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Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Prignitz. Band 1 Im ...

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76<br />

2. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />

a) Entgegennahme <strong>des</strong> jährlichen Geschäfts- und Kassenberichtes <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

bzw. <strong>der</strong> Kassenprüfer und <strong>der</strong>en jeweilige Entlastung<br />

b) Wahl <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

c) Beschlüsse über Satzungsän<strong>der</strong>ung und <strong>Vereins</strong>auflösung<br />

d) Beschlüsse über die Berufung eines Mitglie<strong>des</strong> gegen seinen Ausschluß<br />

durch den Vorstand<br />

e) Wahl zweier Kassenprüfer<br />

f) Festlegung <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrages.<br />

3. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitglie<strong>der</strong>versammlung einzuberufen, wenn<br />

das <strong>Vereins</strong>interesse es erfor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> wenn min<strong>des</strong>tens 10% <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> die<br />

Einberufung schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe for<strong>der</strong>n.<br />

4. Über jede Versammlung ist eine Nie<strong>der</strong>schrift anzufertigen. Sie muß die Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung enthalten und vom Versammlungsleiter<br />

und Protokollführer unterzeichnet sein. Den Mitglie<strong>der</strong>n ist auf Verlangen Einsicht<br />

zu gewähren.<br />

5. Eine satzungsmäßig eingeladene Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist beschlußfähig mit<br />

<strong>der</strong> anwesenden Anzahl von Mitglie<strong>der</strong>n. Satzungsän<strong>der</strong>ungen und die Auflösung<br />

<strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> erfor<strong>der</strong>n die Anwesenheit von min<strong>des</strong>tens 50% <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Ist die Beschlußfähigkeit nicht gegeben, erfolgt unter Wahrung <strong>der</strong> Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> Abs. 1 eine erneute Einladung. Diese zweite Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

ist dann mit <strong>der</strong> anwesenden Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> beschlußfähig. In <strong>der</strong> Einladung<br />

zu <strong>der</strong> zweiten Versammlung ist hierauf hinzuweisen.<br />

6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt<br />

<strong>der</strong> Antrag als abgelehnt. Beschlüsse über Satzungsän<strong>der</strong>ungen und die Auflösung<br />

<strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> bedürfen <strong>der</strong> Dreiviertelmehrheit.<br />

7. Je<strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>mitglied hat eine Stimme und kann bis zu zwei abwesende Mitglie<strong>der</strong><br />

bei vorliegen<strong>der</strong> Vollmacht vertreten.<br />

8. Die Art <strong>der</strong> Abstimmung bestimmt <strong>der</strong> Versammlungsleiter. Auf Antrag kann<br />

geheime Abstimmung beschlossen werden.<br />

MittVG<strong>Prignitz</strong> 1(2001)

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