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AZUBI BASICS Ostwestfalen

Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

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Wenn nichts mehr geht –<br />

Kündigung in Probezeit und Ausbildung<br />

Bist du unzufrieden mit deinem Lehrbetrieb? Hast du festgestellt, dass es doch nicht dein<br />

Traumberuf ist und möchtest lieber etwas anderes lernen? Hat dein Unternehmen seine<br />

Pflichten verletzt? Oder hast sogar du vielleicht schon wieder Mist gebaut und der Betrieb<br />

hat die Nase voll von dir? Kündigungsgründe gibt es unterschiedliche und jeder Fall<br />

ist individuell verschieden. Die Art der Kündigung unterscheidet sich außerdem danach, ob du dich<br />

noch in der Probezeit oder bereits mitten in der Ausbildung befindest. Eine Kündigung kann jeweils<br />

von beiden Parteien beantragt werden. Gesetzliche Grundlage ist § 22 des Berufsbildungsgesetzes.<br />

In diesem Beitrag erläutern wir dir alle Fakten rund ums Kündigen. Erfahre hier mehr ...<br />

Es hat nicht sollen sein?<br />

Kündigen in der Probezeit<br />

Falls du während der Probezeit merken<br />

solltest, dass dir der Beruf überhaupt<br />

nicht liegt oder das Unternehmen und<br />

du nicht richtig zusammenpassen, dann<br />

können entweder du bzw. dein Betrieb,<br />

ohne Kündigungsfristen einhalten zu<br />

müssen, das Ausbildungsverhältnis<br />

beenden. Trotzdem muss die Kündigung<br />

schriftlich verfasst werden,<br />

allerdings ohne Angabe von Gründen.<br />

Wichtig: Die Kündigung muss<br />

noch vor Ablauf der Probezeit<br />

beim Empfänger eingehen.<br />

Bei minderjährigen<br />

Azubis müssen entweder<br />

die Erziehungsberechtigten<br />

kündigen bzw. der Betrieb<br />

muss diesen die Kündigung<br />

zustellen.<br />

Kündigung während der Ausbildung<br />

Wenn du die Probezeit geschafft hast und dich<br />

mitten in der Lehre befindest, dann gelten andere<br />

Kündigungsregeln. Auch hier muss die Kündigung<br />

schriftlich und unter Angabe eines Kündigungs-<br />

grunds erfolgen. Es gibt drei verschiedene Kündigungsarten:<br />

die fristlose und die ordentliche<br />

Kündigung sowie den Aufhebungsvertrag. Die<br />

Unterschiede erklären wir dir nun genauer:<br />

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