R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
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UNB <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Ausgabe Januar 2008 Seite 11<br />
Wir überprüfen jährlich, ob die im Geschäftsjahr entstandenen Überschüsse und die in der<br />
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) vorhandenen Mittel eine Erhöhung der laufenden<br />
Rentenansprüche rechtfertigen.<br />
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe die laufenden Rentenansprüche erhöht werden, wird<br />
jährlich von unserem Vorstand getroffen und im Geschäftsbericht veröffentlicht.<br />
13.4 Mindestbeteiligung an den Erträgen<br />
Mindestens 70 % der auf die Rentenrückstellungen entfallenden Zinserträge verwenden wir - nach<br />
Abzug des Anteils, der für die bereits zugesagten Rentenleistungen benötigt wird - für die<br />
Überschussbeteiligung der Rentenempfänger. Wir stellen sie in die Rückstellung für<br />
Beitragsrückerstattung (RfB) ein oder schreiben sie den einzelnen Rentenempfängern über<br />
erhöhte Rentenansprüche gut. Die in die RfB eingestellten Beträge dürfen nur für die<br />
Überschussbeteiligung der Rentenempfänger verwendet werden.<br />
Besondere Bedingungen bzw. Vereinbarungen der Unfallversicherung<br />
in der <strong>R+V</strong>-PrivatPolice<br />
A. <strong>R+V</strong> Besondere Bedingungen für Verbesserte Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 50 %,<br />
70 % oder 90 % (<strong>R+V</strong> BB Verbesserte Mehrleistung 300)<br />
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei Invalidität vereinbart. Der<br />
Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der Unfallversicherungsbedingungen der<br />
<strong>R+V</strong>-PrivatPolice (UNB 01/08) ermittelt.<br />
Ziffer 2.1 der UNB 01/08 wird wie folgt ergänzt:<br />
- Wir leisten 100 % der versicherten Invaliditätssumme, wenn der Unfall zu einem<br />
Invaliditätsgrad von mindestens 50 % führt, jedoch weniger als 70 % beträgt.<br />
- Wir leisten 200 % der versicherten Invaliditätssumme, wenn der Unfall zu einem<br />
Invaliditätsgrad von mindestens 70 % führt, jedoch weniger als 90 % beträgt.<br />
- Wir leisten 300 % der versicherten Invaliditätssumme, wenn der Unfall zu einem<br />
Invaliditätsgrad von mindestens 90 % führt.<br />
B. <strong>R+V</strong> Besondere Bedingungen für die zuschlagfreie Mitversicherung einer Todesfallsumme bei<br />
vereinbarter Kinder-Unfallversicherung (<strong>R+V</strong> BB zuschlagfreie Todesfallsumme 2000)<br />
Sie haben mit uns eine Kinder-Unfallversicherung abgeschlossen, bei der sich die zuschlagfreie<br />
Todesfallsumme aus den vereinbarten Leistungen bei Invalidität ergibt.<br />
In Abänderung zu Ziffer 2.7.2 der Unfallversicherungsbedingungen der <strong>R+V</strong>-PrivatPolice<br />
(UNB 01/08) wird folgendes vereinbart:<br />
- Höhe der Leistung:<br />
Die Todesfallleistung beträgt ein Zehntel der Invaliditäts-Grundsumme zuzüglich dem<br />
Zehnfachen der vereinbarten monatlichen Unfall-Rente, höchstens jedoch 12.000 EUR.<br />
- Diese Höchstsumme nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von<br />
Leistung und Beitrag nicht teil.<br />
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