Dokumentation - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
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sikofaktor darstellen kann. Nämlich immer<br />
dann, wenn Fehleinschätzungen erfolgen,<br />
und keine geeigneten Maßnahmen folgen<br />
bzw. mangelnde Personalressourcen ein<br />
adäquates Handeln verhindern.<br />
Mit Einführung des § 8a SGB VIII sind seit<br />
dem 01.10.2005 klare Handlungsweisen<br />
im Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung<br />
allen Fachkräften der öffentlichen<br />
und freien Träger der Jugendhilfe<br />
auferlegt worden. Die öffentliche Jugendhilfe<br />
hat dabei die Planungs- und Gesamtverantwortung<br />
für die Umsetzung des Schutzauftrages.<br />
Unter Berücksichtigung aller<br />
Beteiligten sind Verträge zur Sicherstellung<br />
des Schutzauftrages zu schließen, die auf<br />
drei Säulen basieren:<br />
1. Aufbau von örtlichen Kommunikationsstrukturen<br />
2. Aufbau von örtlichen Kooperationsstrukturen<br />
3. Aufbau einer örtlichen Personalentwicklung.<br />
Das Bochumer Kinderschutzkonzept basiert<br />
auf der Grundlage der Kommunikation<br />
und Kooperation. Allen Abteilungen des Jugendamtes<br />
stehen Bearbeitungsverfahren<br />
im Umgang mit Kindeswohlgefährdung zur<br />
Verfügung. Auf der Grundlage von Schnittstellenanalysen<br />
sind die Bearbeitungsverfahren<br />
zum Sozialen Dienst klar definiert. Die<br />
Ergebnisse fanden Berücksichtigung in Kooperationsgesprächen<br />
mit den freien Trägern<br />
der Jugendhilfe mit dem Ziel, einheitliche<br />
Verfahren zwischen öffentlichen und freien<br />
Trägern der Jugendhilfe im Umgang mit Kindeswohlgefährdung<br />
zu implementieren.<br />
2. Amtsinterne Verfahren nach § 8a<br />
SGB VIII<br />
Die Verfahren im Umgang mit Verdacht auf<br />
Kindeswohlgefährdung sind bereits 2004<br />
unter Moderation des Landesjugendamtes<br />
<strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> im Jugendamt Bochum<br />
erarbeitet worden. Nach In-Kraft-Treten des<br />
§ 8a SGB VIII hat das Jugendamt Bochum<br />
in allen Abteilungen Qualitätsentwicklungsprozesse<br />
in Gang gesetzt, so bei<br />
J den Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege,<br />
J der Offenen Kinder- und Jugendarbeit/<br />
Begrüßungsteam,<br />
J den Erziehungsberatungsstellen/ Fachstelle<br />
Sorgerecht / Clearing und Diagnostikstelle.<br />
2.1. Die Bearbeitungsverfahren der Kindertagesstätten<br />
nach § 8a SGB VIII<br />
Tageseinrichtungen für Kinder der Träger<br />
der freien und öffentlichen Jugendhilfe haben<br />
aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages<br />
und den Bildungsvereinbarungen zahlreiche<br />
Anknüpfungspunkte zum Umgang mit<br />
Kindeswohlgefährdung. Als eine niederschwellige<br />
Institution haben sie besonders<br />
gute Chancen, den Schutz des Kindes in<br />
Kooperation mit den Eltern umzusetzen.<br />
Durch die Bildungsvereinbarungen findet<br />
eine systematische Beobachtung und <strong>Dokumentation</strong><br />
kindlicher Entwicklungsprozesse<br />
statt, die bei der Abschätzung des<br />
Gefährdungsrisikos fachlich einfließen sollte.<br />
Die Bearbeitungsverfahren wurden mit<br />
allen Leitungskräften und weiteren Fachkräften<br />
der Abteilung definiert. Der Prozess<br />
wurde von der Leitungsebene gesteuert<br />
und moderiert. Im Rahmen der MitarbeiterInnenbeteiligung<br />
wurden alle 15 städtischen<br />
Kindertageseinrichtungen beteiligt.<br />
Verfahren<br />
Zusammenwirken mehrer Fachkräfte:<br />
Erhält eine Fachkraft der Tageseinrichtung<br />
für Kinder eine Mitteilung bzw. macht<br />
sie eigene Beobachtungen über eine mögliche<br />
Kindeswohlgefährdung, so schätzt<br />
sie das Gefährdungsrisiko mit mindestens<br />
einer weiteren Fachkraft im kollegialen<br />
Austausch ein. Können die Verdachtsmomente<br />
nicht entkräftet werden, wird die<br />
Gefährdung zusätzlich mit der Leitung der<br />
Tageseinrichtung für Kinder in kollegialer<br />
Reflexion unter Hinzuziehung des Kriterienkataloges<br />
zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung<br />
abgestimmt. Besteht<br />
der Verdacht auf sexualisierte Gewalt, ist<br />
grundsätzlich eine Fachberatungsstelle einzuschalten.<br />
Hinzuziehen einer „insofern erfahrenen<br />
Fachkraft“: Die Fachkräfte der Tageseinrichtung<br />
für Kinder haben bei der Einschätzung<br />
des Gefährdungsrisikos eine „insofern<br />
erfahrene Fachkraft“ der städtischen Erziehungsberatungsstellen<br />
hinzuzuziehen. Bei<br />
einer akuten Kindeswohlgefährdung ist unverzüglich<br />
der Soziale Dienst des Jugend-