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R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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WGB S <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Juli 2009 Seite 2<br />

Wohngebäudeversicherungsbedingungen der <strong>R+V</strong>-PrivatPolice<br />

(WGB S 07/09)<br />

Eventuell zusätzlich vereinbarte Klauseln finden Sie im Anschluss an diese Bedingungen.<br />

Versicherungsumfang<br />

1. Versicherte Sachen<br />

1.1 Wir versichern Ihre im Versicherungsschein beschriebenen Gebäude mit Ihren Bestandteilen auf<br />

dem bezeichneten Versicherungsgrundstück.<br />

Gebäude im Sinne dieser Regelung sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der<br />

überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen<br />

können.<br />

Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit<br />

dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben.<br />

Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke auf dem das versicherte Gebäude<br />

steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort<br />

derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im<br />

Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.<br />

1.2 Versichert sind auch<br />

1.2.1 bis zu drei Garagen bzw. Carports, die zu dem versicherten Gebäude gehören und sich auf oder<br />

in der Nähe des Versicherungsgrundstückes befinden;<br />

1.2.2 Einbaumöbel/-küchen, die nicht serienmäßig produziert, sondern individuell für das Gebäude<br />

raumspezifisch geplant und gefertigt sind;<br />

1.2.3 Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen, die sich auf dem im<br />

Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden;<br />

1.2.4 bewegliches Gebäudezubehör, das sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude<br />

angebracht ist und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten<br />

Gebäudes dient;<br />

1.2.5 in das Gebäude nachträglich eingefügte - nicht aber ausgetauschte - Sachen, die ein Mieter oder<br />

Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach<br />

Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt<br />

(Gefahrtragung), sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.<br />

2. Versicherte Kosten<br />

2.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles (siehe Ziffer 4) notwendigen<br />

2.1.1 Aufräumungs- und Abbruchkosten<br />

Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und<br />

den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz<br />

und für das Ablagern und Vernichten;<br />

2.1.2 Bewegungs- oder Schutzkosten<br />

Kosten, die Ihnen entstehen, weil andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden<br />

müssen, um versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen;<br />

2.1.3 Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten<br />

Kosten für - auch erfolglose - Maßnahmen, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles den<br />

Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durften. Sind<br />

wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch den Aufwendungsersatz<br />

entsprechend kürzen.<br />

2.2 Wir ersetzen Ihnen Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten je Versicherungsfall<br />

maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.<br />

2.3 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die<br />

im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen<br />

Interesse erbracht werden.<br />

2.4 Wir ersetzen Ihnen auch die notwendigen Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem<br />

Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung.<br />

2.4.1 Wenn Sie nicht unverzüglich die Wiederherstellung veranlassen, ersetzen wir Ihnen nur die<br />

Mehrkosten, die Ihnen auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.<br />

2.4.2 Mehrkosten, die Ihnen durch Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel entstehen, versichern<br />

wir nicht.<br />

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