AZUBI BASICS Ostwestfalen
Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg
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Wenn nichts mehr geht –<br />
Kündigung in Probezeit und Ausbildung<br />
Bist du unzufrieden mit deinem Lehrbetrieb? Hast du festgestellt, dass es doch nicht dein<br />
Traumberuf ist und möchtest lieber etwas anderes lernen? Hat dein Unternehmen seine<br />
Pflichten verletzt? Oder hast sogar du vielleicht schon wieder Mist gebaut und der Betrieb<br />
hat die Nase voll von dir? Kündigungsgründe gibt es unterschiedliche und jeder Fall<br />
ist individuell verschieden. Die Art der Kündigung unterscheidet sich außerdem danach, ob du dich<br />
noch in der Probezeit oder bereits mitten in der Ausbildung befindest. Eine Kündigung kann jeweils<br />
von beiden Parteien beantragt werden. Gesetzliche Grundlage ist § 22 des Berufsbildungsgesetzes.<br />
In diesem Beitrag erläutern wir dir alle Fakten rund ums Kündigen. Erfahre hier mehr ...<br />
Es hat nicht sollen sein?<br />
Kündigen in der Probezeit<br />
Falls du während der Probezeit merken<br />
solltest, dass dir der Beruf überhaupt<br />
nicht liegt oder das Unternehmen und<br />
du nicht richtig zusammenpassen, dann<br />
können entweder du bzw. dein Betrieb,<br />
ohne Kündigungsfristen einhalten zu<br />
müssen, das Ausbildungsverhältnis<br />
beenden. Trotzdem muss die Kündigung<br />
schriftlich verfasst werden,<br />
allerdings ohne Angabe von Gründen.<br />
Wichtig: Die Kündigung muss<br />
noch vor Ablauf der Probezeit<br />
beim Empfänger eingehen.<br />
Bei minderjährigen<br />
Azubis müssen entweder<br />
die Erziehungsberechtigten<br />
kündigen bzw. der Betrieb<br />
muss diesen die Kündigung<br />
zustellen.<br />
Kündigung während der Ausbildung<br />
Wenn du die Probezeit geschafft hast und dich<br />
mitten in der Lehre befindest, dann gelten andere<br />
Kündigungsregeln. Auch hier muss die Kündigung<br />
schriftlich und unter Angabe eines Kündigungs-<br />
grunds erfolgen. Es gibt drei verschiedene Kündigungsarten:<br />
die fristlose und die ordentliche<br />
Kündigung sowie den Aufhebungsvertrag. Die<br />
Unterschiede erklären wir dir nun genauer:<br />
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