11.04.2018 Aufrufe

AZUBI BASICS Ostwestfalen

Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

gesetz haben Azubis unter 16 Jahren Anspruch<br />

auf mindestens 30 Werktage urlaub. unter<br />

17-Jährige bekommen mindestens 27 Werktage<br />

und unter 18-Jährige mindestens 25 Werktage<br />

urlaub. Ab 18 Jahren sind, laut Arbeitsrecht,<br />

gesetzlich mindestens 24 Werktage urlaub<br />

festgelegt. Achte darauf, den Antrag rechtzeitig<br />

zu stellen, falls du verreisen möchtest. Es kann<br />

passieren, dass du deinen Wunschtermin nicht<br />

genehmigt bekommst, weil laut Bundesurlaubsgesetz<br />

im Betrieb Arbeitnehmer mit Kindern<br />

Vorrang haben. Übrigens: Häufig gewähren<br />

unternehmen den Azubis auch noch während<br />

der Probezeit urlaub, etwa, wenn der Betrieb<br />

an Weihnachten schließt. Dann musst du deine<br />

urlaubstage sogar nehmen.<br />

KrAnKHEIT<br />

Du wachst morgens auf und fühlst dich ganz<br />

jämmerlich: Husten, Heiserkeit und Schniefnase<br />

– was nun?<br />

Am liebsten würdest du einfach liegen bleiben,<br />

aber das geht nicht: Melde dich sofort telefonisch<br />

bei deinem Arbeitgeber krank, damit dein Chef<br />

weiß, dass du nicht zur Arbeit kommen wirst. Das<br />

ist wichtig, damit dein Arbeitgeber planen kann.<br />

Danach benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

– auch „gelber Schein“ genannt.<br />

Den bekommst du bei deinem Hausarzt. Dein<br />

Arzt wird dir nach eingehender untersuchung<br />

und Diagnose die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

ausstellen. Dann bist du „krankgeschrieben“<br />

und musst nicht zur Arbeit erscheinen. Wie<br />

lange du krankgeschrieben bist, ist auf deiner<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt.<br />

Läuft diese ab und du bist immer noch krank,<br />

suche rechtzeitig noch einmal den Arzt auf und<br />

lasse dir eine Folgebescheinigung ausstellen. vergiss<br />

nicht, deinen Betrieb auf dem Laufenden zu<br />

halten, denn schließlich muss dort eine vertretung<br />

für deine Aufgaben organisiert werden.<br />

Übrigens: Wenn du schon vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

wieder gesund<br />

bist, darfst du selbstverständlich wieder zur Arbeit<br />

gehen. Zwar bist du nicht dazu verpflichtet,<br />

aber einen guten Eindruck macht das schon. und<br />

vielleicht willst du ja nach Beendigung deiner<br />

Ausbildung von deinem Arbeitgeber übernommen<br />

werden? Wer wird da wohl vorgezogen:<br />

Derjenige, der bei jedem kleinen Schnupfen zu<br />

Hause geblieben ist, oder jemand, der sich stets<br />

engagiert gezeigt hat?<br />

Sorge dafür, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

stets umgehend zu deinem Arbeitgeber<br />

gelangt. Du kannst sie per Post senden,<br />

persönlich überbringen oder einen Freund oder<br />

Familienmitglied bitten, das zu übernehmen.<br />

„BLAuMAcHEn“<br />

Blaumacher sind Leute, die sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

beim Arzt erschleichen,<br />

obwohl sie gar nicht krank sind. Das ist natürlich<br />

ganz schlechter Stil und geht gar nicht. Denn<br />

damit schädigst du nicht nur deinen Arbeitgeber,<br />

sondern belastest auch deine Kollegen, die<br />

schließlich deine Aufgaben zusätzlich übernehmen<br />

müssen. und kommt so etwas mal heraus<br />

gefährdest du auch deinen Job – denn das ist<br />

Betrug.<br />

ABMAHnung<br />

Wenn du einmal etwas verbockt hast, dann wirst<br />

du normalerweise nicht gleich rausgeschmissen.<br />

Mit einer Abmahnung zeigt dir dein Arbeitgeber,<br />

dass er mit deinem Benehmen oder deiner<br />

Leistung unzufrieden ist. Sie dient dazu, dich<br />

einerseits zu rügen, räumt dir aber auf der anderen<br />

Seite gleichzeitig die Chance ein, dich zu bessern<br />

oder etwas wiedergutzumachen. Vor einer<br />

Kündigung werden im Regelfall zwei Abmahnungen<br />

ausgesprochen, die sich jeweils auf dasselbe<br />

vertragswidrige Verhalten beziehen. Falls du eine<br />

bekommen solltest, dann sprich in jedem Fall mit<br />

deinem Ausbilder und entschuldige dich. Wenn<br />

du dich ungerecht behandelt fühlen solltest, dann<br />

verfasse eine schriftliche Gegendarstellung und<br />

konsultiere den Betriebsrat. Die Abmahnung wird<br />

in deiner Personalakte festgehalten, darf aber nicht<br />

im Arbeitszeugnis stehen. Allerdings kann sie einen<br />

negativen Einfluss auf deine Verhaltens- bzw. Leistungsbewertung<br />

im Arbeitszeugnis haben.<br />

[84]

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!