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Dokumentation - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe

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amtes einzuschalten (mündlich und später<br />

schriftlich). Der Soziale Dienst übernimmt in<br />

diesem Fall umgehend die Fallverantwortung.<br />

Er muss die Maßnahmen der Inobhutnahme<br />

regeln bzw. Schutzmaßnahmen<br />

einleiten und informiert die Tageseinrichtung<br />

für Kinder zeitnah über die getroffenen<br />

Maßnahmen. Bei einer so genannten mittleren<br />

Kindeswohlgefährdung erarbeitet die<br />

Fachkraft der Tageseinrichtung für Kinder<br />

in Kooperation mit der „insofern erfahrenen<br />

Fachkraft“ ein Hilfskonzept, welches mit<br />

den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten<br />

erörtert wird (siehe Anlage).<br />

Beteiligung der Personensorge- oder Erziehungsberechtigten<br />

und der Kinder:<br />

Fachkräfte der Tageseinrichtungen für Kinder<br />

kooperieren grundsätzlich mit den Personensorge-<br />

oder Erziehungsberechtigten.<br />

Sie stellen sicher, dass diese im Rahmen<br />

der Risikoeinschätzung beteiligt werden,<br />

sofern der wirksame Schutz nicht in Frage<br />

gestellt ist. Die Transparenz bisheriger<br />

Beobachtungen und das Angebot von notwendigen<br />

und geeigneten Hilfen sind Gegenstand<br />

des persönlichen Gesprächs.<br />

Falls notwendig und geeignet, installiert der<br />

Soziale Dienst des Jugendamtes nach Prüfung<br />

eine Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27<br />

ff. SGB VIII. Die Fachkräfte des Sozialen<br />

Dienstes des Jugendamtes informieren die<br />

Tageseinrichtungen für Kinder über Art und<br />

Umfang der Maßnahmen. Die Tageseinrichtungen<br />

für Kinder werden ebenfalls über<br />

die Beendigung einer Hilfe in Kenntnis gesetzt,<br />

vorausgesetzt sie waren prozessbeteiligt<br />

(Flussdiagramm siehe Anlage).<br />

Schutzkonzept: Falls notwendig, werden<br />

die Tageseinrichtungen für Kinder am<br />

Schutzkonzept beteiligt, welches in Kooperation<br />

mit dem Sozialen Dienst des Jugendamtes<br />

und den Eltern erstellt wird.<br />

Sie übernehmen damit eine Kontrollfunktion<br />

und informieren den Sozialen Dienst<br />

des Jugendamtes bei Nichteinhaltung der<br />

getroffenen Verabredungen. Der Soziale<br />

Dienst des Jugendamtes hat die Federführung.<br />

Er beteiligt die Fachkräfte der Tageseinrichtungen<br />

für Kinder und informiert diese<br />

regelmäßig.<br />

Informationen an das Jugendamt: Falls<br />

die angenommenen Hilfen nicht ausreichend<br />

erscheinen oder von den Personensorge-<br />

oder Erziehungsberechtigten nicht<br />

angenommen werden, um die Gefährdung<br />

abzuwenden, informiert die Leitung der Tageseinrichtung<br />

für Kinder den Sozialen<br />

Dienst des Jugendamtes zeitnah. Die Personensorge-<br />

oder Erziehungsberechtigten<br />

werden von den Fachkräften der Tageseinrichtung<br />

für Kinder vorab informiert mit<br />

dem Ziel, dass sich diese von allein an den<br />

Sozialen Dienst des Jugendamtes wenden.<br />

In einem Kooperationsgespräch zwischen<br />

Tageseinrichtung für Kinder und dem Sozialen<br />

Dienst des Jugendamtes werden die<br />

Informationen über das bisherige Verfahren<br />

und die Gefährdungseinschätzung mitgeteilt.<br />

Die Tageseinrichtungen für Kinder<br />

übergeben dem Sozialen Dienst des Jugendamtes<br />

alle schriftlichen <strong>Dokumentation</strong>en,<br />

die zur Risikoeinschätzung erforderlich<br />

sind. Der Soziale Dienst des Jugendamtes<br />

verändert bzw. erstellt einen Hilfeplan. Die<br />

Tageseinrichtungen für Kinder werden über<br />

die Art und Umfang der Hilfen in Kenntnis<br />

gesetzt. Die Fachkraft des Sozialen Dienstes<br />

des Jugendamtes übernimmt im Rahmen<br />

des Case-Managements umgehend<br />

die Fallverantwortung.<br />

Kriterienkatalog zur Einschätzung einer<br />

Kindeswohlgefährdung: Das Jugendamt<br />

überarbeitet regelmäßig den Kriterienkatalog<br />

zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.<br />

Das Instrument wird den Tageseinrichtungen<br />

für Kinder zur Verfügung<br />

gestellt und bietet die Grundlage für die Erstellung<br />

einer Gefährdungseinschätzung<br />

(siehe Anlage).<br />

2.2 Instrumente<br />

In Kooperation mit den Fachkräften der<br />

Kindertageseinrichtungen wurden Instrumente<br />

erarbeitet, um eine einheitliche <strong>Dokumentation</strong><br />

und Herangehensweise zu gewährleisten<br />

(siehe Anlage).<br />

J Meldebewertung,<br />

J Vordruck – kollegiale Reflexion,<br />

J Kriterienkatalog zur Einschätzung von<br />

Kindeswohlgefährdung,<br />

J Protokollvordruck-Elterngespräch,<br />

J Hilfskonzept.<br />

2.3 Schnittstelle zum Sozialen Dienst<br />

Der Soziale Dienst hat im Rahmen des<br />

staatlichen Wächteramtes die Aufgabe bei<br />

Kindeswohlgefährdung Kinderschutzmaß-<br />

Forum 2 J „3 – 6“<br />

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