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EJC B14 / B16 - Jungheinrich

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Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, bei Reparatur mit nicht originalen Ersatzteilenund eigenmächtigen Eingriffen erlischt der Gewährleistungsanspruch.Für Batterien gem. I und II sind die Hinweise für die Aufrechterhaltung der jeweiligenSchutzart während des Betriebes zu beachten (siehe zugehörige Bescheinigung).1. InbetriebnahmeDie Batterie ist auf mechanisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.Die Batterieendableitung ist kontaktsicher und polrichtig zu verbinden.Ansonsten können Batterie, Fahrzeug oder Ladegerät zerstört werden.Die Batterie ist nachzuladen gem. Pkt. 2.2Anzugsdrehmoment für Polschrauben der Endableiter und Verbinder:StahlM 10 23 ± 1 Nm2. BetriebFür den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien gilt DIN EN 50272-3 «Antriebsbatterienfür Elektrofahrzeuge».2.1 EntladenLüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen oder abgedeckt werden.Öffnen oder Schließen von elektrischen Verbindungen (z.B. Steckern) darf nur imstromlosen Zustand erfolgen.Zum Erreichen einer optimalen Brauchbarkeitsdauer sind Entladungen von mehr als60% der Nennkapazität zu vermeiden.Entladungen von mehr als 80% der Nennkapazität sind Tiefentladungen und nicht zulässig.Sie verkürzen die Brauchbarkeitsdauer der Batterie erheblich. Zur Erfassungdes Entladezustands sind nur die vom Batteriehersteller zugelassenen Entladezustandsanzeigerzu verwenden.Entladene Batterien sind sofort zu laden und dürfen nicht im entladenen Zustand stehenbleiben. Dies gilt auch für teilentladene Batterien.2.2 LadenEs darf nur mit Gleichstrom geladen werden. Die Ladeverfahren nach DIN 41773 undDIN 41774 sind nur in der vom Hersteller zugelassenen Modifizierung anzuwenden.Deshalb sind nur die vom Batteriehersteller zugelassenen Ladegeräte zu verwenden.Anschluß nur an das zugeordnete, für die Batteriegröße zulässige Ladegerät, umÜberlastung der elektrischen Leitungen und Kontakte sowie unzulässige Gasbildungzu vermeiden.EPzV-Batterien sind gasungsarm, aber nicht gasungsfrei.Beim Laden muß für einwandfreien Abzug der Ladegase gesorgt werden. Trogdeckelbzw. Abdeckungen von Batterie-Einbauräumen sind zu öffnen oder abzunehmen.0506.D18

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