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AZUBI BASICS Ostwestfalen

Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

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Ausbildung verkürzen?<br />

So funktioniert’s!<br />

Du hast deine Traumlehre gefunden und schon geht es auch los. Vor dir liegen ein paar<br />

wundervolle Lehrjahre. Wie lang deine Ausbildung genau dauert, ist gesetzlich in der<br />

entsprechenden Ausbildungsordnung zum Beruf und zusätzlich im Ausbildungsvertrag<br />

geregelt. Normalerweise wirst du in deiner Lehre drei bis dreieinhalb Jahre lang ausgebildet.<br />

Doch wusstest du, dass du, laut Berufsbildungsgesetz, unter bestimmten Voraussetzungen<br />

deine Ausbildung verkürzen oder auch verlängern kannst? Welche Bedingungen dafür erfüllt sein<br />

müssen, und wie du eine Verkürzung bzw. Verlängerung beantragen kannst, erfährst du hier ...<br />

Das Allerwichtigste zuerst!<br />

Bevor du denkst, dass du zackig durch deine Ausbildung<br />

rutschen kannst und im Nu fertig bist, müssen<br />

wir dir erst einmal den Wind aus den Segeln nehmen.<br />

Denn: Es gilt eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungszeit,<br />

die nicht unterschritten werden darf.<br />

Bei einer Lehre mit einer Regelausbildungszeit von<br />

drei Jahren ist eine Verkürzung nur um höchstens die<br />

Hälfte, also um eineinhalb Jahre, möglich. Eine Ausbildung,<br />

für die eine Regelausbildungszeit von dreieinhalb<br />

Jahren gilt, darf nur auf mindestens zwei Jahre<br />

gekürzt werden. Wer eine Ausbildung aufnimmt, die<br />

nach der jeweiligen Ordnung zwei Jahre dauern soll,<br />

der kann diese maximal um ein Jahr kürzen.<br />

Antrag auf Ausbildungsverkürzung<br />

Eine Ausbildungsverkürzung kannst du nur zusammen<br />

mit deinem Ausbildungsbetrieb beantragen.<br />

Der Antrag wird bei der für den Ausbildungsberuf<br />

bzw. die Branche zuständigen Stelle (Industrie- und<br />

Handelskammer, Handwerkskammer oder eine andere)<br />

eingereicht. Die Verkürzungsvoraussetzungen<br />

sind jeweils unterschiedlich geregelt. Es besteht<br />

allerdings kein rechtlicher Anspruch. Informiere dich<br />

daher rechtzeitig darüber, ob und welche Bedingungen<br />

du erfüllst. Sprich dazu mit deinem Vorgesetzten<br />

und mach dich schlau. Stelle den Antrag gleich<br />

bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, dann<br />

kann die verbleibende Ausbildungsdauer in diesen<br />

eingetragen werden.<br />

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