Schollglas Verglasungsrichtlinien Versi 1 1 - 061206
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<strong>Verglasungsrichtlinien</strong> – Anwendungstechnische Informationen <strong>Versi</strong>on 1.1<br />
Für Basis- und transformierte Erzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas besteht seit September<br />
2005 bzw. 2006 CE-Kennzeichnungspflicht. Für die Mehrscheibenisolierglas endet<br />
im März 2007 die Übergangsfrist und alle Isolierglasprodukte<br />
werden kennzeichnungspflichtig. Mit der CE-<br />
Kennzeichnung wird die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen<br />
der europäischen Bauproduktrichtlinie und die<br />
Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck<br />
bescheinigt.<br />
Die <strong>Schollglas</strong> Unternehmensgruppe hält für ihre Kunden die<br />
CE-Konformitätserklärungen und<br />
CE-Leistungsmerkmale (CE-Zeichen) für die<br />
CE-zeichenpflichtigen Produkte verfügbar. Die CEzeichenpflichtigen<br />
Produkte werden am Produkt selbst, auf<br />
dem Etikett oder auf den Begleitpapieren mit dem CE-<br />
Symbol und der Nummer der jeweiligen Produktnorm gekennzeichnet.<br />
ITT .engl.: „Intital Typ Test“ – Ersttypprüfung<br />
FPC engl.: „factrory production control“ – werksseitige Eigenprüfung<br />
NPD engl.: „no performance determined“ – keine Leistung bestimmt<br />
Abt. T+E / Erstellt AF/KK Seite 8 von 70 / 06.12.2006