Berufe fürs Leben - Barmherzige Brüder Trier e. V.
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News & Facts<br />
Caritas-Tarifkonflikt<br />
gelöst<br />
arbeitsrechtliche Kommission beschließt<br />
neue Vergütungsstruktur<br />
nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen scheint der Tarif-<br />
konflikt für die 480.000 mitarbeitenden der Caritas in deutschland<br />
gelöst. die zuständige arbeitsrechtliche Kommission<br />
verabschiedete am 19. Juni 2008 in mainz ein Paket, das<br />
gehaltserhöhungen, eine anhebung der arbeitszeit, aber<br />
auch strukturelle Veränderungen im Tarifgefüge des<br />
katholischen Wohlfahrtsverbands vorsieht.<br />
Beschlossen wurde eine Lohnerhöhung<br />
um 1,6 Prozent ab 1. Januar<br />
2008 und um weitere 4,3 Prozent ab<br />
1. Januar 2009, dazu eine Einmalzahlung von<br />
225 Euro im Januar 2009 und 70 Euro mehr<br />
für Auszubildende. Zudem soll die Arbeitszeit<br />
zum 1. September 2009 von 38,5 auf 39 Stunden<br />
angehoben werden. Dienstgeber- und Arbeitnehmerseite<br />
zeigten sich erleichtert, dass<br />
der lange Stillstand überwunden ist. Der Tarifstreit<br />
bei dem katholischen Wohlfahrtsverband<br />
dauerte seit Herbst 2005. Die Caritas unter-<br />
liegt dem kirchlichen Arbeits- und Dienstrecht,<br />
das weder Streiks noch Gewerkschaften<br />
kennt. Stattdessen verhandeln Vertreter von<br />
Dienstgebern und Angestellten in paritätisch<br />
besetzten Kommissionen über Tarife und Gehaltsstrukturen.<br />
Die Caritas ist einer der größten<br />
privaten Arbeitgeber in Deutschland.<br />
Regionalkommissionen<br />
können Arbeit aufnehmen<br />
Die neue Vergütungsstruktur wird ab<br />
1. Juli 2008 im Tarif der Caritas eingeführt.<br />
4 2/3-08<br />
Foto: KNA-Bild, BBT e.V. – KH der BB-Montabaur<br />
Damit verbunden sind auf der Bundesebene<br />
für die Höhe der Vergütungen und den Umfang<br />
der Arbeitszeit Mittelwerte und Bandbreiten<br />
für die Jahre 2008 und 2009 festgelegt<br />
worden. Nun ist der Weg frei, in den sechs<br />
Regionalkommissionen die konkrete Höhe<br />
aller Vergütungsbestandteile und die konkrete<br />
Höhe der regelmäßigen Arbeitszeit im Rahmen<br />
der vorgegebenen Mittelwerte und Bandbreiten<br />
festzulegen.<br />
Dies hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen<br />
Kommission in ihrer Sitzung<br />
in Mainz mit der erforderlichen Mehrheit<br />
beschlossen. Damit erfüllt sie die von<br />
der Ordnung der Kommission vorgesehene<br />
„Klammerfunktion“ für ein bundesweit gemeinsames<br />
Arbeitsrecht der Caritas.<br />
Wesentliche Elemente der Beschlüsse sind:<br />
• das Einführen einer neuen „Regelvergütung“,<br />
bestehend aus der bisherigen Grundvergütung,<br />
dem bisherigen Ortszuschlag<br />
der Stufe 1 und der bisherigen Allgemeinen<br />
Zulage.<br />
Mit über 480.000 Mitarbeitenden ist die<br />
Caritas einer der größen privaten Arbeitgeber<br />
in Deutschland. Das besondere<br />
Verständnis der Caritas als unternehmen<br />
der Kirche bildet sich auch in einem eigenen<br />
Tarifwerk ab. Doch „Dritter Weg“<br />
und eine komplexe föderale Struktur<br />
sind für Außenstehende nicht leicht<br />
zu durchschauen – und doch sinnvolle<br />
Mechanismen für ein katholisches unternehmen,<br />
das sich als Dienstgemeinschaft<br />
von Dienstgebern und Dienstnehmern<br />
um einen gerechten Interessensausgleich<br />
bemüht.<br />
• das Beibehalten der Stufeneinteilung in<br />
der Regelvergütung wie in der bisherigen<br />
Grundvergütung, wobei die Zuordnung von<br />
der Berufserfahrung und nicht mehr vom<br />
Alter abhängt.<br />
• das Beibehalten des bisherigen kindbezogenen<br />
Ortszuschlags für alle bis zum 30.<br />
Juni 2008 bereits beschäftigten Mitarbeitenden<br />
und eine neue caritasspezifische Kinderzulage<br />
für alle neuen Mitarbeitenden ab<br />
1. Juli 2008.<br />
• eine Besitzstandsregelung zur Regelvergütung<br />
für alle bis zum 30. Juni 2008 bereits<br />
beschäftigten Mitarbeitenden, etwa zum<br />
Ortszuschlag der Stufe 2 für Verheiratete.<br />
• für das Jahr 2008 wurden Mittelwerte für<br />
die neue Regelvergütung festgelegt. Diese<br />
sind gegenüber dem bisherigen Niveau des<br />
Jahres 2007 um einen Sockelbetrag von<br />
50,– Euro plus einer linearen Steigerung<br />
von 1,6 Prozent erhöht worden. Für das<br />
Jahr 2009 gibt es eine weitere lineare Steigerung<br />
von 4,3 Prozent. Außerdem eine<br />
Einmalzahlung mit einem Mittelwert von<br />
225,– Euro.<br />
• ein Festsetzen der Ausbildungsvergütungen<br />
mit einem Mittelwert, der gegenüber dem<br />
bisherigen Niveau um 70,– Euro erhöht ist.<br />
• ein Festsetzen des Mittelwerts für die regelmäßige<br />
Arbeitszeit ab 1. September 2009 auf<br />
39 Wochenstunden.<br />
Die Arbeitsrechtliche Kommission des<br />
Deutschen Caritasverbands ist ein kircheneigenes,<br />
mit Vertreterinnen und Vertretern der<br />
Mitarbeitenden und der Dienstgeber paritätisch<br />
besetztes Gremium. Es legt die Arbeitsbedingungen<br />
für die rund 480.000 Beschäftigten<br />
in den Einrichtungen und Diensten der Caritas<br />
fest. KNA/DCV