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Schollglas Verglasungsrichtlinien Versi 1 1 - 061206

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<strong>Verglasungsrichtlinien</strong> – Anwendungstechnische Informationen <strong>Versi</strong>on 1.1<br />

1. Geltungsbereich<br />

Die <strong>Schollglas</strong> Verglasungsrichtlinie gilt für den Einbau von <strong>Schollglas</strong>-Produkten insbesondere<br />

GEWE-therm® Mehrscheiben-Isolierglas in Rahmen- oder Fassadensysteme,<br />

die dem Stand der Technik entsprechen und deren Eignung für die Anwendung im<br />

Hochbau nachgewiesen ist.<br />

Da diese Richtlinie allgemein gehalten ist, kann sie nicht jeden Einzelfall berücksichtigen.<br />

Die konkrete Einbausituation ist daher auf Übereinstimmung mit dieser Richtlinie zu<br />

überprüfen. Im Zweifelsfall oder bei deutlichen Abweichungen von Standardsituationen<br />

sollte die <strong>Schollglas</strong> Anwendungstechnik hinzugezogen werden.<br />

Die Einhaltung der Verglasungsrichtlinie bildet die Voraussetzung für jede Gewährleistung.<br />

Ihre Einhaltung ist eine der Voraussetzungen sowohl für die langfristige Erhaltung<br />

der vielfältigen Funktionen der <strong>Schollglas</strong>produktpalette, als auch für die Vermeidung<br />

vorzeitiger Schäden.<br />

Jede nachträgliche Veränderung, Bearbeitung und/oder Beschädigung (z. B der GEWEtherm®<br />

Isolierglaseinheit) schließt Garantieleistungen aus. GEWE-therm® Isoliergläser<br />

werden nach eindeutig definierten Produktionskriterien gefertigt. Nur ausgewählte Materialien<br />

kommen zum Einsatz. So ist eine gleich bleibende hohe Qualität gewährleistet.<br />

Unsere GEWE-therm® Isoliergläser sind hochwertige Qualitätsprodukte, die einer<br />

strengen internen und externen Güteüberwachung unterliegen.<br />

1.1 Bauregelliste / Ü-Zeichen-Verordnung / CE-Kennzeichnung<br />

Die Landesbauordnungen unterscheidet zwischen geregelten, nicht geregelten und<br />

sonstigen Bauprodukten (� Bauregelliste des DIBt).<br />

Bauregelliste A: nationale Vorgaben<br />

- Teil 1 = geregelte Bauprodukte<br />

- Teil 2 = nicht geregelte Bauprodukte<br />

- Teil 3 = nicht geregelte Bauarten<br />

Bauregelliste B: EU einschl. nationale Vorgaben (CE-Kennzeichnung)<br />

Liste C: Bauprodukte die kein Ü-Zeichen tragen dürfen<br />

Geregelte Bauprodukte entsprechen den in der Bauregelliste A Teil 1 bekannt gemachten<br />

technischen Regeln oder weichen von ihnen nicht wesentlich ab, im Gegensatz zu<br />

den nicht geregelten Bauprodukten (Bauregelliste A Teil 2). Beide dürfen verwendet<br />

werden, wenn ihre Verwendbarkeit in dem für sie geforderten Übereinstimmungsnachweis<br />

bestätigt ist und sie deshalb das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen.<br />

Abt. T+E / Erstellt AF/KK Seite 5 von 70 / 06.12.2006

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