R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
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HRB <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Ausgabe Juli 2009 Seite 2<br />
Hausratversicherungsbedingungen der <strong>R+V</strong>-PrivatPolice (HRB 07/09)<br />
Eventuell zusätzlich vereinbarte Klauseln finden Sie im Anschluss an diese Bedingungen.<br />
Versicherungsumfang<br />
1. Versicherte Sachen<br />
1.1 Wir versichern Ihren gesamten Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung<br />
(Versicherungsort). Dazu gehören alle Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher<br />
Gemeinschaft lebenden Person im Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Für Wertsachen<br />
einschließlich Bargeld ist die Entschädigung jedoch begrenzt (siehe Ziffer 12).<br />
1.2 Versichert sind auch:<br />
1.2.1 Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt,<br />
sondern lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst<br />
worden sind;<br />
1.2.2 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht<br />
versicherungspflichtig sind;<br />
1.2.3 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, Fall-,<br />
Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;<br />
1.2.4 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände - davon ausgeschlossen sind Handelsware und<br />
Musterkollektionen -, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person<br />
zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, im Übrigen gilt Ziffer 9.2 (Versicherungsort);<br />
1.2.5 Tiere, außer zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehaltene Nutz- oder Zuchttiere.<br />
1.3 Die in den Ziffern 1.1 und 1.2 genannten Sachen und Tiere sind auch versichert, soweit sie<br />
fremdes Eigentum sind.<br />
1.4 Versichert sind ferner:<br />
1.4.1 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung<br />
gemäß Ziffer 1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung<br />
liegt;<br />
1.4.2 alle in das Gebäude eingefügte Sachen, für die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer die<br />
Gefahr tragen, weil Sie sie auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben. Eine anderweitige<br />
Vereinbarung über die Gefahrtragung ist von Ihnen nachzuweisen.<br />
1.5 Nicht versichert sind:<br />
1.5.1 Gebäudebestandteile, soweit nicht in Ziffer 1.4 genannt;<br />
1.5.2 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von ihrer Versicherungspflicht, es sei denn,<br />
sie sind unter Ziffer 1.2.2 genannt;<br />
1.5.3 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von ihrer Versicherungspflicht, es sei denn, sie sind unter<br />
Ziffer 1.2.3 genannt;<br />
1.5.4 Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, es sei denn, dieser wurde von Ihnen<br />
überlassen;<br />
1.5.5 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z.B.<br />
für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände Musikinstrumente bzw. Jagd- und<br />
Sportwaffen).<br />
2. Versicherte Kosten<br />
2.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles (siehe Ziffer 3) notwendigen<br />
2.1.1 Aufräumungskosten<br />
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport<br />
von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für<br />
das Ablagern und Vernichten;<br />
2.1.2 Bewegungs- oder Schutzkosten<br />
Kosten, die Ihnen entstehen, weil andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden<br />
müssen, um versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen;<br />
2.1.3 Hotelkosten<br />
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn<br />
Ihre Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren<br />
Teil nicht zumutbar ist. Wir entschädigen Ihnen Hotelkosten je Versicherungsfall pro Tag maximal<br />
bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag bis zu dem Zeitpunkt, in<br />
dem Ihre Wohnung wieder bewohnbar ist, jedoch längstens für die Dauer von 100 Tagen;<br />
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