13.07.2015 Aufrufe

vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DEC 326/184 Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union 26.10.2012Der Vermittlungsausschuss tritt jedoch nicht zusammen, wenn <strong>der</strong> Rat dem Europäischen Parlamentbinnen zehn Tagen nach <strong>der</strong> Übermittlung des geän<strong>der</strong>ten Entwurfs mitteilt, dass er alleseine Abän<strong>der</strong>ungen billigt.(5) Der Vermittlungsausschuss, <strong>der</strong> aus den Mitglie<strong>der</strong>n des Rates o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Vertretern undebenso vielen das Europäische Parlament vertretenden Mitglie<strong>der</strong>n besteht, hat <strong>die</strong> Aufgabe, binnen21 Tagen nach seiner Einberufung auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Standpunkte des Europäischen Parlamentsund des Rates mit <strong>der</strong> qualifizierten Mehrheit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Rates o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Vertretern und <strong>der</strong>Mehrheit <strong>der</strong> das Europäische Parlament vertretenden Mitglie<strong>der</strong> eine Einigung <strong>über</strong> einen gemeinsamenEntwurf zu erzielen.Die Kommission nimmt an den Arbeiten des Vermittlungsausschusses teil und ergreift alle erfor<strong>der</strong>lichenInitiativen, um eine Annäherung <strong>der</strong> Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Rateszu bewirken.(6) Einigt sich <strong>der</strong> Vermittlungsausschuss innerhalb <strong>der</strong> in Absatz 5 genannten Frist von 21 Tagenauf einen gemeinsamen Entwurf, so verfügen das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Rat ab <strong>die</strong>serEinigung <strong>über</strong> eine Frist von 14 Tagen, um den gemeinsamen Entwurf zu billigen.(7) Wenn innerhalb <strong>der</strong> in Absatz 6 genannten Frist von 14 Tagena) <strong>der</strong> gemeinsame Entwurf sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat gebilligt wirdo<strong>der</strong> beide keinen Beschluss fassen o<strong>der</strong> eines <strong>die</strong>ser Organe den gemeinsamen Entwurf billigt,während das an<strong>der</strong>e Organ keinen Beschluss fasst, so gilt <strong>der</strong> Haushaltsplan als entsprechend demgemeinsamen Entwurf endgültig erlassen, o<strong>der</strong>b) <strong>der</strong> gemeinsame Entwurf sowohl vom Europäischen Parlament mit <strong>der</strong> Mehrheit seiner Mitglie<strong>der</strong>als auch vom Rat abgelehnt wird o<strong>der</strong> eines <strong>die</strong>ser Organe den gemeinsamen Entwurf ablehnt,während das an<strong>der</strong>e Organ keinen Beschluss fasst, so legt <strong>die</strong> Kommission einen neuen Entwurffür den Haushaltsplan vor, o<strong>der</strong>c) <strong>der</strong> gemeinsame Entwurf vom Europäischen Parlament mit <strong>der</strong> Mehrheit seiner Mitglie<strong>der</strong> abgelehntwird, während er vom Rat gebilligt wird, so legt <strong>die</strong> Kommission einen neuen Entwurf fürden Haushaltsplan vor, o<strong>der</strong>d) <strong>der</strong> gemeinsame Entwurf vom Europäischen Parlament gebilligt wird, während er vom Rat abgelehntwird, so kann das Europäische Parlament binnen 14 Tagen ab dem Tag <strong>der</strong> Ablehnungdurch den Rat mit <strong>der</strong> Mehrheit seiner Mitglie<strong>der</strong> und drei Fünfteln <strong>der</strong> abgegebenen Stimmenbeschließen, alle o<strong>der</strong> einige <strong>der</strong> in Absatz 4 Buchstabe c genannten Abän<strong>der</strong>ungen zu bestätigen.Wird eine Abän<strong>der</strong>ung des Europäischen Parlaments nicht bestätigt, so wird <strong>der</strong> im Vermittlungsausschussvereinbarte Standpunkt zu dem Haushaltsposten, <strong>der</strong> Gegenstand <strong>der</strong> Abän<strong>der</strong>ung ist,<strong>über</strong>nommen. Der Haushaltsplan gilt als auf <strong>die</strong>ser Grundlage endgültig erlassen.(8) Einigt sich <strong>der</strong> Vermittlungsausschuss nicht binnen <strong>der</strong> in Absatz 5 genannten Frist von 21Tagen auf einen gemeinsamen Entwurf, so legt <strong>die</strong> Kommission einen neuen Entwurf für den Haushaltsplanvor.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!