Immobilien wirtschaft - Haufe.de
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gere Zeit nicht geltend gemacht hat und <strong>de</strong>r Anspruchsgegner<br />
nach <strong>de</strong>m gesamten Verhalten <strong>de</strong>s Berechtigten darauf<br />
vertrauen durfte, dieser wer<strong>de</strong> sein Recht auch in Zukunft<br />
nicht geltend machen. Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s BGH<br />
ist über die vorgenannten Voraussetzungen hinaus erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
dass sich <strong>de</strong>r Verpfl ichtete auch darauf eingerichtet<br />
hat, dass das Recht nicht mehr geltend gemacht wird. Da die<br />
Vorinstanzen keine tatsächlichen Feststellungen getroffen<br />
hatten, ob <strong>de</strong>r Antragsgegner im Vertrauen auf die Nichtgeltendmachung<br />
<strong>de</strong>s Anspruchs irgendwelche Dispositionen getroffen<br />
hat, konnte das OLG München über das Vorliegen einer<br />
Verwirkung nicht abschließend entschei<strong>de</strong>n und musste <strong>de</strong>n<br />
Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz<br />
zurückverweisen.<br />
OLG München, Beschluss v. 9.4.2008, Az.: 32 Wx 1/08<br />
Rechtsfähigkeit <strong>de</strong>r Gemeinschaft [81.1]<br />
Verband kann Immobiliareigentum erwerben<br />
Der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
stellt unter bestimmten Voraussetzungen<br />
eine Maßnahme <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Verwaltung<br />
dar. Im Rahmen <strong>de</strong>r einer Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
verliehenen Teilrechtsfähigkeit ist auch von <strong>de</strong>r Grundbuchfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r Wohnungseigentümergemeinschaft auszugehen.<br />
Die Prüfung <strong>de</strong>r Frage, ob <strong>de</strong>r Erwerb von Immobiliareigentum<br />
durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme<br />
<strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen ist, obliegt nicht<br />
<strong>de</strong>n Grundbuchämtern im Rahmen <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>r Eigentümergemeinschaft<br />
als Eigentümerin, son<strong>de</strong>rn vielmehr nur <strong>de</strong>n<br />
Wohnungseigentumsgerichten im Rahmen <strong>de</strong>s Beschlussanfechtungsverfahrens<br />
nach § 46 WEG.<br />
OLG Celle, Beschluss v. 26.2.2008, 4 W 213/07<br />
Maklerrecht<br />
Maklervertrag [81.2]<br />
Auf die Bezeichnung kommt es nicht an<br />
Von einem Maklervertrag ist in <strong>de</strong>r Regel auszugehen, wenn<br />
und soweit <strong>de</strong>ssen wesentliche Elemente (erfolgsabhängige<br />
Vergütung; Nachweis- o<strong>de</strong>r Vermittlungstätigkeit; Abschlussfreiheit<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers) vorliegen. Auf die von <strong>de</strong>n Parteien<br />
gewählte Vertragsbezeichnung kommt es nur in Grenzfällen<br />
an. Um <strong>de</strong>n Makler- vom Dienstvertrag abzugrenzen, ist festzustellen,<br />
ob eine bestimmte Pfl icht zum Tätigwer<strong>de</strong>n vereinbart<br />
wur<strong>de</strong> – was gegen <strong>de</strong>n Makler- und für <strong>de</strong>n Dienstvertrag<br />
spricht – und ob von <strong>de</strong>m Vertragspartner umgekehrt eine erfolgsunabhängige<br />
Vergütung geschul<strong>de</strong>t wird (was typisch für<br />
<strong>de</strong>n Dienstvertrag ist).<br />
OLG Rostock, Beschluss v. 1.7.2008, Az.: 1 U 27/08<br />
Provisionsanspruch und <strong>wirtschaft</strong>liche I<strong>de</strong>ntität [81.3]<br />
Preisabweichung von 25 Prozent<br />
Ein Provisionsanspruch <strong>de</strong>s Käufermaklers entsteht grundsätzlich<br />
nicht, wenn <strong>de</strong>r tatsächlich zu zahlen<strong>de</strong> Grundstückskaufpreis<br />
<strong>de</strong>n zuvor von <strong>de</strong>n Maklervertragsparteien übereinstimmend<br />
vorgestellten Preis um 25 Prozent übersteigt. Tritt ein Makler unaufgefor<strong>de</strong>rt<br />
an <strong>de</strong>n Mieter einer Eigentumswohnung heran und<br />
teilt ihm neben <strong>de</strong>r Verkaufsabsicht <strong>de</strong>s Vermieters/Eigentümers<br />
mit, dass er sich für <strong>de</strong>n Mieter bei Interesse um <strong>de</strong>n Ankauf bemühen<br />
könne, ist ein im Anschluss gegebenes Provisionsversprechen<br />
<strong>de</strong>s erwerbsinteressierten Mieters allein als Vermittlungs-<br />
und nicht auch als Nachweismaklerauftrag auszulegen.<br />
OLG Dres<strong>de</strong>n, Beschluss v. 18.9.2008, Az.: 8 U 1167/08<br />
Fakten: Ein Makler teilte<br />
<strong>de</strong>m Mieter einer Eigentumswohnung<br />
unaufgefor<strong>de</strong>rt<br />
mit, dass die Wohnung zum<br />
Verkauf stehe. Bei Interesse<br />
<strong>de</strong>s Mieters wer<strong>de</strong> sich <strong>de</strong>r<br />
Makler bemühen, einen<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Kaufvertrag<br />
zu vermitteln. Der Mieter<br />
erwarb das Objekt schließlich<br />
25 Prozent teurer, als vom<br />
Makler avisiert.<br />
Die Provisionsklage <strong>de</strong>s<br />
Maklers musste abgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n. Gehen Parteien bei<br />
Abschluss eines Nachweismaklervertrags,übereinstimmend<br />
von einem bestimmten<br />
o<strong>de</strong>r ungefähren Kaufpreis<br />
aus, zu <strong>de</strong>m die Immobilie<br />
zu haben ist, mangelt es an<br />
<strong>de</strong>r maklerrechtlich erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Gleichwertigkeit<br />
zwischen angestrebtem und<br />
zustan<strong>de</strong> gekommenem<br />
Kaufvertrag, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
das Grundstück tatsächlich<br />
nur zu einem <strong>de</strong>utlich<br />
teureren Preis erwerben kann<br />
und tatsächlich erwirbt. Bei<br />
<strong>wirtschaft</strong> licher Betrachtung<br />
erreicht er dann nicht<br />
annähernd das Ziel, das er,<br />
wie <strong>de</strong>r Makler weiß, ins<br />
Auge gefasst und für <strong>de</strong>n Fall<br />
<strong>de</strong>r Erreichung zu honorieren<br />
versprochen hat. Die Klage<br />
musste jedoch auch <strong>de</strong>shalb<br />
abgewiesen wer<strong>de</strong>n, weil<br />
<strong>de</strong>r Makler keine Vermittlungstätigkeit<br />
entfaltet hatte.<br />
81<br />
Zwar hatte er einen Nachweis<br />
<strong>de</strong>rgestalt erbracht, dass die<br />
Wohnung zum Verkauf stehe.<br />
Eine Vermittlung war jedoch<br />
hierin und auch nicht darin<br />
zu erblicken, dass <strong>de</strong>r Makler<br />
lediglich das Ankaufsangebot<br />
<strong>de</strong>s Mieters weitergeleitet<br />
hatte. Hierzu wäre<br />
ein erfolgreiches Einwirken<br />
<strong>de</strong>s Maklers auf die konkrete<br />
Abschlussbereitschaft<br />
<strong>de</strong>s Verkäufers erfor<strong>de</strong>rlich<br />
gewesen.<br />
Fazit: Die Entscheidung<br />
entspricht <strong>de</strong>r herrschen<strong>de</strong>n<br />
Meinung. Bereits die Grenze,<br />
bis zu <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren<br />
Kaufpreishöhe noch von<br />
<strong>wirtschaft</strong> licher Gleichwertigkeit<br />
ausgegangen wer<strong>de</strong>n<br />
kann, war überschritten. Die<br />
obergerichtliche Rechtsprechung<br />
sieht Preisdiff erenzen<br />
von bis zu 10 Prozent<br />
regelmäßig als provisionsunschädlich<br />
an, verneint aber<br />
umgekehrt die Gleichwertigkeit<br />
in <strong>de</strong>r Regel bei einer<br />
Diff erenz von min<strong>de</strong>stens<br />
20 Prozent, und zwar meist<br />
auch dann, wenn es sich um<br />
eine für <strong>de</strong>n Maklerkun<strong>de</strong>n<br />
günstige Abweichung in dieser<br />
Größenordnung han<strong>de</strong>lt.<br />
Dem ist für eine <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Käufermaklers nachteilige<br />
Verteuerung <strong>de</strong>r Immobilie<br />
von 25 Prozent, wie sie<br />
hier vorliegt, zu folgen.<br />
www.immobilien<strong>wirtschaft</strong>.<strong>de</strong> 03 | 2009