R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
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WGB F <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Ausgabe Juli 2009 Seite 4<br />
3. Versicherter Mietausfall<br />
3.1 Wir ersetzen Ihnen<br />
3.1.1 Ihren Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen<br />
infolge eines Versicherungsfalles zu Recht, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt<br />
haben;<br />
3.1.2 den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne<br />
des Mietrechts, die Sie selbst bewohnen und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar<br />
geworden sind. Voraussetzung ist, dass Ihnen die Beschränkung auf einen benutzbar<br />
gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann.<br />
3.1.3 Ihren durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften verursachten zusätzlichen Mietausfall<br />
bzw. Mietwert.<br />
3.2 Wir ersetzen Ihren Mietausfall oder Mietwert bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder<br />
benutzbar ist, soweit Sie die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert haben, jedoch<br />
maximal für den im Versicherungsschein vereinbarten Zeitraum seit dem Eintritt des<br />
Versicherungsfalles.<br />
3.3 Für gewerblich genutzte Räume können Sie mit uns die Versicherung des Mietausfalles oder des<br />
ortsüblichen Mietwertes vereinbaren.<br />
4. Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall<br />
4.1 Wir entschädigen versicherte Sachen, die durch<br />
4.1.1 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines<br />
Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe<br />
Ziffer 5);<br />
4.1.2 Leitungswasser (siehe Ziffer 6);<br />
4.1.3 Sturm, Hagel (siehe Ziffer 8);<br />
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall).<br />
4.2 Jede Gefahrengruppe nach den Ziffern 4.1.1 bis 4.1.3 können Sie auch einzeln versichern.<br />
Zu der Gefahrengruppe nach Ziffer 4.1.2 gehören auch Bruchschäden an Rohren der<br />
Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung und Frostschäden an sonstigen<br />
Leitungswasser führenden Einrichtungen (siehe Ziffer 7).<br />
4.3 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden,<br />
4.3.1 die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.<br />
Bei Schäden bis zu einer Schadenhöhe von maximal 10.000 EUR wird auf die Einrede der groben<br />
Fahrlässigkeit verzichtet und eine Entschädigung in voller Höhe, maximal bis zu dem im<br />
Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag, geleistet.<br />
Die Ziffern 11.2, 17.5 und 18.2 bleiben hiervon unberührt.<br />
4.3.2 die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand<br />
entstehen;<br />
4.3.3 die durch Innere Unruhe entstehen. Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht<br />
unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in<br />
Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen verüben;<br />
4.3.4 die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen;<br />
4.3.5 durch Erdbeben oder Schwamm entstehen.<br />
5. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion<br />
5.1 Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn<br />
verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.<br />
5.2 Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstromoder<br />
Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn<br />
an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden<br />
anderer Art entstanden sind.<br />
5.3 Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,<br />
plötzliche Kraftäußerung.<br />
5.4 Implosion ist ein plötzlicher unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren<br />
Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.<br />
5.5 Sengschäden sind nur versichert, wenn sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion<br />
entstanden sind.<br />
5.6 Der Versicherungsschutz gegen Blitzschlag erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />
Ursachen nicht auf Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden, die an elektrischen<br />
Einrichtungen und Geräten entstanden sind, wenn ein Blitz nicht auf versicherte Sachen<br />
übergangen ist.<br />
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