R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
APB <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Ausgabe Januar 2008 Seite 4<br />
Den Rücktritt müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die<br />
Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur Begründung können wir<br />
nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.<br />
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und<br />
der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen.<br />
4.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts<br />
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht ist ausgeschlossen,<br />
wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,<br />
wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf<br />
Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenden<br />
Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode, Vertragsbestandteil. In der<br />
Krankenversicherung gelten die Sätze 1 und 2 nicht, wenn Sie die Verletzung der Anzeigepflicht<br />
nicht zu vertreten haben.<br />
Das Rücktrittsrecht steht uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die<br />
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Das Rücktrittsrecht ist<br />
ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der<br />
Anzeige kannten.<br />
4.2.3 Folgen des Rücktritts<br />
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet,<br />
es sei denn, Sie weisen nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand<br />
bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die<br />
Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.<br />
Im Fall des Rücktritts sind wir und Sie verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurück zu<br />
gewähren; eine Geldsumme ist vom Zeitpunkt des Empfangs an zu verzinsen. Wir behalten aber<br />
unseren Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der im Zeitpunkt des Rücktritts abgelaufenen<br />
Vertragszeit entspricht.<br />
4.2.4 Beitragsänderung oder Kündigungsrecht<br />
Erhöht sich im Falle der Ziffer 4.2.2. durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %<br />
oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie<br />
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist<br />
kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht<br />
hinzuweisen.<br />
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Ziffer 4.1.1, ohne vorsätzlich oder grob fahrlässig zu<br />
handeln, haben wir das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu<br />
kündigen. In der Krankenversicherung gilt dies nicht, wenn Sie die Verletzung der Anzeigepflicht<br />
nicht zu vertreten haben.<br />
4.2.5 Anfechtung<br />
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.<br />
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der<br />
Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />
5. Verhaltenspflichten<br />
Die zu erfüllenden Verhaltenspflichten (Obliegenheiten) und die Folgen einer Verletzung<br />
derselben während der Vertragslaufzeit sowie im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall<br />
ergeben sich aus den jeweiligen Besonderen Versicherungsbedingungen der einzelnen<br />
Versicherungsverträge.<br />
6. Mehrfachversicherung (gilt nicht für die Unfallversicherung)<br />
6.1 Voraussetzungen<br />
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr in mehreren<br />
Versicherungsverträgen versichert ist.<br />
Für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt:<br />
Erlangen Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden,<br />
ermäßigt sich Ihr Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Form, dass die Entschädigung<br />
aus allen Verträgen nicht höher ist, als wenn Sie den Versicherungsschutz bei einem Versicherer<br />
in Deckung gegeben hätten.<br />
KPX0709 Seite 7 von 175