31.07.2015 Aufrufe

EJC B14 / B16 - Jungheinrich

EJC B14 / B16 - Jungheinrich

EJC B14 / B16 - Jungheinrich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

EBedienung1 Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb desFlurförderzeugsFahrerlaubnisDas Flurförderzeug darf nur von Personen benutzt werden, die in der Führungausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeiten imFahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen haben und von ihm ausdrücklichmit der Führung beauftragt sind, gegebenenfalls sind nationale Vorschriften zubeachten.Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den FahrerDer Fahrer muss über seine Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung desFlurförderzeuges unterwiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertrautsein. Ihm müssen die erforderlichen Rechte eingeräumt werden. BeiFlurförderzeugen, die im Mitgängerbetrieb verwendet werden, sind bei derBedienung Sicherheitsschuhe zu tragen.Verbot der Nutzung durch UnbefugteDer Fahrer ist während der Nutzungszeit für das Flurförderzeug verantwortlich. Ermuss Unbefugten verbieten, das Flurförderzeug zu fahren oder zu betätigen. Esdürfen keine Personen mitgenommen oder gehoben werden.Beschädigungen und MängelBeschädigungen und sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät sindsofort dem Aufsichtspersonal zu melden. Betriebsunsichere Flurförderzeuge (z.B.abgefahrene Räder oder defekte Bremsen) dürfen bis zu ihrer ordnungsgemäßenInstandsetzung nicht eingesetzt werden.ReparaturenOhne besondere Ausbildung und Genehmigung darf der Fahrer keine Reparaturenoder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall darf erSicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder verstellen.GefahrenbereichWARNUNG!03.11 DEUnfall- / Verletzungsgefahr im Gefahrenbereich des FlurförderzeugsDer Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Fahr- oderHubbewegungen des Flurförderzeugs, seiner Lastaufnahmemittel (z.B. Gabelzinkenoder Anbaugeräte) oder des Ladegutes gefährdet sind. Hierzu gehört auch derBereich, der durch herabfallendes Ladegut oder eine absinkende / herabfallendeArbeitseinrichtung erreicht werden kann.Unbefugte Personen aus dem Gefahrenbereich weisen.Bei Gefahr für Personen rechtzeitig ein Warnzeichen geben.Verlassen unbefugte Personen trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, dasFlurförderzeug unverzüglich zum Stillstand bringen.35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!