R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
WGB S <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Ausgabe Juli 2009 Seite 5<br />
5.7 In Ergänzung zu Ziffer 4.1.1 leisten wir Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall<br />
eines Schienen- oder Straßenfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines<br />
solchen Ereignisses abhanden kommen. Für den Anprall von Straßenfahrzeugen besteht kein<br />
Versicherungsschutz, wenn diese vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.<br />
5.8 Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen infolge des Durchbruchs der Schallmauer<br />
durch Luftfahrzeuge (Überschallknall).<br />
5.9 Mitversichert sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem<br />
Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden<br />
(Nutzwärmeschäden). Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme<br />
erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.<br />
6. Leitungswasser<br />
6.1 Als Leitungswasser gelten Wasser, Wasserdampf sowie wärmetragende Flüssigkeiten (z. B. Sole,<br />
Öle, Kühlmittel, Kältemittel), die bestimmungswidrig ausgetreten sind aus<br />
6.1.1 Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen;<br />
6.1.2 mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder aus<br />
deren wasserführenden Teilen;<br />
6.1.3 Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- und<br />
Solarheizungsanlagen;<br />
6.1.4 Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;<br />
6.1.5 Fußbodenheizungen;<br />
6.1.6 Aquarien oder Wasserbetten;<br />
6.1.7 Zu- oder Ableitungsrohren, Speichertanks sowie Filtereinrichtungen der<br />
Regenwassernutzungsanlage.<br />
6.2 Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende<br />
Ursachen nicht auf Schäden durch<br />
6.2.1 Plansch- oder Reinigungswasser;<br />
6.2.2 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser,<br />
Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, es sei<br />
denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten<br />
Rohrbruch;<br />
6.2.3 Öffnen der Wasserlöschanlage oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes,<br />
durch Druckproben, durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder<br />
an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;<br />
6.2.4 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch;<br />
6.2.5 Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser den Erdfall oder Erdrutsch verursacht<br />
hat;<br />
6.2.6 Schwamm;<br />
6.2.7 Leitungswasser an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in<br />
diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;<br />
6.2.8 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines<br />
Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe Ziffer 4<br />
und 5);<br />
6.2.9 Sturm und Hagel.<br />
6.3 In Ergänzung zu Ziffer 6.1 werden Panzerschläuche, soweit diese fachgerecht und dauerhaft<br />
installiert bzw. angebracht wurden, Rohren gleichgestellt.<br />
7. Rohrbruch, Frost<br />
7.1 Innerhalb versicherter Gebäude versichern wir frostbedingte und sonstige Bruchschäden an<br />
Rohren<br />
7.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen);<br />
7.1.2 der Warmwasser- oder Dampfheizung;<br />
7.1.3 von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;<br />
7.1.4 von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen;<br />
7.1.5 der Regenwassernutzungsanlage (Zu- oder Ableitungen).<br />
7.1.6 Als innerhalb eines Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich Bodenplatte.<br />
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte<br />
nicht versichert.<br />
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.<br />
KPX0709 Seite 85 von 175