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R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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WGB F <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Juli 2009 Seite 4<br />

3. Versicherter Mietausfall<br />

3.1 Wir ersetzen Ihnen<br />

3.1.1 Ihren Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen<br />

infolge eines Versicherungsfalles zu Recht, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt<br />

haben;<br />

3.1.2 den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne<br />

des Mietrechts, die Sie selbst bewohnen und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar<br />

geworden sind. Voraussetzung ist, dass Ihnen die Beschränkung auf einen benutzbar<br />

gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann.<br />

3.1.3 Ihren durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften verursachten zusätzlichen Mietausfall<br />

bzw. Mietwert.<br />

3.2 Wir ersetzen Ihren Mietausfall oder Mietwert bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder<br />

benutzbar ist, soweit Sie die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert haben, jedoch<br />

maximal für den im Versicherungsschein vereinbarten Zeitraum seit dem Eintritt des<br />

Versicherungsfalles.<br />

3.3 Für gewerblich genutzte Räume können Sie mit uns die Versicherung des Mietausfalles oder des<br />

ortsüblichen Mietwertes vereinbaren.<br />

4. Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall<br />

4.1 Wir entschädigen versicherte Sachen, die durch<br />

4.1.1 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines<br />

Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe<br />

Ziffer 5);<br />

4.1.2 Leitungswasser (siehe Ziffer 6);<br />

4.1.3 Sturm, Hagel (siehe Ziffer 8);<br />

zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall).<br />

4.2 Jede Gefahrengruppe nach den Ziffern 4.1.1 bis 4.1.3 können Sie auch einzeln versichern.<br />

Zu der Gefahrengruppe nach Ziffer 4.1.2 gehören auch Bruchschäden an Rohren der<br />

Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung und Frostschäden an sonstigen<br />

Leitungswasser führenden Einrichtungen (siehe Ziffer 7).<br />

4.3 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden,<br />

4.3.1 die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.<br />

Bei Schäden bis zu einer Schadenhöhe von maximal 10.000 EUR wird auf die Einrede der groben<br />

Fahrlässigkeit verzichtet und eine Entschädigung in voller Höhe, maximal bis zu dem im<br />

Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag, geleistet.<br />

Die Ziffern 11.2, 17.5 und 18.2 bleiben hiervon unberührt.<br />

4.3.2 die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand<br />

entstehen;<br />

4.3.3 die durch Innere Unruhe entstehen. Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht<br />

unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in<br />

Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen verüben;<br />

4.3.4 die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen;<br />

4.3.5 durch Erdbeben oder Schwamm entstehen.<br />

5. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion<br />

5.1 Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn<br />

verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.<br />

5.2 Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstromoder<br />

Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn<br />

an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden<br />

anderer Art entstanden sind.<br />

5.3 Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,<br />

plötzliche Kraftäußerung.<br />

5.4 Implosion ist ein plötzlicher unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren<br />

Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.<br />

5.5 Sengschäden sind nur versichert, wenn sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion<br />

entstanden sind.<br />

5.6 Der Versicherungsschutz gegen Blitzschlag erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />

Ursachen nicht auf Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden, die an elektrischen<br />

Einrichtungen und Geräten entstanden sind, wenn ein Blitz nicht auf versicherte Sachen<br />

übergangen ist.<br />

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