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vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

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DEC 326/160 Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union 26.10.2012Wenn das Gericht <strong>der</strong> Auffassung ist, dass eine Rechtssache eine Grundsatzentscheidung erfor<strong>der</strong>t,<strong>die</strong> <strong>die</strong> Einheit o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Kohärenz des Unionsrechts berühren könnte, kann es <strong>die</strong> Rechtssache zurEntscheidung an den Gerichtshof verweisen.Die Entscheidungen des Gerichts <strong>über</strong> Anträge auf Vorabentscheidung können nach Maßgabe <strong>der</strong>Bedingungen und innerhalb <strong>der</strong> Grenzen, <strong>die</strong> in <strong>der</strong> Satzung vorgesehen sind, in Ausnahmefällenvom Gerichtshof <strong>über</strong>prüft werden, wenn <strong>die</strong> ernste Gefahr besteht, dass <strong>die</strong> Einheit o<strong>der</strong> <strong>die</strong>Kohärenz des Unionsrechts berührt wird.Artikel 257(ex-Artikel 225a EGV)Das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahrendem Gericht beigeordnete Fachgerichte bilden, <strong>die</strong> für Entscheidungen im ersten Rechtszug <strong>über</strong>bestimmte Kategorien von Klagen zuständig sind, <strong>die</strong> auf beson<strong>der</strong>en Sachgebieten erhoben werden.Das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Rat beschließen durch Verordnungen entwe<strong>der</strong> auf Vorschlag <strong>der</strong>Kommission nach Anhörung des Gerichtshofs o<strong>der</strong> auf Antrag des Gerichtshofs nach Anhörung <strong>der</strong>Kommission.In <strong>der</strong> Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bildung eines Fachgerichts werden <strong>die</strong> Regeln für <strong>die</strong> Zusammensetzung<strong>die</strong>ses Gerichts und <strong>der</strong> ihm <strong>über</strong>tragene Zuständigkeitsbereich festgelegt.Gegen <strong>die</strong> Entscheidungen <strong>der</strong> Fachgerichte kann vor dem Gericht ein auf Rechtsfragen beschränktesRechtsmittel o<strong>der</strong>, wenn <strong>die</strong> Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bildung des Fachgerichts <strong>die</strong>s vorsieht, ein auchSachfragen betreffendes Rechtsmittel eingelegt werden.Zu Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Fachgerichte sind Personen auszuwählen, <strong>die</strong> jede Gewähr für Unabhängigkeitbieten und <strong>über</strong> <strong>die</strong> Befähigung zur Ausübung richterlicher Tätigkeiten verfügen. Sie werden einstimmigvom Rat ernannt.Die Fachgerichte erlassen ihre Verfahrensordnung im Einvernehmen mit dem Gerichtshof. DieseVerfahrensordnung bedarf <strong>der</strong> Genehmigung des Rates.Soweit <strong>die</strong> Verordnung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bildung <strong>der</strong> Fachgerichte nichts an<strong>der</strong>es vorsieht, finden <strong>die</strong> denGerichtshof <strong>der</strong> Europäischen Union betreffenden Bestimmungen <strong>der</strong> Verträge und <strong>die</strong> Satzung desGerichtshofs <strong>der</strong> Europäischen Union auf <strong>die</strong> Fachgerichte Anwendung. Titel I und Artikel 64 <strong>der</strong>Satzung gelten auf jeden Fall für <strong>die</strong> Fachgerichte.Artikel 258(ex-Artikel 226 EGV)Hat nach Auffassung <strong>der</strong> Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgenverstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvorGelegenheit zur Äußerung zu geben.Kommt <strong>der</strong> Staat <strong>die</strong>ser Stellungnahme innerhalb <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Kommission gesetzten Frist nicht nach,so kann <strong>die</strong> Kommission den Gerichtshof <strong>der</strong> Europäischen Union anrufen.

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