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Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Prignitz. Band 1 Im ...

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75<br />

§ 7<br />

Der Vorstand<br />

1. Der Vorstand <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> besteht aus bis zu 10 Mitglie<strong>der</strong>n. Der Vorstand wählt<br />

einen 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Schriftführer und den Schatzmeister<br />

<strong>des</strong> <strong>Vereins</strong>. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich<br />

vertreten entwe<strong>der</strong> durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied<br />

o<strong>der</strong> durch den 2. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.<br />

2. Der Vorstand wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung auf die Dauer von vier Jahren<br />

gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis die Neuwahl erfolgt. Scheidet ein<br />

Mitglied <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> während <strong>der</strong> Amtsperiode aus, wählt <strong>der</strong> Vorstand ein<br />

Ersatzmitglied <strong>für</strong> den Rest <strong>der</strong> Amtsdauer <strong>des</strong> ausgeschiedenen Vorstandsmitglie<strong>des</strong>.<br />

3. Der Vorstand führt die Geschäfte <strong>des</strong> <strong>Vereins</strong> nach Maßgabe <strong>der</strong> Satzung und<br />

<strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

4. Der Vorstand beschließt über Aufnahmegesuche und den Ausschluß von Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

5. Der Vorstand entscheidet durch Mehrheitsbeschluß. Der Vorstand ist beschlußfähig,<br />

wenn min<strong>des</strong>tens vier Vorstandsmitglie<strong>der</strong> anwesend sind. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet <strong>der</strong> 1. Vorsitzende. Die Beschlüsse <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> sind in<br />

Nie<strong>der</strong>schriften festzuhalten.<br />

6. Der Vorstand kann Aufgaben <strong>der</strong> Geschäftsführung an ein o<strong>der</strong> mehrere <strong>Vereins</strong>mitglie<strong>der</strong><br />

übertragen.<br />

§ 8<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung<br />

einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche Einladung mittels einfachem<br />

Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung<br />

mitzuteilen.<br />

MittVG<strong>Prignitz</strong> 1(2001)

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