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Umweltbelastungen und Gesundheit 9. Juni 1999 - Toxnet Infoportal ...

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FORUM<br />

1. Notwendige Rechte der Öffentlichkeit<br />

a) Zugang zu Informationen<br />

b) Beteiligung an Entscheidungsprozessen<br />

c) Zugang zu Gerichten im Zusammenhang mit Umweltfragen <strong>und</strong> umweltbedingten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsangelegenheiten<br />

Der Zugang zu Ges<strong>und</strong>heitsinformationen wird durch europäisches Übereinkommen teilweise, <strong>und</strong><br />

zwar in dem Umfang, in dem diese Informationen umweltbezogen sind, abgedeckt.<br />

Epidemiologische <strong>und</strong> toxikologische Daten sollten der Öffentlichkeit im Prinzip zugänglich sein,<br />

allerdings mit der im Übereinkommen vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen:<br />

I. persönliche Angaben<br />

II. kommerzielle vertrauliche Informationen<br />

III. Informationen, die das Urheberrecht berühren.<br />

Um der Öffentlichkeit den maximalen Zugang zu epidemiologischen Daten gewähren zu können, ohne<br />

damit einen Eingriff in die Privatsphäre zu riskieren, sollten solche Daten so strukturiert sein:<br />

I. Die Mindestinformationen, die dazu führen könnten, dass man eine bestimmte Person erkennen<br />

kann, müssen ausgefiltert werden.<br />

II. Sondergenehmigungen für qualifizierte, von Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit ernannte<br />

Wissenschaftler sollten erteilt werden, die ihnen einen Zugriff auf die so ausgeklammerten Daten<br />

gestatten, wobei diese Wissenschaftler dann allerdings der Schweigepflicht unterliegen müssen.<br />

III. Einer öffentlichen Instanz darf es nicht möglich sein, unter Verweis auf eine Ausnahmeregelung<br />

Informationen zurückzuhalten, deren Bekanntgabe eine Bedrohung der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

verhindern könnte.<br />

IV. In solchen Fällen muss der Zugang zu solchen Informationen zügiger geschehen.<br />

V. Es sollten dafür keine Gebühren erhoben werden.<br />

Die Regierung wird eindringlich gebeten, das Inkrafttreten des Übereinkommens voranzutreiben <strong>und</strong><br />

in der Zwischenzeit dessen Bestimmungen möglichst weitgehend anzuwenden. Empfohlen wird,<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Fragen im Zuge der Umsetzung <strong>und</strong> des weiteren Ausbaus des Übereinkommens<br />

stärkeres Gewicht beizumessen.<br />

2. Ereignisse in Frankfurt: Mischexposition in Wohninnenräumen<br />

Belastungen von Wohninnenräumen ehemaliger US-Wohnungen mit PAK, PCB, DDT u.a.<br />

Die Ereignisse in Frankfurt sind kein Ruhmesblatt für die deutsche Medizin. Nicht von ihr, sondern von<br />

sachk<strong>und</strong>igen Laien gingen die Impulse zur Kausalitätserklärung aus. Trotz frühzeitiger Inkenntnissetzung<br />

des Stadtges<strong>und</strong>heitsamtes <strong>und</strong> des UBAs durch ein namhaftes Frankfurter Labor, sahen das<br />

Stadtges<strong>und</strong>heitsamt <strong>und</strong> das UBA keine zwingenden Gründe zu handeln!<br />

Die Frankfurter Ereignisse reflektieren ein Versagen der Hochschulmedizin <strong>und</strong> der öffentlichen<br />

Hygieneaufsicht.<br />

Der Wissensstand in der Umweltmedizin erweiterte sich in den letzten Jahren beträchtlich.<br />

Unterlassenes Hinterfragen nach umweltmedizinischen Ursachen muss deshalb aus heutiger Sicht als<br />

Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.<br />

Fehlerhaftes Vorgehen der Aufsichtsbehörden:<br />

1. Zurückhalten von Informationen<br />

2. Widersprüchliche Aussagen in Bezug auf das Gefährdungspotential<br />

3. Ignorieren von neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />

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