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Immobilien wirtschaft - Haufe.de

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34 Finanzen + Steuern<br />

Schrottimmobilien<br />

und Steuernachzahlungen<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz. Geprellte Anleger müssen zahlen, wenn die fi nanzieren<strong>de</strong> Bank <strong>de</strong>m<br />

Schuldner für eine überteuerte Immobilie entgegenkommt. Eine neue Verfügung <strong>de</strong>r<br />

Finanzverwaltung sorgt nicht nur für Klarheit.<br />

Michael Schreiber, Berlin<br />

In <strong>de</strong>n 90er-Jahren haben Hun<strong>de</strong>rttausen<strong>de</strong><br />

Anleger völlig überteuerte <strong>Immobilien</strong><br />

als steuersparen<strong>de</strong> Altersversorgung<br />

gekauft . Die notwendigen Kredite<br />

zum Grundstückskauf wur<strong>de</strong>n ihnen von<br />

geschäft stüchtigen Anlagevermittlern oft<br />

gleich mitvermittelt. Da die „Schrottimmobilien“<br />

meist nicht die prospektierten<br />

Renditen abwerfen, stehen viele<br />

Käufer vor <strong>de</strong>m Ruin. Sie können ihre<br />

Kredite nicht zurückzahlen und klagen<br />

Schrottimmobilien: Streit ohne En<strong>de</strong>.<br />

03 I 2009 www.immobilien<strong>wirtschaft</strong>.<strong>de</strong><br />

daher zu Tausen<strong>de</strong>n gegen Vermittler<br />

und fi nanzieren<strong>de</strong> Banken.<br />

Sie for<strong>de</strong>rn die Rücknahme <strong>de</strong>s Kreditvertrags.<br />

Im Gegenzug soll die Bank<br />

die Immobilie zurückerhalten. Die juristische<br />

Aufarbeitung dieser Streitfragen<br />

beschäft igt nun schon seit Jahren die<br />

Zivilgerichte. Dabei wur<strong>de</strong>n auch steuerliche<br />

Detailfragen aufgeworfen, die<br />

für betroff ene Anleger zum Teil gravieren<strong>de</strong><br />

Auswirkungen haben können. Der<br />

Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH) räumt Käufern<br />

überteuerter <strong>Immobilien</strong> in seinem<br />

Grundsatzurteil vom 16. Mai 2006 (Az.<br />

XI ZR 6/04) kein generelles Rückgaberecht<br />

ein. Käufer von Schrottimmobilien<br />

können zwar ihren Kreditvertrag wi<strong>de</strong>rrufen,<br />

müssen dann aber <strong>de</strong>n gesamten<br />

Kreditbetrag zurückzahlen. Eine Rückgabe<br />

<strong>de</strong>r Immobilie an die Bank anstelle<br />

<strong>de</strong>r Rückzahlung lehnten die Karlsruher<br />

Richter in <strong>de</strong>m entschie<strong>de</strong>nen Fall ab.<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

Allerdings hat <strong>de</strong>r für Bankenfragen zuständige<br />

IX. Senat <strong>de</strong>s BGH im gleichen<br />

Urteil auch die Erhebung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />

gegenüber <strong>de</strong>r fi nanzieren<strong>de</strong>n<br />

Bank erleichtert. Das gilt zumin<strong>de</strong>st<br />

für die Fälle, in <strong>de</strong>nen eine enge<br />

Verfl echtung <strong>de</strong>r kreditgeben<strong>de</strong>n Bank<br />

mit <strong>de</strong>m Verkäufer o<strong>de</strong>r Vertreiber<br />

eines fi nanzierten Objekts nachweisbar<br />

ist. Das Kreditinstitut muss sich dann<br />

unrichtige Angaben <strong>de</strong>r Vermittler o<strong>de</strong>r<br />

Verkäufer über das Anlageobjekt zu-<br />

rechnen lassen. Hat die Bank insoweit<br />

ihre Aufk lärungspfl icht gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Kun<strong>de</strong>n verletzt, steht diesem Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

zu. Vor <strong>de</strong>m Hintergrund dieser<br />

zivilrechtlichen Rechtsprechung haben<br />

in <strong>de</strong>r letzten Zeit zahlreiche Banken<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz in Form eines teilweisen<br />

Schul<strong>de</strong>rlasses geleistet, um <strong>de</strong>n Käufern<br />

<strong>de</strong>n durch Erwerb überteuerter „Schrottimmobilien“<br />

entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n zu<br />

ersetzen.<br />

Neues von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

Fraglich war bisher, wie <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>rlass<br />

steuerlich bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Einkünft<br />

e aus Vermietung und Verpachtung<br />

zu berücksichtigen ist. Nach einer aktuellen<br />

Verfügung <strong>de</strong>s Bayerischen Lan<strong>de</strong>samts<br />

für Steuern vom 16. Juli 2008 (Az.<br />

2211.1.1-2/2 St 32/St33) ist <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>rlass<br />

wie folgt aufzuteilen:<br />

› Soweit in <strong>de</strong>r Vergangenheit berücksichtigte<br />

Werbungskosten (zu viel<br />

bezahlte Schuldzinsen) ersetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

liegen negative Werbungskosten<br />

– und damit im Ergebnis steuerpfl<br />

ichtige Einnahmen – vor.<br />

› Soweit <strong>de</strong>r Erlass zu hohe Anschaffungskosten<br />

<strong>de</strong>s Investors ab<strong>de</strong>ckt,<br />

kommt es zu einer Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Anschaff<br />

ungskosten <strong>de</strong>r Eigentumswohnung.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>anteils<br />

(90 Prozent) min<strong>de</strong>rt sich ab Veranlagungszeitraum<br />

2007 die Bemessungsgrundlage<br />

für die Abschreibung und<br />

das Abschreibungsvolumen.

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