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Schollglas Verglasungsrichtlinien Versi 1 1 - 061206

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<strong>Verglasungsrichtlinien</strong> – Anwendungstechnische Informationen <strong>Versi</strong>on 1.1<br />

Für Basis- und transformierte Erzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas besteht seit September<br />

2005 bzw. 2006 CE-Kennzeichnungspflicht. Für die Mehrscheibenisolierglas endet<br />

im März 2007 die Übergangsfrist und alle Isolierglasprodukte<br />

werden kennzeichnungspflichtig. Mit der CE-<br />

Kennzeichnung wird die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen<br />

der europäischen Bauproduktrichtlinie und die<br />

Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck<br />

bescheinigt.<br />

Die <strong>Schollglas</strong> Unternehmensgruppe hält für ihre Kunden die<br />

CE-Konformitätserklärungen und<br />

CE-Leistungsmerkmale (CE-Zeichen) für die<br />

CE-zeichenpflichtigen Produkte verfügbar. Die CEzeichenpflichtigen<br />

Produkte werden am Produkt selbst, auf<br />

dem Etikett oder auf den Begleitpapieren mit dem CE-<br />

Symbol und der Nummer der jeweiligen Produktnorm gekennzeichnet.<br />

ITT .engl.: „Intital Typ Test“ – Ersttypprüfung<br />

FPC engl.: „factrory production control“ – werksseitige Eigenprüfung<br />

NPD engl.: „no performance determined“ – keine Leistung bestimmt<br />

Abt. T+E / Erstellt AF/KK Seite 8 von 70 / 06.12.2006

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