11.04.2018 Aufrufe

AZUBI BASICS Ostwestfalen

Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ausbildung und Steuererklärung?<br />

Bisher haben sich wahrscheinlich deine Eltern um den<br />

ganzen bürokratischen Papierkram gekümmert, doch<br />

mit Beginn deiner Ausbildung wirst du ebenfalls mit<br />

Begriffen wie Versicherungen, Lohnbescheinigungen<br />

und Steuern konfrontiert. Gerade wenn es um die lieben Finanzen<br />

geht, macht sich bei vielen Azubi-Newbies Verwirrung breit. Müssen<br />

Auszubildende eine Steuererklärung machen? Und wenn ja,<br />

wie geht das? Grundsätzlich gilt: Wer während seiner Lehre eine<br />

Ausbildungsvergütung erhält, ist automatisch steuerpflichtig. Ob<br />

du allerdings immer eine Steuererklärung abgeben musst und<br />

was es dabei zu beachten gibt, erfährst du in diesem Kapitel.<br />

Welche steuern zahlt ein azubi?<br />

Wenn du einen Ausbildungsberuf aufnimmst, bei<br />

welchem du ein Ausbildungsgehalt bekommst, dann<br />

zählt dieses zu Einkünften aus nichtselbstständiger<br />

Tätigkeit. Jeder Arbeitnehmer muss seine Einkünfte<br />

versteuern. Im Bruttolohn sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer enthalten. Diese<br />

behält dein Arbeitgeber ein und führt sie direkt an<br />

die Finanzbehörde ab. Meist ist die Ausbildungsvergütung<br />

bei Azubis nicht so hoch. Wenn der Auszubildende<br />

in der Lohnsteuerklasse I eingestuft wurde,<br />

also wenn er ledig ist, und wenn sein Azubigehalt<br />

bis 946 Euro brutto im Monat beträgt, dann fallen<br />

dafür keine Steuern an.<br />

Muss eine einkommensteuererklärung<br />

abgegeben werden?<br />

Lohnsteuer muss nur gezahlt werden, wenn du<br />

mehr als 8.820 Euro im Jahr verdienst (Stand 2017).<br />

Ob für dich Lohnsteuer abgeführt wird, siehst du auf<br />

deiner monatlichen Gehaltsabrechnung. Wenn also<br />

dein Azubigehalt die Freibetragsgrenze übersteigt,<br />

dann musst du eine Steuererklärung abgeben. Achtung:<br />

Sozialversicherungsbeiträge sind keine Steuern!<br />

Wenn dein Arbeitgeber für dich nun Lohnsteuer,<br />

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gezahlt hat,<br />

dann kann es sich für dich lohnen, eine Einkommenssteuererklärung<br />

abzugeben. Denn als Azubi<br />

werden dir diese Steuern vom Staat erstattet. Dazu<br />

brauchst du nicht einmal viele Formulare ausfüllen.<br />

Für dich reicht eine vereinfachte Einkommensteu-<br />

ererklärung, die lediglich aus zwei Seiten besteht.<br />

Wenn dein Ausbildungsunternehmen für dich keine<br />

Abgaben gezahlt hat, dann kannst du auf die Abgabe<br />

einer Einkommenssteuererklärung verzichten.<br />

Was kann von der steuer<br />

abgesetzt werden?<br />

Wenn du dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung<br />

abzugeben, dann kannst du alle Ausgaben, die<br />

in deiner Lehre anfallen und notwendig sind, um<br />

deine Arbeit ausführen zu können, als Werbungskosten<br />

absetzen. Dazu gehören Fahrtkosten,<br />

Bewerbungskosten, Kontoführungskosten und<br />

andere Ausgaben, wie z. B. die für deine Lehre<br />

nötige Arbeitskleidung, Kosten für Arbeitsmittel<br />

oder Nachhilfestunden. Sinnvoll ist dies allerdings<br />

erst dann, wenn deine Werbungskosten 1.000<br />

Euro jährlich übersteigen. Ansonsten wird dieser<br />

Pauschbetrag automatisch bei der Lohnsteuerabrechnung<br />

berücksichtigt.<br />

Wie geht das mit der steuererklärung?<br />

Beim ersten Mal ist es etwas konfus, die Steuererklärung<br />

selbst auszufüllen. Lass dich am besten<br />

von deinen Eltern oder deren Steuerberater dabei<br />

unterstützen. Die Formulare liegen im Finanzamt<br />

aus oder können online heruntergeladen und<br />

ausgedruckt werden. Es ist aber weitaus bequemer,<br />

die Erklärung online auszufüllen und mit nur einem<br />

Klick gleich ans Finanzamt abzuschicken. Gar nicht<br />

so schwer, oder?<br />

[94]

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!