Schollglas Verglasungsrichtlinien Versi 1 1 - 061206
Schollglas Verglasungsrichtlinien Versi 1 1 - 061206
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<strong>Verglasungsrichtlinien</strong> – Anwendungstechnische Informationen <strong>Versi</strong>on 1.1<br />
Weiterhin gibt es bei Prüfungen der Verträglichkeit hinsichtlich der Bewertungskriterien<br />
keine allgemeinverbindlichen Festlegungen, d. h. inwieweit ein Prüfresultat dann auch<br />
für das Verhalten eines Systems in der Praxis repräsentativ ist. Gegebenfalls sind hier<br />
auch mehrere Prüfverfahren heranzuziehen. Insofern ist nachvollziehbar, dass die Prüfung<br />
der Verträglichkeit ein erhebliches Wissen und eine umfangreiche Erfahrung erfordert,<br />
um das Risiko schädlicher Wechselwirkungen zu minimieren.<br />
Die Verträglichkeit der im Isolierglas verwendeten Dichtstoffe mit anderen <strong>Versi</strong>egelungs-<br />
und Dichtmaterialien ist durch den Anwender zu prüfen und sicherzustellen. Unabhängig<br />
vom vorliegenden Rahmenmaterial muss der Glasfalz vor dem Verglasen trocken,<br />
staub- und fettfrei sein. Bei Holzfenster müssen Glasfalz und Glasleisten grundiert,<br />
mit dem ersten Deckanstrich versehen und trocken sein. <strong>Schollglas</strong> als Lieferant<br />
der „Vorprodukte“ ist für die Verträglichkeit bei der Kombination von verschiedenen<br />
Werkstoffen nicht verantwortlich, sofern diese nicht Unverträglichkeiten zwischen den<br />
von uns eingesetzten Stoffen betreffen.<br />
Dessen ungeachtet bieten wir dem Kunden auf Wunsch eine technische Beratung an.<br />
Die praktische Umsetzung der Beratung in eine Konstruktion und die Bewertung von<br />
eigenverantwortlich erstellten Prüfergebnissen obliegt jedoch dem Systemhersteller.<br />
3.1 Dampfdruckausgleich<br />
Die funktionssichere Falzraumentwässerung und der freie Dampfdruckausgleich sind<br />
wichtige Voraussetzungen für eine hohe Lebensdauer der Isolierglaseinheit. Beides<br />
kann durch Öffnungen im Rahmensystem vom Falzraum nach außen erreicht werden.<br />
Hierbei sind vom Rahmen- bzw. Systemhersteller folgende Mindestanforderungen zu<br />
erfüllen:<br />
• Im unteren Glasfalz sind je eine Öffnung am tiefsten Punkt in den Eckbereichen und<br />
in der Mitte vorzusehen. Bei Glasbreiten bis 80 cm sind die beiden Öffnungen in den<br />
Ecken i. d. R. ausreichend.<br />
• Der Abstand der Öffnungen zueinander darf maximal 60 cm betragen. Die Öffnungen<br />
können als Bohrungen, Mindestdurchmesser 8 mm, oder als Schlitze, Mindestmaß<br />
5 x 20 mm, ausgeführt werden.<br />
• Die Öffnungen müssen gradfrei sein und der Kondensatablauf darf nicht durch die<br />
Konstruktion (Stege, Profilhinterschnitte und Klotzung) behindert werden.<br />
• Um den Dampfdruckausgleich zu beschleunigen, empfehlen wir im oberen Eckbereich<br />
der Rahmung zusätzliche Öffnungen.<br />
• Der Wassereintritt von außen in die Dampfdruckausgleichsöffnung muss durch Öffnungsversatz<br />
und gegebenenfalls zusätzliche Einrichtungen (Folien, Abdeckkappen<br />
o. ä.) verhindert werden.<br />
Abt. T+E / Erstellt AF/KK Seite 13 von 70 / 06.12.2006