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AZUBI BASICS Ostwestfalen

Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

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Es reicht „vorn und hinten“ nicht?<br />

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) –<br />

die Finanzspritze für <strong>AZUBI</strong>s<br />

Wenn du gerade eine Lehrstelle bekommen hast und einen Blick auf deine Ausbildungsvergütung<br />

wirfst, dann kommt dir das nicht gerade mächtig vor. Wie<br />

sollst du bloß alle Kosten davon decken? Erst recht, wenn du deine eigenen vier<br />

Wände beziehst? Gut, dass es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur<br />

für Arbeit gibt. Falls du Anspruch darauf hast, ist das eine äußerst hilfreiche Unterstützung,<br />

um deine Kasse pünktlich jeden Monat etwas aufzufüllen, und das ohne sie jemals zurückzahlen<br />

zu müssen. Ob und wie du BAB bekommst, erfährst du in diesem Kapitel.<br />

Was wird durch BAB gefördert?<br />

Einen Antrag auf BAB kannst du stellen, wenn du<br />

eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung<br />

in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach<br />

dem Berufsbildungsgesetz aufnimmst. Bei einer<br />

Zweitausbildung gibt es in Ausnahmefällen noch<br />

mal BAB, wenn du die erste Lehre nicht geschafft<br />

oder abgebrochen hast. BAB gibt es übrigens auch,<br />

wenn du deinen Hauptschulabschluss nachholen<br />

willst, wobei sogar die Vorbereitung dafür<br />

unterstützt wird. Zusätzlich werden ebenso mit<br />

dem BAB Bildungsmaßnahmen gefördert, die im<br />

Zusammenhang mit einem Berufspraktikum absolviert<br />

werden. Wenn du einen Teil deiner Ausbildung<br />

im Ausland absolvieren möchtest, dann bekommst<br />

du BAB nur, wenn dein Aufenthalt nicht länger als<br />

ein Jahr dauert. Für Vollzeitausbildungen im Ausland<br />

muss nachweislich erklärt werden, dass diese<br />

für deinen Traumjob besonders dienlich und einer<br />

Lehre in Deutschland gleichgestellt sind.<br />

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird als<br />

finanziell bedürftig eingestuft und hat Anspruch auf<br />

Unterstützung. Falls du andere Einnahmequellen<br />

hast, die vergleichbar mit dem BAB sind, erlischt<br />

dein Anspruch. Für die Antragstellung musst<br />

du schon den unterschriebenen Ausbildungsvertrag<br />

in der Tasche haben. Wer<br />

volljährig, verheiratet ist bzw. in einer<br />

Eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />

lebt oder ein Kind hat, kann ebenfalls<br />

BAB beantragen. Hier spielt die<br />

Entfernung zum Elternhaus keine<br />

Rolle. Ausschlaggebend ist dann<br />

lediglich, dass der Antragsteller<br />

nicht mehr bei ihnen wohnt.<br />

Welche Voraussetzungen<br />

müssen erfüllt sein?<br />

Wenn sich die Bildungseinrichtung vom Elternhaus<br />

so weit entfernt befindet, dass du täglich mehr als<br />

zwei Stunden für den Hin- und Rückweg bräuchtest,<br />

hast du Anspruch auf BAB. Außerdem musst<br />

du nachweisen, dass du allein mit deiner Ausbildungsvergütung<br />

nicht für Fahrtkosten, Lebensmittel<br />

und Miete aufkommen kannst.<br />

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