EJC B14 / B16 - Jungheinrich
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9 Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichenVorkommnissenZZEs ist eine Sicherheitsprüfung entsprechend der nationalen Vorschriftendurchzuführen. <strong>Jungheinrich</strong> empfiehlt eine Überprüfung nach FEM Richtlinie4.004. Für diese Prüfungen bietet <strong>Jungheinrich</strong> einen speziellen Sicherheitsservicemit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern.Das Flurförderzeug muss mindestens einmal jährlich (nationale Vorschriftenbeachten) oder nach besonderen Vorkommnissen durch eine hierfür besondersqualifizierte Person geprüft werden. Diese Person muss ihre Begutachtung undBeurteilung unbeeinflusst von betrieblichen und wirtschaftlichen Umständen nur vomStandpunkt der Sicherheit aus abgeben. Sie muss ausreichende Kenntnisse undErfahrung nachweisen, um den Zustand eines Flurförderzeugs und die Wirksamkeitder Schutzeinrichtung nach den Regeln der Technik und den Grundsätzen für diePrüfung von Flurförderzeugen beurteilen zu können.Dabei muss eine vollständige Prüfung des technischen Zustandes desFlurförderzeugs in Bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem mussdas Flurförderzeug auch gründlich auf Beschädigungen untersucht werden, diedurch eventuell unsachgemäße Verwendung verursacht sein könnten. Es ist einPrüfprotokoll anzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zurübernächsten Prüfung aufzubewahren.Für die umgehende Beseitigung von Mängeln muss der Betreiber sorgen.Als optischer Hinweis wird das Flurförderzeug nach erfolgter Prüfung mit einerPrüfplakette versehen. Diese Plakette zeigt an, in welchem Monat welchen Jahresdie nächste Prüfung erfolgt.03.11 DE88