AZUBI BASICS Ostwestfalen
Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg
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Ausbildung verkürzen?<br />
So funktioniert’s!<br />
Du hast deine Traumlehre gefunden und schon geht es auch los. Vor dir liegen ein paar<br />
wundervolle Lehrjahre. Wie lang deine Ausbildung genau dauert, ist gesetzlich in der<br />
entsprechenden Ausbildungsordnung zum Beruf und zusätzlich im Ausbildungsvertrag<br />
geregelt. Normalerweise wirst du in deiner Lehre drei bis dreieinhalb Jahre lang ausgebildet.<br />
Doch wusstest du, dass du, laut Berufsbildungsgesetz, unter bestimmten Voraussetzungen<br />
deine Ausbildung verkürzen oder auch verlängern kannst? Welche Bedingungen dafür erfüllt sein<br />
müssen, und wie du eine Verkürzung bzw. Verlängerung beantragen kannst, erfährst du hier ...<br />
Das Allerwichtigste zuerst!<br />
Bevor du denkst, dass du zackig durch deine Ausbildung<br />
rutschen kannst und im Nu fertig bist, müssen<br />
wir dir erst einmal den Wind aus den Segeln nehmen.<br />
Denn: Es gilt eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungszeit,<br />
die nicht unterschritten werden darf.<br />
Bei einer Lehre mit einer Regelausbildungszeit von<br />
drei Jahren ist eine Verkürzung nur um höchstens die<br />
Hälfte, also um eineinhalb Jahre, möglich. Eine Ausbildung,<br />
für die eine Regelausbildungszeit von dreieinhalb<br />
Jahren gilt, darf nur auf mindestens zwei Jahre<br />
gekürzt werden. Wer eine Ausbildung aufnimmt, die<br />
nach der jeweiligen Ordnung zwei Jahre dauern soll,<br />
der kann diese maximal um ein Jahr kürzen.<br />
Antrag auf Ausbildungsverkürzung<br />
Eine Ausbildungsverkürzung kannst du nur zusammen<br />
mit deinem Ausbildungsbetrieb beantragen.<br />
Der Antrag wird bei der für den Ausbildungsberuf<br />
bzw. die Branche zuständigen Stelle (Industrie- und<br />
Handelskammer, Handwerkskammer oder eine andere)<br />
eingereicht. Die Verkürzungsvoraussetzungen<br />
sind jeweils unterschiedlich geregelt. Es besteht<br />
allerdings kein rechtlicher Anspruch. Informiere dich<br />
daher rechtzeitig darüber, ob und welche Bedingungen<br />
du erfüllst. Sprich dazu mit deinem Vorgesetzten<br />
und mach dich schlau. Stelle den Antrag gleich<br />
bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, dann<br />
kann die verbleibende Ausbildungsdauer in diesen<br />
eingetragen werden.<br />
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