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R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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UNB <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2008 Seite 11<br />

Wir überprüfen jährlich, ob die im Geschäftsjahr entstandenen Überschüsse und die in der<br />

Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) vorhandenen Mittel eine Erhöhung der laufenden<br />

Rentenansprüche rechtfertigen.<br />

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe die laufenden Rentenansprüche erhöht werden, wird<br />

jährlich von unserem Vorstand getroffen und im Geschäftsbericht veröffentlicht.<br />

13.4 Mindestbeteiligung an den Erträgen<br />

Mindestens 70 % der auf die Rentenrückstellungen entfallenden Zinserträge verwenden wir - nach<br />

Abzug des Anteils, der für die bereits zugesagten Rentenleistungen benötigt wird - für die<br />

Überschussbeteiligung der Rentenempfänger. Wir stellen sie in die Rückstellung für<br />

Beitragsrückerstattung (RfB) ein oder schreiben sie den einzelnen Rentenempfängern über<br />

erhöhte Rentenansprüche gut. Die in die RfB eingestellten Beträge dürfen nur für die<br />

Überschussbeteiligung der Rentenempfänger verwendet werden.<br />

Besondere Bedingungen bzw. Vereinbarungen der Unfallversicherung<br />

in der <strong>R+V</strong>-PrivatPolice<br />

A. <strong>R+V</strong> Besondere Bedingungen für Verbesserte Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 50 %,<br />

70 % oder 90 % (<strong>R+V</strong> BB Verbesserte Mehrleistung 300)<br />

Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei Invalidität vereinbart. Der<br />

Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der Unfallversicherungsbedingungen der<br />

<strong>R+V</strong>-PrivatPolice (UNB 01/08) ermittelt.<br />

Ziffer 2.1 der UNB 01/08 wird wie folgt ergänzt:<br />

- Wir leisten 100 % der versicherten Invaliditätssumme, wenn der Unfall zu einem<br />

Invaliditätsgrad von mindestens 50 % führt, jedoch weniger als 70 % beträgt.<br />

- Wir leisten 200 % der versicherten Invaliditätssumme, wenn der Unfall zu einem<br />

Invaliditätsgrad von mindestens 70 % führt, jedoch weniger als 90 % beträgt.<br />

- Wir leisten 300 % der versicherten Invaliditätssumme, wenn der Unfall zu einem<br />

Invaliditätsgrad von mindestens 90 % führt.<br />

B. <strong>R+V</strong> Besondere Bedingungen für die zuschlagfreie Mitversicherung einer Todesfallsumme bei<br />

vereinbarter Kinder-Unfallversicherung (<strong>R+V</strong> BB zuschlagfreie Todesfallsumme 2000)<br />

Sie haben mit uns eine Kinder-Unfallversicherung abgeschlossen, bei der sich die zuschlagfreie<br />

Todesfallsumme aus den vereinbarten Leistungen bei Invalidität ergibt.<br />

In Abänderung zu Ziffer 2.7.2 der Unfallversicherungsbedingungen der <strong>R+V</strong>-PrivatPolice<br />

(UNB 01/08) wird folgendes vereinbart:<br />

- Höhe der Leistung:<br />

Die Todesfallleistung beträgt ein Zehntel der Invaliditäts-Grundsumme zuzüglich dem<br />

Zehnfachen der vereinbarten monatlichen Unfall-Rente, höchstens jedoch 12.000 EUR.<br />

- Diese Höchstsumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von<br />

Leistung und Beitrag nicht teil.<br />

KPX0709 Seite 128 von 175

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