R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
RSB <strong>R+V</strong> Rechtsschutzversicherung AG<br />
Ausgabe Januar 2009 Seite 3<br />
2.10 Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />
für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit;<br />
2.11 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />
für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-,<br />
lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen<br />
gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen.<br />
Bei einer über eine Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Rechtsanwaltes werden Kosten bis<br />
zu 500 EUR (inklusive Nebenkosten und Umsatzsteuer) je Rechtsschutzfall erstattet. Kosten für<br />
die Beratung sind auf die Kosten für die weitere Tätigkeit anzurechnen.<br />
2.12 Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (Opfer-Rechtsschutz)<br />
2.12.1 für den Anschluss des Versicherten an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene<br />
öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn die versicherte Person durch eine rechtswidrige Tat nach<br />
den<br />
1. §§ 174, 174 a, 174 b, 174 c, 176, 176 a, 176 b, 177, 178, 179, 180, 180 b, 181, 182<br />
Strafgesetzbuch (StGB) - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - verletzt ist;<br />
2. §§ 221, 223, 224, 225, 226, 229, 340 StGB - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit -<br />
verletzt ist. Ist die versicherte Person durch eine rechtswidrige Tat nach § 229 StGB verletzt,<br />
besteht Rechtsschutz nur dann, wenn die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen aus<br />
besonderen Gründen, namentlich wegen der schweren Folgen der Tat (z. B. einer<br />
schwerwiegenden Gesundheitsbeschädigung) geboten erscheint;<br />
3. §§ 234, 234 a, 235, 239 Absätze 3 und 4, 239 a, 239 b StGB - Straftaten gegen die<br />
persönliche Freiheit - verletzt ist;<br />
4. §§ 211 (Mord) oder 212 (Totschlag) StGB betroffen ist.<br />
2.12.2 Der Rechtsschutz umfasst ferner auch die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Verletztenbeistand<br />
für die versicherte Person, wenn diese durch eine rechtswidrige Tat nach Ziffer 2.12.1 RSB<br />
verletzt ist.<br />
2.12.3 Vom Rechtsschutz erfasst wird weiter die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten<br />
in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des so genannten<br />
Täter-Opfer-Ausgleiches gemäß § 46 a StGB.<br />
2.12.4 Ist die nebenklageberechtigte versicherte Person durch eine Straftat nach Ziffer 2.12.1 RSB<br />
verletzt und hat sie dauerhafte Körperschäden erlitten, erhält sie abweichend von Ziffer 2.6 RSB<br />
Rechtsschutz auch für die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem<br />
Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).<br />
2.12.5 Der Rechtsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter,<br />
Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.<br />
2.13 <strong>R+V</strong>-Anwaltstelefon (Serviceleistung)<br />
Der Versicherer vermittelt dem Versicherungsnehmer über das <strong>R+V</strong>-Anwaltstelefon telefonische<br />
anwaltliche Beratungen laut Versicherungsumfang in allen privaten Rechtsfragen, die den<br />
Versicherungsnehmer bzw. die im privaten Bereich mitversicherten Personen betreffen.<br />
Die Risikoausschlüsse nach Ziffer 3 gelten nicht. Das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles nach<br />
Ziffer 4 ist nicht notwendig.<br />
3. Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten<br />
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen<br />
3.1 in ursächlichem Zusammenhang mit:<br />
1. Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder<br />
Erdbeben;<br />
2. Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung<br />
zurückzuführen sind;<br />
3. Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden;<br />
4.1 dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes;<br />
4.2 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder<br />
Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu<br />
nehmen beabsichtigt;<br />
4.3 der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes,<br />
Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers<br />
befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt;<br />
4.4 der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.1.4.1 bis 3.1.4.3 genannten Vorhaben;<br />
5. dem Erwerb, der Veräußerung oder der Finanzierung eines mehr als zur Hälfte<br />
fremdfinanzierten und zur fremden Nutzung bestimmten Grundstückes, Gebäudes oder<br />
Gebäudeteiles;<br />
KPX0709 Seite 104 von 175