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R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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HRB <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Ausgabe Juli 2009 Seite 8<br />

13.2 Anpassung des Beitrages an die Preisentwicklung<br />

13.2.1 Der Beitrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes<br />

(siehe Ziffer 11.3) mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz,<br />

um den sich der Preisindex für "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne<br />

die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter"aus dem Preisindex der<br />

Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem<br />

davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt<br />

jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.<br />

13.2.2 Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.<br />

13.2.3 Der neue Beitrag wird je auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet. Die neuen<br />

Entschädigungsgrenzen gemäß Ziffer 11.3 werden auf volle Euro gerundet. Soweit bei diesen<br />

Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird<br />

aufgerundet, sonst abgerundet.<br />

13.2.4 Sie können der Erhöhung des Beitrages nach den Ziffern 13.2.1 bis 13.2.3 und des<br />

Versicherungsschutzes (inklusive der im Versicherungsschein besonders gekennzeichneten<br />

Entschädigungsgrenzen) nach Ziffer 11.3 innerhalb eines Monats nach Zugang der<br />

entsprechenden Mitteilung schriftlich widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn Sie<br />

die Erklärung rechtzeitig absenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. In diesem Fall wird<br />

bei Eintritt eines Versicherungsfalles die Entschädigung gemäß den Ziffern 15.4 und 15.6 nur<br />

anteilig gezahlt. Wir teilen Ihnen jährlich den Prozentsatz der Kürzung der Entschädigung mit.<br />

13.3 Wenn ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Umstand (siehe Ziffer 13.1) nachträglich<br />

geändert wird und sich dadurch ein höherer Beitrag ergeben würde, können wir den höheren<br />

Beitrag ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode verlangen. Die Regelungen gemäß Ziffer<br />

21 bleiben hiervon unberührt.<br />

13.4 Haben wir mit Ihnen wegen Umständen, die für die Beitragsberechnung (siehe Ziffer 13.1)<br />

maßgeblich sind, einen höheren Beitrag vereinbart und fallen diese Umstände nachträglich weg,<br />

haben sie ihre Bedeutung verloren oder wurde ihr Vorliegen von Ihnen irrtümlich angenommen, so<br />

sind wir, wenn sich dadurch ein geringerer Beitrag ergibt, verpflichtet, diesen zu dem Zeitpunkt<br />

herabzusetzen, zu dem wir hiervon Kenntnis erlangen.<br />

Versicherungsfall<br />

14. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls<br />

14.1 Bei Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie<br />

14.1.1 uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, unverzüglich und -<br />

gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch - anzeigen. Unsere Weisungen zur<br />

Schadenminderung/- abwendung sind - gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch -<br />

einzuholen und zu beachten, wenn die Umstände dies gestatten;<br />

14.1.2 das Abhandenkommen versicherter Sachen sowie Schäden durch strafbare Handlungen gegen<br />

das Eigentum unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und sowohl dieser als<br />

auch uns unverzüglich ein Verzeichnis abhanden gekommener Sachen einreichen;<br />

14.1.3 abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren<br />

sowie für abhanden gekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten;<br />

14.1.4 die Schadenstelle möglichst so lange unverändert lassen, bis diese durch uns freigegeben<br />

worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu<br />

dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch<br />

uns aufzubewahren;<br />

14.1.5 uns oder sonstigen für uns oder für Sie selbst im Versicherungsfall tätigen Personen - soweit<br />

möglich - jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der<br />

Entschädigungspflicht gestatten. Außerdem haben Sie uns unverzüglich jede Auskunft - auf<br />

Verlangen in Schriftform - zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des<br />

Umfanges der Leistungspflicht erforderlich ist;<br />

14.1.6 uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden<br />

kann.<br />

14.2 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Ziffer 14.1 vorsätzlich, sind wir von der Verpflichtung zur<br />

Leistung frei. Bei grober fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, die Leistung<br />

in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen<br />

einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.<br />

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