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R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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APB <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Januar 2008 Seite 4<br />

Den Rücktritt müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die<br />

Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur Begründung können wir<br />

nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.<br />

Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und<br />

der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen.<br />

4.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts<br />

Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht ist ausgeschlossen,<br />

wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,<br />

wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf<br />

Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenden<br />

Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode, Vertragsbestandteil. In der<br />

Krankenversicherung gelten die Sätze 1 und 2 nicht, wenn Sie die Verletzung der Anzeigepflicht<br />

nicht zu vertreten haben.<br />

Das Rücktrittsrecht steht uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die<br />

Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Das Rücktrittsrecht ist<br />

ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der<br />

Anzeige kannten.<br />

4.2.3 Folgen des Rücktritts<br />

Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet,<br />

es sei denn, Sie weisen nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand<br />

bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die<br />

Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.<br />

Im Fall des Rücktritts sind wir und Sie verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurück zu<br />

gewähren; eine Geldsumme ist vom Zeitpunkt des Empfangs an zu verzinsen. Wir behalten aber<br />

unseren Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der im Zeitpunkt des Rücktritts abgelaufenen<br />

Vertragszeit entspricht.<br />

4.2.4 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht<br />

Erhöht sich im Falle der Ziffer 4.2.2. durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %<br />

oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie<br />

den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist<br />

kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht<br />

hinzuweisen.<br />

Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Ziffer 4.1.1, ohne vorsätzlich oder grob fahrlässig zu<br />

handeln, haben wir das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu<br />

kündigen. In der Krankenversicherung gilt dies nicht, wenn Sie die Verletzung der Anzeigepflicht<br />

nicht zu vertreten haben.<br />

4.2.5 Anfechtung<br />

Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />

Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der<br />

Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />

5. Verhaltenspflichten<br />

Die zu erfüllenden Verhaltenspflichten (Obliegenheiten) und die Folgen einer Verletzung<br />

derselben während der Vertragslaufzeit sowie im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall<br />

ergeben sich aus den jeweiligen Besonderen Versicherungsbedingungen der einzelnen<br />

Versicherungsverträge.<br />

6. Mehrfachversicherung (gilt nicht für die Unfallversicherung)<br />

6.1 Voraussetzungen<br />

Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr in mehreren<br />

Versicherungsverträgen versichert ist.<br />

Für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt:<br />

Erlangen Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden,<br />

ermäßigt sich Ihr Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Form, dass die Entschädigung<br />

aus allen Verträgen nicht höher ist, als wenn Sie den Versicherungsschutz bei einem Versicherer<br />

in Deckung gegeben hätten.<br />

KPX0709 Seite 7 von 175

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