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R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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RSB <strong>R+V</strong> Rechtsschutzversicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2009 Seite 3<br />

2.10 Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />

für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit;<br />

2.11 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />

für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-,<br />

lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen<br />

gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen.<br />

Bei einer über eine Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Rechtsanwaltes werden Kosten bis<br />

zu 500 EUR (inklusive Nebenkosten und Umsatzsteuer) je Rechtsschutzfall erstattet. Kosten für<br />

die Beratung sind auf die Kosten für die weitere Tätigkeit anzurechnen.<br />

2.12 Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (Opfer-Rechtsschutz)<br />

2.12.1 für den Anschluss des Versicherten an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene<br />

öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn die versicherte Person durch eine rechtswidrige Tat nach<br />

den<br />

1. §§ 174, 174 a, 174 b, 174 c, 176, 176 a, 176 b, 177, 178, 179, 180, 180 b, 181, 182<br />

Strafgesetzbuch (StGB) - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - verletzt ist;<br />

2. §§ 221, 223, 224, 225, 226, 229, 340 StGB - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit -<br />

verletzt ist. Ist die versicherte Person durch eine rechtswidrige Tat nach § 229 StGB verletzt,<br />

besteht Rechtsschutz nur dann, wenn die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen aus<br />

besonderen Gründen, namentlich wegen der schweren Folgen der Tat (z. B. einer<br />

schwerwiegenden Gesundheitsbeschädigung) geboten erscheint;<br />

3. §§ 234, 234 a, 235, 239 Absätze 3 und 4, 239 a, 239 b StGB - Straftaten gegen die<br />

persönliche Freiheit - verletzt ist;<br />

4. §§ 211 (Mord) oder 212 (Totschlag) StGB betroffen ist.<br />

2.12.2 Der Rechtsschutz umfasst ferner auch die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Verletztenbeistand<br />

für die versicherte Person, wenn diese durch eine rechtswidrige Tat nach Ziffer 2.12.1 RSB<br />

verletzt ist.<br />

2.12.3 Vom Rechtsschutz erfasst wird weiter die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten<br />

in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des so genannten<br />

Täter-Opfer-Ausgleiches gemäß § 46 a StGB.<br />

2.12.4 Ist die nebenklageberechtigte versicherte Person durch eine Straftat nach Ziffer 2.12.1 RSB<br />

verletzt und hat sie dauerhafte Körperschäden erlitten, erhält sie abweichend von Ziffer 2.6 RSB<br />

Rechtsschutz auch für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem<br />

Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).<br />

2.12.5 Der Rechtsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter,<br />

Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.<br />

2.13 <strong>R+V</strong>-Anwaltstelefon (Serviceleistung)<br />

Der Versicherer vermittelt dem Versicherungsnehmer über das <strong>R+V</strong>-Anwaltstelefon telefonische<br />

anwaltliche Beratungen laut Versicherungsumfang in allen privaten Rechtsfragen, die den<br />

Versicherungsnehmer bzw. die im privaten Bereich mitversicherten Personen betreffen.<br />

Die Risikoausschlüsse nach Ziffer 3 gelten nicht. Das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles nach<br />

Ziffer 4 ist nicht notwendig.<br />

3. Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten<br />

Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />

3.1 in ursächlichem Zusammenhang mit:<br />

1. Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder<br />

Erdbeben;<br />

2. Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung<br />

zurückzuführen sind;<br />

3. Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden;<br />

4.1 dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes;<br />

4.2 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder<br />

Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu<br />

nehmen beabsichtigt;<br />

4.3 der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes,<br />

Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers<br />

befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt;<br />

4.4 der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.1.4.1 bis 3.1.4.3 genannten Vorhaben;<br />

5. dem Erwerb, der Veräußerung oder der Finanzierung eines mehr als zur Hälfte<br />

fremdfinanzierten und zur fremden Nutzung bestimmten Grundstückes, Gebäudes oder<br />

Gebäudeteiles;<br />

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