Umweltbelastungen und Gesundheit 9. Juni 1999 - Toxnet Infoportal ...
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FORUM<br />
1. Notwendige Rechte der Öffentlichkeit<br />
a) Zugang zu Informationen<br />
b) Beteiligung an Entscheidungsprozessen<br />
c) Zugang zu Gerichten im Zusammenhang mit Umweltfragen <strong>und</strong> umweltbedingten<br />
Ges<strong>und</strong>heitsangelegenheiten<br />
Der Zugang zu Ges<strong>und</strong>heitsinformationen wird durch europäisches Übereinkommen teilweise, <strong>und</strong><br />
zwar in dem Umfang, in dem diese Informationen umweltbezogen sind, abgedeckt.<br />
Epidemiologische <strong>und</strong> toxikologische Daten sollten der Öffentlichkeit im Prinzip zugänglich sein,<br />
allerdings mit der im Übereinkommen vorgesehenen Möglichkeit von Ausnahmen:<br />
I. persönliche Angaben<br />
II. kommerzielle vertrauliche Informationen<br />
III. Informationen, die das Urheberrecht berühren.<br />
Um der Öffentlichkeit den maximalen Zugang zu epidemiologischen Daten gewähren zu können, ohne<br />
damit einen Eingriff in die Privatsphäre zu riskieren, sollten solche Daten so strukturiert sein:<br />
I. Die Mindestinformationen, die dazu führen könnten, dass man eine bestimmte Person erkennen<br />
kann, müssen ausgefiltert werden.<br />
II. Sondergenehmigungen für qualifizierte, von Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit ernannte<br />
Wissenschaftler sollten erteilt werden, die ihnen einen Zugriff auf die so ausgeklammerten Daten<br />
gestatten, wobei diese Wissenschaftler dann allerdings der Schweigepflicht unterliegen müssen.<br />
III. Einer öffentlichen Instanz darf es nicht möglich sein, unter Verweis auf eine Ausnahmeregelung<br />
Informationen zurückzuhalten, deren Bekanntgabe eine Bedrohung der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />
verhindern könnte.<br />
IV. In solchen Fällen muss der Zugang zu solchen Informationen zügiger geschehen.<br />
V. Es sollten dafür keine Gebühren erhoben werden.<br />
Die Regierung wird eindringlich gebeten, das Inkrafttreten des Übereinkommens voranzutreiben <strong>und</strong><br />
in der Zwischenzeit dessen Bestimmungen möglichst weitgehend anzuwenden. Empfohlen wird,<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Fragen im Zuge der Umsetzung <strong>und</strong> des weiteren Ausbaus des Übereinkommens<br />
stärkeres Gewicht beizumessen.<br />
2. Ereignisse in Frankfurt: Mischexposition in Wohninnenräumen<br />
Belastungen von Wohninnenräumen ehemaliger US-Wohnungen mit PAK, PCB, DDT u.a.<br />
Die Ereignisse in Frankfurt sind kein Ruhmesblatt für die deutsche Medizin. Nicht von ihr, sondern von<br />
sachk<strong>und</strong>igen Laien gingen die Impulse zur Kausalitätserklärung aus. Trotz frühzeitiger Inkenntnissetzung<br />
des Stadtges<strong>und</strong>heitsamtes <strong>und</strong> des UBAs durch ein namhaftes Frankfurter Labor, sahen das<br />
Stadtges<strong>und</strong>heitsamt <strong>und</strong> das UBA keine zwingenden Gründe zu handeln!<br />
Die Frankfurter Ereignisse reflektieren ein Versagen der Hochschulmedizin <strong>und</strong> der öffentlichen<br />
Hygieneaufsicht.<br />
Der Wissensstand in der Umweltmedizin erweiterte sich in den letzten Jahren beträchtlich.<br />
Unterlassenes Hinterfragen nach umweltmedizinischen Ursachen muss deshalb aus heutiger Sicht als<br />
Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.<br />
Fehlerhaftes Vorgehen der Aufsichtsbehörden:<br />
1. Zurückhalten von Informationen<br />
2. Widersprüchliche Aussagen in Bezug auf das Gefährdungspotential<br />
3. Ignorieren von neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />
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