R+V Privatkunden Verbraucherinformation Gesamt-Inhaltsverzeichnis
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JAGDHAFT <strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Ausgabe Juli 2006 Seite 2<br />
IV. Ausschlüsse<br />
Nicht versichert sind Ansprüche aus Wildschaden gemäß § 4 I 5 AHB.<br />
V. Sonstige Vereinbarungen<br />
Außerdem gilt:<br />
1. Für die Jagdhaftpflichtversicherung ausländischer Jäger:<br />
Die Versicherung ausländischer Jäger erstreckt sich nur auf gesetzliche Haftpflichtansprüche<br />
nach deutschem Recht und auf Haftpflichtstreitigkeiten vor deutschen Gerichten.<br />
2. Für die Fortsetzung der Jagdhaftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers:<br />
Für die Erben des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz<br />
im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum Ende der laufenden<br />
Versicherungsperiode fort.<br />
Ausgenommen sind Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines gesetzlich vorgeschrieben<br />
ist.<br />
3. Für Auslandsschäden in der Jagdhaftpflichtversicherung:<br />
Eingeschlossen ist - abweichend von § 4 I 3 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland<br />
vorkommenden Versicherungsfällen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme als Halter oder<br />
Führer von Jagdhunden.<br />
4. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.<br />
Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören,<br />
liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der<br />
Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen<br />
ist.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Soweit im Gastland Versicherungspflicht gegen Haftpflichtschäden besteht, werden die jeweils<br />
geltenden Bestimmungen durch den deutschen Versicherungsschutz in der Regel nicht erfüllt.<br />
VI. KFZ, KFZ-Anhänger und Luftfahrzeuge<br />
Nicht versichert ist die Haftpflicht<br />
1. wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte<br />
oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder<br />
Kraftfahrzeuganhängers verursachen.<br />
Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder<br />
Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.<br />
Eine Tätigkeit der im ersten Absatz genannten Personen an einem Kraftfahrzeug,<br />
Kraftfahrzeuganhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser<br />
Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb<br />
gesetzt wird.<br />
2. wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte<br />
oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft-/Raumfahrzeuge/s verursachen oder für<br />
die sie als Halter oder Besitzer eines Luft-/Raumfahrzeuge/s in Anspruch genommen werden.<br />
Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder<br />
Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.<br />
Nicht versichert ist die Haftpflicht aus<br />
a) der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft-/Raumfahrzeugen oder<br />
Teilen für Luft-Raumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von<br />
Luft-Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft-/Raumfahrzeuge bestimmt waren,<br />
b) Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an<br />
Luft-/Raumfahrzeugen oder Luft-/Raumfahrzeugteilen, und zwar wegen Schäden an<br />
Luft-/Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen sowie wegen<br />
sonstiger Schäden durch Luft-/Raumfahrzeuge.<br />
VII. Forderungsausfalldeckung<br />
Bei Ausfall von rechtskräftig ausgeurteilten und vollstreckbaren Forderungen gegenüber Dritten,<br />
für die der Dritte eigenen Versicherungsschutz im Rahmen und im Umfang der diesem<br />
Jagdhaftpflicht-Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen und Besonderen<br />
Bedingungen erlangen kann, gilt:<br />
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