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MARITIME SICHERHEIT - Adlas - Magazin für Sicherheitspolitik

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SEEGRENZEN IIdie Agentur bekannt, dass der italienische Innenministerangesichts der außerordentlichen Migrationssituationauf den Pelagischen Inseln eineAnfrage nach Unterstützung gestellt hatte. Romforderte demnach eine stärkere Überwachung desbetroffenen Grenzgebietes in Form einer gemeinsamenOperation mit Frontex. Als Reaktion aufden Hilfeantrag Italiens kündigte die EU-Kommissarin<strong>für</strong> Innenpolitik, Cecilia Malmström,fünf Tage später den Beginn der »Operation Hermes«an: Frontex-eigene Schiffe und PersonalES GIBT AUFFÄLLIGE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN»HERMES« UND »ATALANTA«.gliedsländer diesen stattdessen ein angemessenesAsylverfahren bieten müssen. Die Einhaltungdieses Prinzips fordern vor allem AmnestyInternational und Human Rights Watch ein, dieim derzeitigen Vorgehen der Grenzschützer eineVerletzung der europäischen Menschenrechtskonventionerkennen: »Auch Küstenwachen undStrafverfolgungsbehörden von EU-Mitgliedstaaten«seien an diesen Menschenrechtsverletzungenbeteiligt, so Judith Kopp von Pro Asyl.Die grundlegenden Fragen, wie mit Migrantenverfahren werden soll und wer in welchemFall die Verantwortung übernehmen muss, sindaber auch nach neun Jahren Frontex-Einsatznoch nicht abschließend geklärt. Dabei wäre esangesichts der aktuellen Lage besonders wichtig,die potenziell lebensrettenden Zuständigkeitenzur Sicherung schiffbrüchiger Flüchtlingeim europäischen Raum verbindlich zu klären.Unterstützung erfuhren die Kritiker letztesJahr durch den Europäischen Gerichtshof <strong>für</strong>Menschenrechte. Dieser urteilte im Februar2012, dass Italien mit seiner Praxis, Migrantenund Asylsuchende auf offener See abzufangen,gegen seine Verpflichtungen aus internationalenMenschenrechtsabkommen verstößt. Demnachdürfe niemand einfach in ein Land zurückgeschicktwerden, in dem er von Menschenrechtsverletzungenbedroht ist. Sieben Monate späterleitete der Europarat dann ein Verfahren ein, dasprüft, ob und inwieweit Italien dem Urteil desGerichtshofes seither nachgekommen ist.Als Resultat dieser Vorgänge waren im Maiund dann »systematisch« und »schnellstmöglich«abzuschieben, ohne ihnen jemals die Möglichkeiteines Asylantrags zu geben.Internationale Bekanntheit erlangte diese Praxisdurch den Fall der »Cap Anamur«. Das Schiffhatte am 20. Juni 2004 im Mittelmeer insgesamt37 Flüchtlinge aufgenommen, woraufhin ihm dasEinlaufen in einen italienischen Hafen verwehrtwurde. Die Flüchtlinge wurden schließlich, ohneje einen Asylantrag stellen zu können, zurücknach Afrika gebracht. Der Chef der Hilfsorganisa-sollten die italienischen Seepatrouillen verstärken,um illegale Grenzübertritte nach Europa zuverhindern. Des Weiteren sollte das RABIT-Fachpersonal aus EU-Mitgliedstaaten durch Befragender aufgegriffenen irregulären ImmigrantenInformationen über deren Identität und Nationalitätsammeln, um dadurch mögliche Menschenschmuggleraktivitätenaufzudecken.tion Cap Anamur, Elias Bierdel, und der Kapitändes Schiffes, Stefan Schmidt, mussten sich anschließendwegen Menschenschmuggels vor einemsizilianischen Gericht verantworten undwurden erst fünf Jahre später freigesprochen.Die Italiener und die Experten von Frontexhinterfragen meist gar nicht erst, ob eine Asylberechtigungvorliegt. Frontex selbst sei nicht dazuMit dieser Hilfestellung <strong>für</strong> die italienischen berechtigt, Asylanträge anzunehmen, erklärtBehörden im Rahmen der »Operation Hermes«unterstützte Frontex allerdings unmittelbar auchderen zum Teil extrem harte Methoden im Umgangmit den Flüchtlingen. Denn der gängige modusoperandi der italienischen Grenzschützer bestehedarin, so Ruth Jüttner von Amnesty International,irreguläre Migranten bereits in internationalenGewässern in ihren Booten aufzubringenKlaus Rösler, operativer Einsatzleiter der Grenzschutzagentur.Dies liege im Zuständigkeitsbereichder Mitgliedstaaten. Laut Amnesty Internationalverletzt eine solche Vorgehensweise aberdas »Nicht-Zurückweisungsprinzip« – das »Non-Refoulment Principle« – der Genfer Flüchtlingskonvention,welches besagt, dass Personen aufSee nicht abgedrängt werden dürfen und Mit-dieses Jahres auch aus dem Menschenrechtsausschussdes Europäischen Parlaments kritische >>ADLAS 3/2013 ISSN 1869-1684 70

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