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Berufe fürs Leben - Barmherzige Brüder Trier e. V.

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News & Facts<br />

Caritas-Tarifkonflikt<br />

gelöst<br />

arbeitsrechtliche Kommission beschließt<br />

neue Vergütungsstruktur<br />

nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen scheint der Tarif-<br />

konflikt für die 480.000 mitarbeitenden der Caritas in deutschland<br />

gelöst. die zuständige arbeitsrechtliche Kommission<br />

verabschiedete am 19. Juni 2008 in mainz ein Paket, das<br />

gehaltserhöhungen, eine anhebung der arbeitszeit, aber<br />

auch strukturelle Veränderungen im Tarifgefüge des<br />

katholischen Wohlfahrtsverbands vorsieht.<br />

Beschlossen wurde eine Lohnerhöhung<br />

um 1,6 Prozent ab 1. Januar<br />

2008 und um weitere 4,3 Prozent ab<br />

1. Januar 2009, dazu eine Einmalzahlung von<br />

225 Euro im Januar 2009 und 70 Euro mehr<br />

für Auszubildende. Zudem soll die Arbeitszeit<br />

zum 1. September 2009 von 38,5 auf 39 Stunden<br />

angehoben werden. Dienstgeber- und Arbeitnehmerseite<br />

zeigten sich erleichtert, dass<br />

der lange Stillstand überwunden ist. Der Tarifstreit<br />

bei dem katholischen Wohlfahrtsverband<br />

dauerte seit Herbst 2005. Die Caritas unter-<br />

liegt dem kirchlichen Arbeits- und Dienstrecht,<br />

das weder Streiks noch Gewerkschaften<br />

kennt. Stattdessen verhandeln Vertreter von<br />

Dienstgebern und Angestellten in paritätisch<br />

besetzten Kommissionen über Tarife und Gehaltsstrukturen.<br />

Die Caritas ist einer der größten<br />

privaten Arbeitgeber in Deutschland.<br />

Regionalkommissionen<br />

können Arbeit aufnehmen<br />

Die neue Vergütungsstruktur wird ab<br />

1. Juli 2008 im Tarif der Caritas eingeführt.<br />

4 2/3-08<br />

Foto: KNA-Bild, BBT e.V. – KH der BB-Montabaur<br />

Damit verbunden sind auf der Bundesebene<br />

für die Höhe der Vergütungen und den Umfang<br />

der Arbeitszeit Mittelwerte und Bandbreiten<br />

für die Jahre 2008 und 2009 festgelegt<br />

worden. Nun ist der Weg frei, in den sechs<br />

Regionalkommissionen die konkrete Höhe<br />

aller Vergütungsbestandteile und die konkrete<br />

Höhe der regelmäßigen Arbeitszeit im Rahmen<br />

der vorgegebenen Mittelwerte und Bandbreiten<br />

festzulegen.<br />

Dies hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission in ihrer Sitzung<br />

in Mainz mit der erforderlichen Mehrheit<br />

beschlossen. Damit erfüllt sie die von<br />

der Ordnung der Kommission vorgesehene<br />

„Klammerfunktion“ für ein bundesweit gemeinsames<br />

Arbeitsrecht der Caritas.<br />

Wesentliche Elemente der Beschlüsse sind:<br />

• das Einführen einer neuen „Regelvergütung“,<br />

bestehend aus der bisherigen Grundvergütung,<br />

dem bisherigen Ortszuschlag<br />

der Stufe 1 und der bisherigen Allgemeinen<br />

Zulage.<br />

Mit über 480.000 Mitarbeitenden ist die<br />

Caritas einer der größen privaten Arbeitgeber<br />

in Deutschland. Das besondere<br />

Verständnis der Caritas als unternehmen<br />

der Kirche bildet sich auch in einem eigenen<br />

Tarifwerk ab. Doch „Dritter Weg“<br />

und eine komplexe föderale Struktur<br />

sind für Außenstehende nicht leicht<br />

zu durchschauen – und doch sinnvolle<br />

Mechanismen für ein katholisches unternehmen,<br />

das sich als Dienstgemeinschaft<br />

von Dienstgebern und Dienstnehmern<br />

um einen gerechten Interessensausgleich<br />

bemüht.<br />

• das Beibehalten der Stufeneinteilung in<br />

der Regelvergütung wie in der bisherigen<br />

Grundvergütung, wobei die Zuordnung von<br />

der Berufserfahrung und nicht mehr vom<br />

Alter abhängt.<br />

• das Beibehalten des bisherigen kindbezogenen<br />

Ortszuschlags für alle bis zum 30.<br />

Juni 2008 bereits beschäftigten Mitarbeitenden<br />

und eine neue caritasspezifische Kinderzulage<br />

für alle neuen Mitarbeitenden ab<br />

1. Juli 2008.<br />

• eine Besitzstandsregelung zur Regelvergütung<br />

für alle bis zum 30. Juni 2008 bereits<br />

beschäftigten Mitarbeitenden, etwa zum<br />

Ortszuschlag der Stufe 2 für Verheiratete.<br />

• für das Jahr 2008 wurden Mittelwerte für<br />

die neue Regelvergütung festgelegt. Diese<br />

sind gegenüber dem bisherigen Niveau des<br />

Jahres 2007 um einen Sockelbetrag von<br />

50,– Euro plus einer linearen Steigerung<br />

von 1,6 Prozent erhöht worden. Für das<br />

Jahr 2009 gibt es eine weitere lineare Steigerung<br />

von 4,3 Prozent. Außerdem eine<br />

Einmalzahlung mit einem Mittelwert von<br />

225,– Euro.<br />

• ein Festsetzen der Ausbildungsvergütungen<br />

mit einem Mittelwert, der gegenüber dem<br />

bisherigen Niveau um 70,– Euro erhöht ist.<br />

• ein Festsetzen des Mittelwerts für die regelmäßige<br />

Arbeitszeit ab 1. September 2009 auf<br />

39 Wochenstunden.<br />

Die Arbeitsrechtliche Kommission des<br />

Deutschen Caritasverbands ist ein kircheneigenes,<br />

mit Vertreterinnen und Vertretern der<br />

Mitarbeitenden und der Dienstgeber paritätisch<br />

besetztes Gremium. Es legt die Arbeitsbedingungen<br />

für die rund 480.000 Beschäftigten<br />

in den Einrichtungen und Diensten der Caritas<br />

fest. KNA/DCV

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