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Immobilien wirtschaft - Haufe.de

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über eine Sachmängelhaft ung <strong>de</strong>s Vermieters<br />

/ Verkäufers nach<strong>de</strong>nken. Neben<br />

einer Kündigung <strong>de</strong>s Mietvertrags o<strong>de</strong>r<br />

einem Rücktritt vom Kaufvertrag kommen<br />

insbeson<strong>de</strong>re Min<strong>de</strong>rung und die<br />

Durchsetzung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen,<br />

etwa hinsichtlich anfallen<strong>de</strong>r<br />

Energiemehrkosten, in Betracht.<br />

Vorsicht Zusicherung<br />

Aus Vermieter- / Verkäufersicht wird es<br />

vor <strong>de</strong>m Hintergrund einer Sachmängelhaft<br />

ung insbeson<strong>de</strong>re dann „gefährlich“,<br />

wenn <strong>de</strong>r Verkäufer diese Energiewerte<br />

mit <strong>de</strong>m Käufer als geschul<strong>de</strong>te Beschaffenheit<br />

<strong>de</strong>r Kaufsache vereinbart o<strong>de</strong>r<br />

wenn <strong>de</strong>r Vermieter die im Energieausweis<br />

nie<strong>de</strong>rgelegten Energiewerte <strong>de</strong>r<br />

Mietsache zusichert. Eine <strong>de</strong>rartige Zusicherung<br />

ist immer dann gegeben, wenn<br />

aus <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>s Vermieters hervorgeht,<br />

dass er für die Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

Energiewerte und für die Folgen ihrer<br />

Überschreitung verschul<strong>de</strong>nsunabhängig<br />

einstehen will.<br />

Allein in <strong>de</strong>r gesetzlich geschul<strong>de</strong>ten<br />

Vorlage <strong>de</strong>s Energieausweises liegt<br />

aber meist we<strong>de</strong>r eine Zusicherung bestimmter<br />

Energiewerte noch eine dahingehen<strong>de</strong><br />

Beschaff enheitsvereinbarung.<br />

bilie gefun<strong>de</strong>n?<br />

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Immonet<br />

49<br />

Wenn <strong>de</strong>r Energieausweis <strong>de</strong>mgegenüber<br />

als Anlage zum Vertrag genommen<br />

wird, so wird dies jedoch als Indiz für<br />

eine Zusicherung o<strong>de</strong>r Beschaff enheitsvereinbarung<br />

angesehen. Oft wird gera<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Vermieter o<strong>de</strong>r Verkäufer auf<br />

einer Beifügung <strong>de</strong>s Energieausweises<br />

zum Vertrag bestehen, um die Erfüllung<br />

seiner Vorlagepfl icht nachzuweisen.<br />

Aus Vermieter- o<strong>de</strong>r Verkäufersicht<br />

ist Folgen<strong>de</strong>s zu be<strong>de</strong>nken: Wird <strong>de</strong>r<br />

Energieausweis <strong>de</strong>m Vertrag beigefügt,<br />

so erhöht sich die Gefahr erheblich, dass<br />

die Energiewerte, die sich aus <strong>de</strong>m Energieausweis<br />

ergeben, als zugesichert o<strong>de</strong>r<br />

vereinbart gelten. Vor diesem Hintergrund<br />

sollte auf eine Beifügung gänzlich<br />

verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Demgegenüber sollte im Vertrag vielmehr<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Energieausweis zwar<br />

vorgelegt wur<strong>de</strong>, dass mit <strong>de</strong>r Vorlage aber<br />

keine <strong>de</strong>mentsprechen<strong>de</strong> energetische<br />

Beschaff enheit vereinbart o<strong>de</strong>r zuge si -<br />

chert wer<strong>de</strong>n sollte. Es sollte dokumentiert<br />

wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>m Mieter / Käufer <strong>de</strong>r<br />

Energieausweis zugänglich gemacht wur<strong>de</strong>,<br />

und zwar aus Beweisgrün<strong>de</strong>n,<br />

beispielsweise durch Unterzeichnung<br />

einer Kopie <strong>de</strong>s Energieausweises durch<br />

<strong>de</strong>n Mieter o<strong>de</strong>r Käufer. �|<br />

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