Dokumentation - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
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amtes einzuschalten (mündlich und später<br />
schriftlich). Der Soziale Dienst übernimmt in<br />
diesem Fall umgehend die Fallverantwortung.<br />
Er muss die Maßnahmen der Inobhutnahme<br />
regeln bzw. Schutzmaßnahmen<br />
einleiten und informiert die Tageseinrichtung<br />
für Kinder zeitnah über die getroffenen<br />
Maßnahmen. Bei einer so genannten mittleren<br />
Kindeswohlgefährdung erarbeitet die<br />
Fachkraft der Tageseinrichtung für Kinder<br />
in Kooperation mit der „insofern erfahrenen<br />
Fachkraft“ ein Hilfskonzept, welches mit<br />
den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten<br />
erörtert wird (siehe Anlage).<br />
Beteiligung der Personensorge- oder Erziehungsberechtigten<br />
und der Kinder:<br />
Fachkräfte der Tageseinrichtungen für Kinder<br />
kooperieren grundsätzlich mit den Personensorge-<br />
oder Erziehungsberechtigten.<br />
Sie stellen sicher, dass diese im Rahmen<br />
der Risikoeinschätzung beteiligt werden,<br />
sofern der wirksame Schutz nicht in Frage<br />
gestellt ist. Die Transparenz bisheriger<br />
Beobachtungen und das Angebot von notwendigen<br />
und geeigneten Hilfen sind Gegenstand<br />
des persönlichen Gesprächs.<br />
Falls notwendig und geeignet, installiert der<br />
Soziale Dienst des Jugendamtes nach Prüfung<br />
eine Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27<br />
ff. SGB VIII. Die Fachkräfte des Sozialen<br />
Dienstes des Jugendamtes informieren die<br />
Tageseinrichtungen für Kinder über Art und<br />
Umfang der Maßnahmen. Die Tageseinrichtungen<br />
für Kinder werden ebenfalls über<br />
die Beendigung einer Hilfe in Kenntnis gesetzt,<br />
vorausgesetzt sie waren prozessbeteiligt<br />
(Flussdiagramm siehe Anlage).<br />
Schutzkonzept: Falls notwendig, werden<br />
die Tageseinrichtungen für Kinder am<br />
Schutzkonzept beteiligt, welches in Kooperation<br />
mit dem Sozialen Dienst des Jugendamtes<br />
und den Eltern erstellt wird.<br />
Sie übernehmen damit eine Kontrollfunktion<br />
und informieren den Sozialen Dienst<br />
des Jugendamtes bei Nichteinhaltung der<br />
getroffenen Verabredungen. Der Soziale<br />
Dienst des Jugendamtes hat die Federführung.<br />
Er beteiligt die Fachkräfte der Tageseinrichtungen<br />
für Kinder und informiert diese<br />
regelmäßig.<br />
Informationen an das Jugendamt: Falls<br />
die angenommenen Hilfen nicht ausreichend<br />
erscheinen oder von den Personensorge-<br />
oder Erziehungsberechtigten nicht<br />
angenommen werden, um die Gefährdung<br />
abzuwenden, informiert die Leitung der Tageseinrichtung<br />
für Kinder den Sozialen<br />
Dienst des Jugendamtes zeitnah. Die Personensorge-<br />
oder Erziehungsberechtigten<br />
werden von den Fachkräften der Tageseinrichtung<br />
für Kinder vorab informiert mit<br />
dem Ziel, dass sich diese von allein an den<br />
Sozialen Dienst des Jugendamtes wenden.<br />
In einem Kooperationsgespräch zwischen<br />
Tageseinrichtung für Kinder und dem Sozialen<br />
Dienst des Jugendamtes werden die<br />
Informationen über das bisherige Verfahren<br />
und die Gefährdungseinschätzung mitgeteilt.<br />
Die Tageseinrichtungen für Kinder<br />
übergeben dem Sozialen Dienst des Jugendamtes<br />
alle schriftlichen <strong>Dokumentation</strong>en,<br />
die zur Risikoeinschätzung erforderlich<br />
sind. Der Soziale Dienst des Jugendamtes<br />
verändert bzw. erstellt einen Hilfeplan. Die<br />
Tageseinrichtungen für Kinder werden über<br />
die Art und Umfang der Hilfen in Kenntnis<br />
gesetzt. Die Fachkraft des Sozialen Dienstes<br />
des Jugendamtes übernimmt im Rahmen<br />
des Case-Managements umgehend<br />
die Fallverantwortung.<br />
Kriterienkatalog zur Einschätzung einer<br />
Kindeswohlgefährdung: Das Jugendamt<br />
überarbeitet regelmäßig den Kriterienkatalog<br />
zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.<br />
Das Instrument wird den Tageseinrichtungen<br />
für Kinder zur Verfügung<br />
gestellt und bietet die Grundlage für die Erstellung<br />
einer Gefährdungseinschätzung<br />
(siehe Anlage).<br />
2.2 Instrumente<br />
In Kooperation mit den Fachkräften der<br />
Kindertageseinrichtungen wurden Instrumente<br />
erarbeitet, um eine einheitliche <strong>Dokumentation</strong><br />
und Herangehensweise zu gewährleisten<br />
(siehe Anlage).<br />
J Meldebewertung,<br />
J Vordruck – kollegiale Reflexion,<br />
J Kriterienkatalog zur Einschätzung von<br />
Kindeswohlgefährdung,<br />
J Protokollvordruck-Elterngespräch,<br />
J Hilfskonzept.<br />
2.3 Schnittstelle zum Sozialen Dienst<br />
Der Soziale Dienst hat im Rahmen des<br />
staatlichen Wächteramtes die Aufgabe bei<br />
Kindeswohlgefährdung Kinderschutzmaß-<br />
Forum 2 J „3 – 6“<br />
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