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Dokumentation - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe

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sikofaktor darstellen kann. Nämlich immer<br />

dann, wenn Fehleinschätzungen erfolgen,<br />

und keine geeigneten Maßnahmen folgen<br />

bzw. mangelnde Personalressourcen ein<br />

adäquates Handeln verhindern.<br />

Mit Einführung des § 8a SGB VIII sind seit<br />

dem 01.10.2005 klare Handlungsweisen<br />

im Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung<br />

allen Fachkräften der öffentlichen<br />

und freien Träger der Jugendhilfe<br />

auferlegt worden. Die öffentliche Jugendhilfe<br />

hat dabei die Planungs- und Gesamtverantwortung<br />

für die Umsetzung des Schutzauftrages.<br />

Unter Berücksichtigung aller<br />

Beteiligten sind Verträge zur Sicherstellung<br />

des Schutzauftrages zu schließen, die auf<br />

drei Säulen basieren:<br />

1. Aufbau von örtlichen Kommunikationsstrukturen<br />

2. Aufbau von örtlichen Kooperationsstrukturen<br />

3. Aufbau einer örtlichen Personalentwicklung.<br />

Das Bochumer Kinderschutzkonzept basiert<br />

auf der Grundlage der Kommunikation<br />

und Kooperation. Allen Abteilungen des Jugendamtes<br />

stehen Bearbeitungsverfahren<br />

im Umgang mit Kindeswohlgefährdung zur<br />

Verfügung. Auf der Grundlage von Schnittstellenanalysen<br />

sind die Bearbeitungsverfahren<br />

zum Sozialen Dienst klar definiert. Die<br />

Ergebnisse fanden Berücksichtigung in Kooperationsgesprächen<br />

mit den freien Trägern<br />

der Jugendhilfe mit dem Ziel, einheitliche<br />

Verfahren zwischen öffentlichen und freien<br />

Trägern der Jugendhilfe im Umgang mit Kindeswohlgefährdung<br />

zu implementieren.<br />

2. Amtsinterne Verfahren nach § 8a<br />

SGB VIII<br />

Die Verfahren im Umgang mit Verdacht auf<br />

Kindeswohlgefährdung sind bereits 2004<br />

unter Moderation des Landesjugendamtes<br />

<strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> im Jugendamt Bochum<br />

erarbeitet worden. Nach In-Kraft-Treten des<br />

§ 8a SGB VIII hat das Jugendamt Bochum<br />

in allen Abteilungen Qualitätsentwicklungsprozesse<br />

in Gang gesetzt, so bei<br />

J den Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege,<br />

J der Offenen Kinder- und Jugendarbeit/<br />

Begrüßungsteam,<br />

J den Erziehungsberatungsstellen/ Fachstelle<br />

Sorgerecht / Clearing und Diagnostikstelle.<br />

2.1. Die Bearbeitungsverfahren der Kindertagesstätten<br />

nach § 8a SGB VIII<br />

Tageseinrichtungen für Kinder der Träger<br />

der freien und öffentlichen Jugendhilfe haben<br />

aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages<br />

und den Bildungsvereinbarungen zahlreiche<br />

Anknüpfungspunkte zum Umgang mit<br />

Kindeswohlgefährdung. Als eine niederschwellige<br />

Institution haben sie besonders<br />

gute Chancen, den Schutz des Kindes in<br />

Kooperation mit den Eltern umzusetzen.<br />

Durch die Bildungsvereinbarungen findet<br />

eine systematische Beobachtung und <strong>Dokumentation</strong><br />

kindlicher Entwicklungsprozesse<br />

statt, die bei der Abschätzung des<br />

Gefährdungsrisikos fachlich einfließen sollte.<br />

Die Bearbeitungsverfahren wurden mit<br />

allen Leitungskräften und weiteren Fachkräften<br />

der Abteilung definiert. Der Prozess<br />

wurde von der Leitungsebene gesteuert<br />

und moderiert. Im Rahmen der MitarbeiterInnenbeteiligung<br />

wurden alle 15 städtischen<br />

Kindertageseinrichtungen beteiligt.<br />

Verfahren<br />

Zusammenwirken mehrer Fachkräfte:<br />

Erhält eine Fachkraft der Tageseinrichtung<br />

für Kinder eine Mitteilung bzw. macht<br />

sie eigene Beobachtungen über eine mögliche<br />

Kindeswohlgefährdung, so schätzt<br />

sie das Gefährdungsrisiko mit mindestens<br />

einer weiteren Fachkraft im kollegialen<br />

Austausch ein. Können die Verdachtsmomente<br />

nicht entkräftet werden, wird die<br />

Gefährdung zusätzlich mit der Leitung der<br />

Tageseinrichtung für Kinder in kollegialer<br />

Reflexion unter Hinzuziehung des Kriterienkataloges<br />

zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung<br />

abgestimmt. Besteht<br />

der Verdacht auf sexualisierte Gewalt, ist<br />

grundsätzlich eine Fachberatungsstelle einzuschalten.<br />

Hinzuziehen einer „insofern erfahrenen<br />

Fachkraft“: Die Fachkräfte der Tageseinrichtung<br />

für Kinder haben bei der Einschätzung<br />

des Gefährdungsrisikos eine „insofern<br />

erfahrene Fachkraft“ der städtischen Erziehungsberatungsstellen<br />

hinzuzuziehen. Bei<br />

einer akuten Kindeswohlgefährdung ist unverzüglich<br />

der Soziale Dienst des Jugend-

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