13.07.2015 Aufrufe

vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DEC 326/198 Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union 26.10.2012(3) Die Verträge finden auf <strong>die</strong> <strong>europäischen</strong> Hoheitsgebiete Anwendung, <strong>der</strong>en auswärtige Beziehungenein Mitgliedstaat wahrnimmt.(4) Die Verträge finden entsprechend den Bestimmungen des Protokolls Nr. 2 zur Akte <strong>über</strong> <strong>die</strong>Bedingungen des Beitritts <strong>der</strong> Republik Österreich, <strong>der</strong> Republik Finnland und des KönigreichsSchweden auf <strong>die</strong> Ålandinseln Anwendung.(5) Abweichend von Artikel 52 des Vertrags <strong>über</strong> <strong>die</strong> Europäische Union und von den Absätzen 1bis 4 <strong>die</strong>ses Artikels gilt:a) Die Verträge finden auf <strong>die</strong> Färöer keine Anwendung.b) Die Verträge finden auf <strong>die</strong> Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs auf Zypern, Akrotiri undDhekelia, nur insoweit Anwendung, als <strong>die</strong>s erfor<strong>der</strong>lich ist, um <strong>die</strong> Anwendung <strong>der</strong> Regelungendes Protokolls <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlandin Zypern, das <strong>der</strong> Akte <strong>über</strong> <strong>die</strong> Bedingungen des Beitritts <strong>der</strong> Tschechischen Republik, <strong>der</strong>Republik Estland, <strong>der</strong> Republik Zypern, <strong>der</strong> Republik Lettland, <strong>der</strong> Republik Litauen, <strong>der</strong> RepublikUngarn, <strong>der</strong> Republik Malta, <strong>der</strong> Republik Polen, <strong>der</strong> Republik Slowenien und <strong>der</strong> SlowakischenRepublik zur Europäischen Union beigefügt ist, nach Maßgabe jenes Protokolls sicherzustellen.c) Die Verträge finden auf <strong>die</strong> Kanalinseln und <strong>die</strong> Insel Man nur insoweit Anwendung, als <strong>die</strong>serfor<strong>der</strong>lich ist, um <strong>die</strong> Anwendung <strong>der</strong> Regelung sicherzustellen, <strong>die</strong> in dem am 22. Januar 1972unterzeichneten Vertrag <strong>über</strong> den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaftund zur Europäischen Atomgemeinschaft für <strong>die</strong>se Inseln vorgesehen ist.(6) Der Europäische Rat kann auf Initiative des betroffenen Mitgliedstaats einen Beschluss zurÄn<strong>der</strong>ung des Status eines in den Absätzen 1 und 2 genannten dänischen, französischen o<strong>der</strong>nie<strong>der</strong>ländischen Landes o<strong>der</strong> Hoheitsgebiets gegen<strong>über</strong> <strong>der</strong> Union erlassen. Der Europäische Ratbeschließt einstimmig nach Anhörung <strong>der</strong> Kommission.Dieser Vertrag gilt auf unbegrenzte Zeit.Artikel 356(ex-Artikel 312 EGV)Artikel 357(ex-Artikel 313 EGV)Dieser Vertrag bedarf <strong>der</strong> Ratifizierung durch <strong>die</strong> Hohen Vertragsparteien gemäß ihren verfassungsrechtlichenVorschriften. Die Ratifikationsurkunden werden bei <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Italienischen Republikhinterlegt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!