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Immobilien wirtschaft - Haufe.de

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gere Zeit nicht geltend gemacht hat und <strong>de</strong>r Anspruchsgegner<br />

nach <strong>de</strong>m gesamten Verhalten <strong>de</strong>s Berechtigten darauf<br />

vertrauen durfte, dieser wer<strong>de</strong> sein Recht auch in Zukunft<br />

nicht geltend machen. Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s BGH<br />

ist über die vorgenannten Voraussetzungen hinaus erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

dass sich <strong>de</strong>r Verpfl ichtete auch darauf eingerichtet<br />

hat, dass das Recht nicht mehr geltend gemacht wird. Da die<br />

Vorinstanzen keine tatsächlichen Feststellungen getroffen<br />

hatten, ob <strong>de</strong>r Antragsgegner im Vertrauen auf die Nichtgeltendmachung<br />

<strong>de</strong>s Anspruchs irgendwelche Dispositionen getroffen<br />

hat, konnte das OLG München über das Vorliegen einer<br />

Verwirkung nicht abschließend entschei<strong>de</strong>n und musste <strong>de</strong>n<br />

Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz<br />

zurückverweisen.<br />

OLG München, Beschluss v. 9.4.2008, Az.: 32 Wx 1/08<br />

Rechtsfähigkeit <strong>de</strong>r Gemeinschaft [81.1]<br />

Verband kann Immobiliareigentum erwerben<br />

Der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

stellt unter bestimmten Voraussetzungen<br />

eine Maßnahme <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Verwaltung<br />

dar. Im Rahmen <strong>de</strong>r einer Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

verliehenen Teilrechtsfähigkeit ist auch von <strong>de</strong>r Grundbuchfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Wohnungseigentümergemeinschaft auszugehen.<br />

Die Prüfung <strong>de</strong>r Frage, ob <strong>de</strong>r Erwerb von Immobiliareigentum<br />

durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme<br />

<strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen ist, obliegt nicht<br />

<strong>de</strong>n Grundbuchämtern im Rahmen <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>r Eigentümergemeinschaft<br />

als Eigentümerin, son<strong>de</strong>rn vielmehr nur <strong>de</strong>n<br />

Wohnungseigentumsgerichten im Rahmen <strong>de</strong>s Beschlussanfechtungsverfahrens<br />

nach § 46 WEG.<br />

OLG Celle, Beschluss v. 26.2.2008, 4 W 213/07<br />

Maklerrecht<br />

Maklervertrag [81.2]<br />

Auf die Bezeichnung kommt es nicht an<br />

Von einem Maklervertrag ist in <strong>de</strong>r Regel auszugehen, wenn<br />

und soweit <strong>de</strong>ssen wesentliche Elemente (erfolgsabhängige<br />

Vergütung; Nachweis- o<strong>de</strong>r Vermittlungstätigkeit; Abschlussfreiheit<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers) vorliegen. Auf die von <strong>de</strong>n Parteien<br />

gewählte Vertragsbezeichnung kommt es nur in Grenzfällen<br />

an. Um <strong>de</strong>n Makler- vom Dienstvertrag abzugrenzen, ist festzustellen,<br />

ob eine bestimmte Pfl icht zum Tätigwer<strong>de</strong>n vereinbart<br />

wur<strong>de</strong> – was gegen <strong>de</strong>n Makler- und für <strong>de</strong>n Dienstvertrag<br />

spricht – und ob von <strong>de</strong>m Vertragspartner umgekehrt eine erfolgsunabhängige<br />

Vergütung geschul<strong>de</strong>t wird (was typisch für<br />

<strong>de</strong>n Dienstvertrag ist).<br />

OLG Rostock, Beschluss v. 1.7.2008, Az.: 1 U 27/08<br />

Provisionsanspruch und <strong>wirtschaft</strong>liche I<strong>de</strong>ntität [81.3]<br />

Preisabweichung von 25 Prozent<br />

Ein Provisionsanspruch <strong>de</strong>s Käufermaklers entsteht grundsätzlich<br />

nicht, wenn <strong>de</strong>r tatsächlich zu zahlen<strong>de</strong> Grundstückskaufpreis<br />

<strong>de</strong>n zuvor von <strong>de</strong>n Maklervertragsparteien übereinstimmend<br />

vorgestellten Preis um 25 Prozent übersteigt. Tritt ein Makler unaufgefor<strong>de</strong>rt<br />

an <strong>de</strong>n Mieter einer Eigentumswohnung heran und<br />

teilt ihm neben <strong>de</strong>r Verkaufsabsicht <strong>de</strong>s Vermieters/Eigentümers<br />

mit, dass er sich für <strong>de</strong>n Mieter bei Interesse um <strong>de</strong>n Ankauf bemühen<br />

könne, ist ein im Anschluss gegebenes Provisionsversprechen<br />

<strong>de</strong>s erwerbsinteressierten Mieters allein als Vermittlungs-<br />

und nicht auch als Nachweismaklerauftrag auszulegen.<br />

OLG Dres<strong>de</strong>n, Beschluss v. 18.9.2008, Az.: 8 U 1167/08<br />

Fakten: Ein Makler teilte<br />

<strong>de</strong>m Mieter einer Eigentumswohnung<br />

unaufgefor<strong>de</strong>rt<br />

mit, dass die Wohnung zum<br />

Verkauf stehe. Bei Interesse<br />

<strong>de</strong>s Mieters wer<strong>de</strong> sich <strong>de</strong>r<br />

Makler bemühen, einen<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Kaufvertrag<br />

zu vermitteln. Der Mieter<br />

erwarb das Objekt schließlich<br />

25 Prozent teurer, als vom<br />

Makler avisiert.<br />

Die Provisionsklage <strong>de</strong>s<br />

Maklers musste abgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n. Gehen Parteien bei<br />

Abschluss eines Nachweismaklervertrags,übereinstimmend<br />

von einem bestimmten<br />

o<strong>de</strong>r ungefähren Kaufpreis<br />

aus, zu <strong>de</strong>m die Immobilie<br />

zu haben ist, mangelt es an<br />

<strong>de</strong>r maklerrechtlich erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Gleichwertigkeit<br />

zwischen angestrebtem und<br />

zustan<strong>de</strong> gekommenem<br />

Kaufvertrag, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

das Grundstück tatsächlich<br />

nur zu einem <strong>de</strong>utlich<br />

teureren Preis erwerben kann<br />

und tatsächlich erwirbt. Bei<br />

<strong>wirtschaft</strong> licher Betrachtung<br />

erreicht er dann nicht<br />

annähernd das Ziel, das er,<br />

wie <strong>de</strong>r Makler weiß, ins<br />

Auge gefasst und für <strong>de</strong>n Fall<br />

<strong>de</strong>r Erreichung zu honorieren<br />

versprochen hat. Die Klage<br />

musste jedoch auch <strong>de</strong>shalb<br />

abgewiesen wer<strong>de</strong>n, weil<br />

<strong>de</strong>r Makler keine Vermittlungstätigkeit<br />

entfaltet hatte.<br />

81<br />

Zwar hatte er einen Nachweis<br />

<strong>de</strong>rgestalt erbracht, dass die<br />

Wohnung zum Verkauf stehe.<br />

Eine Vermittlung war jedoch<br />

hierin und auch nicht darin<br />

zu erblicken, dass <strong>de</strong>r Makler<br />

lediglich das Ankaufsangebot<br />

<strong>de</strong>s Mieters weitergeleitet<br />

hatte. Hierzu wäre<br />

ein erfolgreiches Einwirken<br />

<strong>de</strong>s Maklers auf die konkrete<br />

Abschlussbereitschaft<br />

<strong>de</strong>s Verkäufers erfor<strong>de</strong>rlich<br />

gewesen.<br />

Fazit: Die Entscheidung<br />

entspricht <strong>de</strong>r herrschen<strong>de</strong>n<br />

Meinung. Bereits die Grenze,<br />

bis zu <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren<br />

Kaufpreishöhe noch von<br />

<strong>wirtschaft</strong> licher Gleichwertigkeit<br />

ausgegangen wer<strong>de</strong>n<br />

kann, war überschritten. Die<br />

obergerichtliche Rechtsprechung<br />

sieht Preisdiff erenzen<br />

von bis zu 10 Prozent<br />

regelmäßig als provisionsunschädlich<br />

an, verneint aber<br />

umgekehrt die Gleichwertigkeit<br />

in <strong>de</strong>r Regel bei einer<br />

Diff erenz von min<strong>de</strong>stens<br />

20 Prozent, und zwar meist<br />

auch dann, wenn es sich um<br />

eine für <strong>de</strong>n Maklerkun<strong>de</strong>n<br />

günstige Abweichung in dieser<br />

Größenordnung han<strong>de</strong>lt.<br />

Dem ist für eine <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Käufermaklers nachteilige<br />

Verteuerung <strong>de</strong>r Immobilie<br />

von 25 Prozent, wie sie<br />

hier vorliegt, zu folgen.<br />

www.immobilien<strong>wirtschaft</strong>.<strong>de</strong> 03 | 2009

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