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AZUBI BASICS Ostwestfalen

Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

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§<br />

KündIgung<br />

Sobald du die Probezeit überstanden hast, ändert sich das Kündigungsrecht.<br />

Es wird unterschieden zwischen fristloser Kündigung, ordentlicher<br />

Kündigung und Aufhebungsvertrag. Alle drei Kündigungsarten bedürfen<br />

der schriftlichen Form. Die fristlose Kündigung kann sowohl von dir als<br />

auch vom unternehmen eingefordert werden, wenn ein gravierender<br />

Gesetzesverstoß erfolgte. Dieser liegt vor, falls du als Azubi Misshandlungen<br />

wie Beleidigung, Diskriminierung oder einen körperlichen<br />

Angriff erfährst. Seitens des Ausbildungsunternehmens ist eine fristlose<br />

Kündigung gerechtfertigt, wenn du stiehlst oder wiederholt absichtlich<br />

und unentschuldigt auf der Arbeit bzw. in der Schule fehlst. In der Regel<br />

wird zunächst eine Abmahnung erteilt. Eine fristlose Kündigung ist<br />

nichtig, wenn das unternehmen sich mit der Einreichung des Schriftsatzes<br />

zwei Wochen Zeit lässt. Falls du den Betrieb verlassen möchtest,<br />

weil es dir dort nicht gefällt oder dir der Beruf nicht zusagt, dann gilt eine<br />

Kündigungsfrist von vier Wochen. Mit Einverständnis des Arbeitgebers<br />

kann ein Aufhebungsvertrag über das Ausbildungsverhältnis vereinbart<br />

werden. Sein Vorteil gegenüber der Kündigung ist, dass keine Frist eingehalten<br />

werden muss. Ein Aufhebungsvertrag lohnt sich nur, falls du den<br />

Ausbildungsplatz wechseln möchtest und schon eine Alternative hast.<br />

üBErBLIcK WEITErEr AzuBIrEcHTE und -PFLIcHTEn<br />

AzUBIRECHTE:<br />

|<br />

angemessene Ausbildungsvergütung: Diese richtet sich nach dem<br />

Tarifvertrag oder muss etwa 80 Prozent des eigentlichen Tarifvertrages<br />

betragen (Siehe „Ausbildungsvergütung“).<br />

| kostenlose Nutzung der Ausbildungsmittel, wie PC, Werkzeuge etc.<br />

| Freistellung von der Arbeit, um die Berufsschule zu besuchen<br />

|<br />

Ausüben von Tätigkeiten, die nur dem Ausbildungsziel dienen: Als<br />

Azubi im kaufmännischen Bereich brauchst du nicht die Büros zu<br />

putzen, während Putzarbeiten bei einer Kochlehre dazugehören.<br />

| Anspruch auf ein Arbeitszeugnis am Ende der Lehre<br />

DIESE DINGE<br />

DARF DEIN<br />

CHEF VON<br />

DIR NICHT<br />

VERLANGEN:<br />

|<br />

zu lügen bzw. Kunden oder Geschäftspartnern<br />

etwas in Bezug<br />

auf Produkte vorzugaukeln<br />

|<br />

verbotene Dinge zu tun, wie<br />

etwa Giftmüll in die Umwelt zu<br />

entlassen<br />

den Sündenbock zu spielen und<br />

| die Schuld auf dich zu nehmen<br />

deinen geplanten Urlaub zu<br />

| verschieben<br />

| krank auf Arbeit zu gehen<br />

| deine Pausen wegzulassen<br />

Infos über Mitarbeiter weiterzuleiten<br />

|<br />

AzUBIPFLICHTEN:<br />

| sich bemühen, die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren<br />

| ordnungsgemäßes und sorgfältiges Erfüllen der Aufgaben<br />

|<br />

Führen eines Berichtsheftes: Das Berichtsheft ist dein Ausbildungsnachweis.<br />

Eingetragen werden die Tätigkeiten an den einzelnen Tagen, die Stundenanzahl und der Arbeitsbereich.<br />

Nur mit einem vollständigen Berichtsheft wirst du zur Abschlussprüfung zugelassen.<br />

| Anweisungen des Ausbilders Folge leisten<br />

| am unterricht in der Berufsschule teilnehmen<br />

| Betriebsordnung einhalten, Schutzkleidung tragen und Verhaltensregeln befolgen<br />

| sorgsamer umgang mit Betriebsmitteln<br />

| Wahren von Betriebsgeheimnissen hinsichtlich Technologien oder Rezepturen<br />

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