13.07.2015 Aufrufe

vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DEC 326/188 Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union 26.10.2012b) <strong>die</strong> Vorschriften, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Finanzakteure und insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong>Anweisungsbefugten und <strong>der</strong> Rechnungsführer regeln.(2) Der Rat legt auf Vorschlag <strong>der</strong> Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlamentsund des Rechnungshofs <strong>die</strong> Einzelheiten und das Verfahren fest, nach denen <strong>die</strong> Haushaltseinnahmen,<strong>die</strong> in <strong>der</strong> Regelung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Eigenmittel <strong>der</strong> Union vorgesehen sind, <strong>der</strong> Kommission zur Verfügunggestellt werden, sowie <strong>die</strong> Maßnahmen, <strong>die</strong> zu treffen sind, um gegebenenfalls <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichenKassenmittel bereitzustellen.Artikel 323Das Europäische Parlament, <strong>der</strong> Rat und <strong>die</strong> Kommission stellen sicher, dass <strong>der</strong> Union <strong>die</strong> Finanzmittelzur Verfügung stehen, <strong>die</strong> es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegen<strong>über</strong>Dritten nachzukommen.Artikel 324Auf Initiative <strong>der</strong> Kommission werden im Rahmen <strong>der</strong> nach <strong>die</strong>sem Titel vorgesehenen Haushaltsverfahrenregelmäßige Treffen <strong>der</strong> Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und <strong>der</strong>Kommission einberufen. Diese treffen alle erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen, um <strong>die</strong> Abstimmung undAnnäherung <strong>der</strong> Standpunkte <strong>der</strong> Organe, denen sie vorstehen, zu för<strong>der</strong>n und so <strong>die</strong> Durchführung<strong>die</strong>ses Titels zu erleichtern.KAPITEL 6BETRUGSBEKÄMPFUNGArtikel 325(ex-Artikel 280 EGV)(1) Die Union und <strong>die</strong> Mitgliedstaaten bekämpfen Betrügereien und sonstige gegen <strong>die</strong> finanziellenInteressen <strong>der</strong> Union gerichtete rechtswidrige Handlungen mit Maßnahmen nach <strong>die</strong>sem Artikel, <strong>die</strong>abschreckend sind und in den Mitgliedstaaten sowie in den Organen, Einrichtungen und sonstigenStellen <strong>der</strong> Union einen effektiven Schutz bewirken.(2) Zur Bekämpfung von Betrügereien, <strong>die</strong> sich gegen <strong>die</strong> finanziellen Interessen <strong>der</strong> Union richten,ergreifen <strong>die</strong> Mitgliedstaaten <strong>die</strong> gleichen Maßnahmen, <strong>die</strong> sie auch zur Bekämpfung von Betrügereienergreifen, <strong>die</strong> sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten.(3) Die Mitgliedstaaten koordinieren unbeschadet <strong>der</strong> sonstigen Bestimmungen <strong>der</strong> Verträge ihreTätigkeit zum Schutz <strong>der</strong> finanziellen Interessen <strong>der</strong> Union vor Betrügereien. Sie sorgen zu <strong>die</strong>semZweck zusammen mit <strong>der</strong> Kommission für eine enge, regelmäßige Zusammenarbeit zwischen denzuständigen Behörden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!