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Schollglas Verglasungsrichtlinien Versi 1 1 - 061206

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<strong>Verglasungsrichtlinien</strong> – Anwendungstechnische Informationen <strong>Versi</strong>on 1.1<br />

Weiterhin gibt es bei Prüfungen der Verträglichkeit hinsichtlich der Bewertungskriterien<br />

keine allgemeinverbindlichen Festlegungen, d. h. inwieweit ein Prüfresultat dann auch<br />

für das Verhalten eines Systems in der Praxis repräsentativ ist. Gegebenfalls sind hier<br />

auch mehrere Prüfverfahren heranzuziehen. Insofern ist nachvollziehbar, dass die Prüfung<br />

der Verträglichkeit ein erhebliches Wissen und eine umfangreiche Erfahrung erfordert,<br />

um das Risiko schädlicher Wechselwirkungen zu minimieren.<br />

Die Verträglichkeit der im Isolierglas verwendeten Dichtstoffe mit anderen <strong>Versi</strong>egelungs-<br />

und Dichtmaterialien ist durch den Anwender zu prüfen und sicherzustellen. Unabhängig<br />

vom vorliegenden Rahmenmaterial muss der Glasfalz vor dem Verglasen trocken,<br />

staub- und fettfrei sein. Bei Holzfenster müssen Glasfalz und Glasleisten grundiert,<br />

mit dem ersten Deckanstrich versehen und trocken sein. <strong>Schollglas</strong> als Lieferant<br />

der „Vorprodukte“ ist für die Verträglichkeit bei der Kombination von verschiedenen<br />

Werkstoffen nicht verantwortlich, sofern diese nicht Unverträglichkeiten zwischen den<br />

von uns eingesetzten Stoffen betreffen.<br />

Dessen ungeachtet bieten wir dem Kunden auf Wunsch eine technische Beratung an.<br />

Die praktische Umsetzung der Beratung in eine Konstruktion und die Bewertung von<br />

eigenverantwortlich erstellten Prüfergebnissen obliegt jedoch dem Systemhersteller.<br />

3.1 Dampfdruckausgleich<br />

Die funktionssichere Falzraumentwässerung und der freie Dampfdruckausgleich sind<br />

wichtige Voraussetzungen für eine hohe Lebensdauer der Isolierglaseinheit. Beides<br />

kann durch Öffnungen im Rahmensystem vom Falzraum nach außen erreicht werden.<br />

Hierbei sind vom Rahmen- bzw. Systemhersteller folgende Mindestanforderungen zu<br />

erfüllen:<br />

• Im unteren Glasfalz sind je eine Öffnung am tiefsten Punkt in den Eckbereichen und<br />

in der Mitte vorzusehen. Bei Glasbreiten bis 80 cm sind die beiden Öffnungen in den<br />

Ecken i. d. R. ausreichend.<br />

• Der Abstand der Öffnungen zueinander darf maximal 60 cm betragen. Die Öffnungen<br />

können als Bohrungen, Mindestdurchmesser 8 mm, oder als Schlitze, Mindestmaß<br />

5 x 20 mm, ausgeführt werden.<br />

• Die Öffnungen müssen gradfrei sein und der Kondensatablauf darf nicht durch die<br />

Konstruktion (Stege, Profilhinterschnitte und Klotzung) behindert werden.<br />

• Um den Dampfdruckausgleich zu beschleunigen, empfehlen wir im oberen Eckbereich<br />

der Rahmung zusätzliche Öffnungen.<br />

• Der Wassereintritt von außen in die Dampfdruckausgleichsöffnung muss durch Öffnungsversatz<br />

und gegebenenfalls zusätzliche Einrichtungen (Folien, Abdeckkappen<br />

o. ä.) verhindert werden.<br />

Abt. T+E / Erstellt AF/KK Seite 13 von 70 / 06.12.2006

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