R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
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HRB <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Ausgabe Juli 2009 Seite 14<br />
25. Wegfall des versicherten Interesses<br />
25.1 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem<br />
Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen.<br />
25.2 Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des<br />
versicherten Hausrates;<br />
25.2.1 nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung;<br />
25.2.2 nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.<br />
25.3 Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.<br />
26. Tod des Versicherungsnehmers<br />
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt unserer<br />
Kenntniserlangung über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch<br />
zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein<br />
Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.<br />
27. Verhältnis zu anderen Hausratversicherungen<br />
27.1 Bestehen für versicherte Sachen noch weitere Hausratversicherungsverträge, geht der<br />
Versicherungsschutz aus diesen Verträgen bis zu deren Ablauf dem Versicherungsschutz aus<br />
dem bei uns bestehenden Vertrag vor (subsidiäre Deckung aus diesem Vertrag). Dies<br />
berücksichtigen wir durch eine entsprechende Anrechnung der Beiträge. Für den Umfang der<br />
Beitragsanrechnung gilt das, was in Ihrem Versicherungsschein dokumentiert ist.<br />
27.2 Soweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag über den der anderen bestehenden<br />
Versicherungen hinausgeht, erhalten Sie dagegen Versicherungsschutz aus diesem Vertrag<br />
(Differenzdeckung).<br />
Die in diesem Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen und diese<br />
Bedingungen bilden den Rahmen für gleichartige Leistungen aus allen für die versicherten<br />
Sachen bestehenden Hausratversicherungsverträgen zusammen für die Berechnung unserer<br />
Differenzdeckung.<br />
Erhalten Sie aus einem der anderen Verträge keine Leistung, weil Sie mit der Zahlung des<br />
Beitrags in Verzug waren oder eine Obliegenheit verletzt wurde, wird dadurch die<br />
Differenzdeckung aus dem bei uns bestehenden Vertrag nicht vergrößert.<br />
27.3 Die Differenzdeckung und die Anrechnung der Beiträge enden in jedem Fall zum dokumentierten<br />
Ablauf der anderen Hausratversicherungsverträge. Sobald die anderweitig bestehenden Verträge<br />
(z. B. durch Kündigung) enden, erhalten Sie vollen Versicherungsschutz im Rahmen dieses<br />
Vertrags, soweit Sie uns rechtzeitig von der Vertragsbeendigung der anderen Verträge<br />
informieren. Der gemäß Ziffer 27.1 angerechnete Betrag ist von diesem Zeitpunkt an fällig.<br />
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