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vertrag über die arbeitsweise der europäischen union - EUR-Lex ...

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DEC 326/66 Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union 26.10.2012(2) Sie umfasst <strong>die</strong> Abschaffung je<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichenBehandlung <strong>der</strong> Arbeitnehmer <strong>der</strong> Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstigeArbeitsbedingungen.(3) Sie gibt – vorbehaltlich <strong>der</strong> aus Gründen <strong>der</strong> öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheitgerechtfertigten Beschränkungen – den Arbeitnehmern das Recht,a) sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;b) sich zu <strong>die</strong>sem Zweck im Hoheitsgebiet <strong>der</strong> Mitgliedstaaten frei zu bewegen;c) sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für <strong>die</strong> Arbeitnehmer <strong>die</strong>ses Staatesgeltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;d) nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zuverbleiben, welche <strong>die</strong> Kommission durch Verordnungen festlegt.(4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf <strong>die</strong> Beschäftigung in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung.Artikel 46(ex-Artikel 40 EGV)Das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Rat treffen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren undnach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses durch Richtlinien o<strong>der</strong> Verordnungen alleerfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen, um <strong>die</strong> Freizügigkeit <strong>der</strong> Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 45 herzustellen,insbeson<strong>der</strong>ea) durch Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Arbeitsverwaltungen;b) durch <strong>die</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Verwaltungsverfahren und -praktiken sowie <strong>der</strong> für den Zugang zuverfügbaren Arbeitsplätzen vorgeschriebenen Fristen, <strong>die</strong> sich aus innerstaatlichen Rechtsvorschrifteno<strong>der</strong> vorher zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünften ergeben und <strong>der</strong>enBeibehaltung <strong>die</strong> Herstellung <strong>der</strong> Freizügigkeit <strong>der</strong> Arbeitnehmer hin<strong>der</strong>t;c) durch <strong>die</strong> Beseitigung aller Fristen und sonstigen Beschränkungen, <strong>die</strong> in innerstaatlichen Rechtsvorschrifteno<strong>der</strong> vorher zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünften vorgesehensind und <strong>die</strong> den Arbeitnehmern <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten für <strong>die</strong> freie Wahl des Arbeitsplatzesan<strong>der</strong>e Bedingungen als den inländischen Arbeitnehmern auferlegen;d) durch <strong>die</strong> Schaffung geeigneter Verfahren für <strong>die</strong> Zusammenführung und den Ausgleich vonAngebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu Bedingungen, <strong>die</strong> eine ernstliche Gefährdung<strong>der</strong> Lebenshaltung und des Beschäftigungsstands in einzelnen Gebieten und Industrien ausschließen.

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