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AZUBI BASICS Ostwestfalen

Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

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<strong>AZUBI</strong>S UND MINDESTLoHN<br />

Du hast eine Lehrstelle bekommen und sitzt nun über dem Ausbildungsvertrag. Da<br />

fällt dein Blick auf die Angabe zur Vergütung und du wunderst dich? Moment mal,<br />

war da nicht etwas mit dem Mindestlohn seit Anfang 2015? Du rechnest hin und<br />

her und merkst, dass du überhaupt nicht auf die gesetzlichen 8,84 Euro pro Stunde<br />

kommst? Wir bringen in diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkel und erläutern dir, was es<br />

mit dem Mindestlohn auf sich hat und für wen er gemacht ist.<br />

Mindestlohn – was ist das?<br />

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz<br />

in Kraft, wonach Arbeitgeber für eine Stunde<br />

Arbeit mindestens 8,50 Euro zahlen müssen.<br />

Damit soll gewährleistet werden, dass Vollzeittätige<br />

ihre Lebenshaltungskosten decken können.<br />

Außerdem sollen somit Armut und das Ausnutzen<br />

von Arbeitskräften vermieden werden. Das<br />

Gesetz gilt auch für Minijobber und Geringverdiener,<br />

sofern sie über 18 Jahre alt sind. Seit<br />

dem 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn von<br />

ursprünglich 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben.<br />

Wer bekommt den Mindestlohn?<br />

Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer, damit sie<br />

die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt zu<br />

bestreiten. Viele angehende Azubis reiben sich<br />

schon die Hände, denn bei einer Vollzeitarbeit von<br />

40 Stunden die Woche käme ein beträchtliches<br />

Sümmchen zusammen. Tja, Pustekuchen! Der<br />

Mindestlohn ist nicht für Auszubildende gedacht<br />

und sie haben auch keinen Anspruch darauf.<br />

Warum sind Azubis ausgenommen?<br />

Zunächst einmal erhältst du als Azubi kein<br />

Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung. Du<br />

unterzeichnest auch einen Ausbildungsvertrag<br />

und keinen Arbeitsvertrag. Die Ausbildung dient<br />

dazu, einen Beruf zu erlernen und nicht, um die<br />

Kosten deiner Lebenshaltung zu decken. Da also<br />

Azubis keine Angestellten sind, zählen sie zu den<br />

Ausnahmen des Gesetzes. Damit stehst du jedoch<br />

nicht allein da. Jugendliche unter 18 Jahren,<br />

Pflichtpraktikanten, Saisonarbeiter oder Angestellte,<br />

deren Mindestlohn tariflich festgesetzt<br />

ist, Personen, die einem Ehrenamt nachgehen,<br />

freiwillig Tätige, Selbstständige und Heimarbeiter<br />

sind ebenso davon ausgenommen.<br />

Und es geht doch!<br />

Sobald du ein Praktikum außerhalb deiner Ausbildung<br />

aufnimmst und dieses mindestens drei<br />

Monate dauert, hast du automatisch Anspruch<br />

auf Mindestlohn. Wenn du also volljährig bist<br />

und dich beispielsweise vor deiner Ausbildung<br />

durch ein Praktikum zu einem bestimmten<br />

Beruf orientieren möchtest und dies länger als<br />

drei Monate dauert, dann hast du Anspruch auf<br />

Mindestlohn ab dem ersten Tag oder, falls du in<br />

dieser Zeit erst 18 Jahre alt werden solltest, ab<br />

deinem Geburtstag. Freiwillige studien- und ausbildungsbegleitende<br />

Praktika mit einer Dauer von<br />

mindestens drei Monaten müssen ebenfalls nach<br />

dem Mindestlohngesetz vergütet werden.<br />

Zusätzliche finanzielle<br />

Möglichkeiten für Azubis<br />

Alles halb so schlimm: Wenn deine Ausbildungsvergütung<br />

gering ausfällt, hast du die Möglichkeit<br />

Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen (siehe<br />

unseren Artikel „Berufsausbildungsbeihilfe“).<br />

Außerdem bekommen deine Eltern bis zu deinem<br />

26. Geburtstag Kindergeld für dich und müssen<br />

es dir auszahlen, wenn du nicht mehr bei ihnen<br />

zu Hause wohnst.<br />

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