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R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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HRB <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Juli 2009 Seite 6<br />

8.3 Wir ersetzen nur Schäden<br />

8.3.1 durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen;<br />

8.3.2 die dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf<br />

versicherte Sachen wirft;<br />

8.3.3 als Folge eines Sturmschadens gemäß Ziffer 8.3.1 oder 8.3.2 an Gebäuden, in denen sich<br />

versicherte Sachen befinden oder an mit diesen baulich verbundenen Gebäuden.<br />

8.4 Für Schäden durch Hagel gilt Ziffer 8.3 entsprechend.<br />

Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.<br />

8.5 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen nicht auf Schäden durch<br />

8.5.1 Sturmflut;<br />

8.5.2 Lawinen oder Schneedruck;<br />

8.5.3 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene<br />

Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm<br />

oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.<br />

9. Versicherungsort<br />

9.1 Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung<br />

(Versicherungsort).<br />

Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles<br />

aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem<br />

Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhanden kommt, ist versichert.<br />

Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der<br />

Außenversicherung (Ziffer 10) oder, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist,<br />

versichert.<br />

9.2 Versicherungsort ist Ihre im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören<br />

auch Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie<br />

ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu<br />

privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - auf demselben<br />

Grundstück. Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet,<br />

soweit sie sich zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befindet. Zur Wohnung gehört<br />

auch ein ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzter Raum. Sind mehrere ausschließlich<br />

beruflich oder gewerblich genutzte Räume vorhanden, so gehören diese in ihrer <strong>Gesamt</strong>heit nicht<br />

mehr zur Wohnung.<br />

Für Sturm- und Hagelschäden besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden;<br />

Ziffer 9.3 bleibt unberührt.<br />

9.3 Für Antennenanlagen sowie für Markisen (siehe Ziffer 1.4.1) gilt als Versicherungsort das gesamte<br />

Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.<br />

9.4 Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen in ihrem<br />

Eigentum sind auch in Räumen versichert, die Sie gemeinsam mit anderen Hausbewohnern<br />

nutzen und die sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.<br />

10. Außenversicherung<br />

10.1 Versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person<br />

gehören bzw. Ihrem oder deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich<br />

vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten<br />

nicht als vorübergehend.<br />

10.2 Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung<br />

oder zur Ableistung von Wehr- oder Zivildienst außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange<br />

als vorübergehend im Sinne von Ziffer 10.1 bis ein eigener Haushalt begründet wird.<br />

10.3 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.<br />

10.4 Für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn die in<br />

Ziffer 5.1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

10.5 Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz gemäß Ziffer 10.1, in den Fällen gemäß Ziffer 5.2.2<br />

nur dann, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch,<br />

wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.<br />

Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf<br />

Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht<br />

werden (siehe Ziffer 5.4).<br />

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