AZUBI BASICS Ostwestfalen
Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg
Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg
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Ausbildung und Steuererklärung?<br />
Bisher haben sich wahrscheinlich deine Eltern um den<br />
ganzen bürokratischen Papierkram gekümmert, doch<br />
mit Beginn deiner Ausbildung wirst du ebenfalls mit<br />
Begriffen wie Versicherungen, Lohnbescheinigungen<br />
und Steuern konfrontiert. Gerade wenn es um die lieben Finanzen<br />
geht, macht sich bei vielen Azubi-Newbies Verwirrung breit. Müssen<br />
Auszubildende eine Steuererklärung machen? Und wenn ja,<br />
wie geht das? Grundsätzlich gilt: Wer während seiner Lehre eine<br />
Ausbildungsvergütung erhält, ist automatisch steuerpflichtig. Ob<br />
du allerdings immer eine Steuererklärung abgeben musst und<br />
was es dabei zu beachten gibt, erfährst du in diesem Kapitel.<br />
Welche steuern zahlt ein azubi?<br />
Wenn du einen Ausbildungsberuf aufnimmst, bei<br />
welchem du ein Ausbildungsgehalt bekommst, dann<br />
zählt dieses zu Einkünften aus nichtselbstständiger<br />
Tätigkeit. Jeder Arbeitnehmer muss seine Einkünfte<br />
versteuern. Im Bruttolohn sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer enthalten. Diese<br />
behält dein Arbeitgeber ein und führt sie direkt an<br />
die Finanzbehörde ab. Meist ist die Ausbildungsvergütung<br />
bei Azubis nicht so hoch. Wenn der Auszubildende<br />
in der Lohnsteuerklasse I eingestuft wurde,<br />
also wenn er ledig ist, und wenn sein Azubigehalt<br />
bis 946 Euro brutto im Monat beträgt, dann fallen<br />
dafür keine Steuern an.<br />
Muss eine einkommensteuererklärung<br />
abgegeben werden?<br />
Lohnsteuer muss nur gezahlt werden, wenn du<br />
mehr als 8.820 Euro im Jahr verdienst (Stand 2017).<br />
Ob für dich Lohnsteuer abgeführt wird, siehst du auf<br />
deiner monatlichen Gehaltsabrechnung. Wenn also<br />
dein Azubigehalt die Freibetragsgrenze übersteigt,<br />
dann musst du eine Steuererklärung abgeben. Achtung:<br />
Sozialversicherungsbeiträge sind keine Steuern!<br />
Wenn dein Arbeitgeber für dich nun Lohnsteuer,<br />
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gezahlt hat,<br />
dann kann es sich für dich lohnen, eine Einkommenssteuererklärung<br />
abzugeben. Denn als Azubi<br />
werden dir diese Steuern vom Staat erstattet. Dazu<br />
brauchst du nicht einmal viele Formulare ausfüllen.<br />
Für dich reicht eine vereinfachte Einkommensteu-<br />
ererklärung, die lediglich aus zwei Seiten besteht.<br />
Wenn dein Ausbildungsunternehmen für dich keine<br />
Abgaben gezahlt hat, dann kannst du auf die Abgabe<br />
einer Einkommenssteuererklärung verzichten.<br />
Was kann von der steuer<br />
abgesetzt werden?<br />
Wenn du dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung<br />
abzugeben, dann kannst du alle Ausgaben, die<br />
in deiner Lehre anfallen und notwendig sind, um<br />
deine Arbeit ausführen zu können, als Werbungskosten<br />
absetzen. Dazu gehören Fahrtkosten,<br />
Bewerbungskosten, Kontoführungskosten und<br />
andere Ausgaben, wie z. B. die für deine Lehre<br />
nötige Arbeitskleidung, Kosten für Arbeitsmittel<br />
oder Nachhilfestunden. Sinnvoll ist dies allerdings<br />
erst dann, wenn deine Werbungskosten 1.000<br />
Euro jährlich übersteigen. Ansonsten wird dieser<br />
Pauschbetrag automatisch bei der Lohnsteuerabrechnung<br />
berücksichtigt.<br />
Wie geht das mit der steuererklärung?<br />
Beim ersten Mal ist es etwas konfus, die Steuererklärung<br />
selbst auszufüllen. Lass dich am besten<br />
von deinen Eltern oder deren Steuerberater dabei<br />
unterstützen. Die Formulare liegen im Finanzamt<br />
aus oder können online heruntergeladen und<br />
ausgedruckt werden. Es ist aber weitaus bequemer,<br />
die Erklärung online auszufüllen und mit nur einem<br />
Klick gleich ans Finanzamt abzuschicken. Gar nicht<br />
so schwer, oder?<br />
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