AZUBI BASICS Ostwestfalen
Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg
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dEr AuSBILdungSvErTrAg –<br />
die wichtigsten Fakten!<br />
Du hast es geschafft! dein Vorstellungsgespräch war super erfolgreich und jetzt hältst du<br />
deinen Ausbildungsvertrag stolz in den Händen. Gut gemacht! Was musst du nun beim<br />
Abschluss beachten, welche Unterlagen benötigst du und was muss alles im Ausbildungsvertrag<br />
stehen? Nimm den Vertrag zunächst mit nach Hause und lies ihn in Ruhe durch,<br />
bevor du ihn unterschreibst. Damit du nicht vor lauter Bäumen den Wald übersiehst, erfährst du in<br />
diesem Beitrag die wichtigsten Aspekte zu deinem Ausbildungsvertrag.<br />
wer unterschreiBt Den vertrag?<br />
Der Vertrag muss noch vor Beginn deiner Ausbildung<br />
schriftlich geschlossen werden und sowohl vom<br />
Ausbilder als auch von dir unterschrieben werden.<br />
Falls du noch minderjährig bist, dann unterschreiben<br />
ihn deine Eltern für dich. Wende dich bei Fragen<br />
umgehend an dein unternehmen. Der Ausbildungsvertrag<br />
wird anschließend an die zuständige Stelle,<br />
z. B. die Handwerkskammer oder die Industrie- und<br />
Handelskammer, geschickt. Nachdem kontrolliert<br />
wurde, ob der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen<br />
entspricht, beispielsweise dass der Betrieb<br />
über die Ausbildereignungsqualität verfügt, wird er<br />
registriert, abgestempelt und an dein Ausbildungsunternehmen<br />
zurückgesendet. So kannst du sicher<br />
sein, dass alles korrekt ist. Ein Exemplar bleibt im<br />
unternehmen und das andere erhältst du.<br />
was muss Drinstehen?<br />
Diese wichtigen Punkte müssen laut Berufsbildungsgesetz<br />
im Ausbildungsvertrag festgehalten<br />
sein:<br />
• Berufsbezeichnung mit Ausbildungsinhalten<br />
und zeitlicher Abfolge der Ausbildung<br />
• Ausbildungsort<br />
• Dauer und Beginn der Lehre<br />
• Maßnahmen, die gegebenenfalls außerhalb<br />
des unternehmens durchgeführt werden<br />
• Gesamtarbeitszeit: täglicher Arbeitsbeginn<br />
und Arbeitsschluss<br />
• Dauer der Probezeit<br />
• Höhe der Ausbildungsvergütung und Zahlungszeitpunkt<br />
• Anzahl der urlaubstage<br />
• Regelung der Kündigung<br />
worauF muss ich achten, wenn ich<br />
noch minDerJährig Bin?<br />
Wenn du noch unter 18 Jahre alt bist, unterliegst<br />
du dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Das bedeutet,<br />
dass du erst deine Ausbildung aufnehmen<br />
darfst, wenn du dem Ausbildungsunternehmen<br />
eine ärztliche Erstuntersuchungsbescheinigung<br />
vorgelegt hast. Damit sollen mögliche gesundheitliche<br />
Schäden durch deine Tätigkeiten<br />
vermieden werden. Dieser Nachweis darf höchstens<br />
14 Monate alt sein. Im letzten Quartal des<br />
ersten Lehrjahres musst du zu einer Nachuntersuchung<br />
gehen, falls du in dieser Zeit die Volljährigkeit<br />
noch nicht erreicht haben solltest.<br />
welche DoKumente Benötige ich Für<br />
meinen arBeitgeBer?<br />
Mit der Bewerbung hat dein Ausbildungsunternehmen<br />
schon deine Zeugnisse und Nachweise<br />
erhalten. Weiterhin brauchst du deine<br />
Steueridentifikationsnummer, eine Mitgliedsbescheinigung<br />
deiner Krankenkasse, den<br />
Sozialversicherungsausweis, gegebenenfalls<br />
ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches<br />
Führungszeugnis sowie den ärztlichen Nachweis<br />
über deine gesundheitliche Eignung, falls<br />
du minderjährig bist. Zudem nennst du dem<br />
Ausbilder deine Bankverbindung, dein Geburtsdatum<br />
und deine Religionszugehörigkeit.<br />
Letztere braucht er lediglich für die Abgabe der<br />
Kirchensteuer.<br />
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