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AZUBI BASICS Ostwestfalen

Azubi Basics - Das große Handbuch für den künftigen Auszubildenden mit vielen wertvollen Tipps zum Berufseinstieg

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Schwanger<br />

in der Ausbildung<br />

Das Leben hält viele Überraschungen – positive und negative – bereit, die einem ganz<br />

schön zusetzen und einen vom Kurs abbringen können, wie etwa eine unerwartete<br />

Schwangerschaft. Im Ausnahmezustand ist es alles andere als leicht, Entscheidungen<br />

zu treffen und einen coolen Kopf zu bewahren. Wenn dies auch noch in der<br />

Ausbildung passiert, dann steht man als Azubi plötzlich ratlos da und fragt sich: „Was nun?“ In<br />

diesem Artikel beschäftigen wir uns mit wichtigen Fragen und Fakten rund um die Schwangerschaft<br />

in der Ausbildung. Lies hier, was du im Fall der Fälle wissen solltest.<br />

Ausbildungsplatzsuche<br />

trotz Schwangerschaft?<br />

Falls du gerade auf der Suche nach einer Lehrstelle<br />

bist oder sogar schon zum Vorstellungsgespräch<br />

eingeladen wurdest und weißt bzw. erfahren solltest,<br />

dass du schwanger bist, dann gilt<br />

Folgendes: Du darfst es grundsätzlich<br />

verschweigen und sogar<br />

lügen, wenn du danach gefragt<br />

wirst. Allerdings bestätigen<br />

Ausnahmen die Regel. Ein<br />

Ausbildungsberuf, der mit<br />

körperlich anstrengenden<br />

Tätigkeiten verbunden<br />

ist, ist für<br />

Schwangere ungeeignet.<br />

Wenn<br />

also ein Betrieb,<br />

in welchem du einen<br />

solchen Ausbildungsberuf<br />

absolvieren<br />

möchtest,<br />

dich als Lehrling aufnimmt<br />

und danach erfahren<br />

sollte, dass du schwanger<br />

warst, als der Ausbildungsvertrag<br />

geschlossen wurde, dann kann<br />

er diesen rechtmäßig auflösen.<br />

Schwanger mitten in<br />

der Lehre – was jetzt?<br />

Wenn du während deiner Ausbildung schwanger<br />

werden solltest, dann musst du deinen Vorgesetzten<br />

bzw. deinen Ausbilder davon in Kenntnis<br />

setzen. Es kann sein, dass von dir eine ärztliche<br />

Bescheinigung verlangt wird, in welcher der<br />

voraussichtliche Geburtstermin steht.<br />

Die Kosten dafür muss das Unternehmen<br />

tragen. Per Gesetz<br />

verpflichtet sich der<br />

Ausbildungsbetrieb<br />

der Verschwiegenheit,<br />

darf aber den<br />

Betriebsrat und<br />

die zuständigen<br />

Stellen davon<br />

unterrichten.<br />

Als Schwangere<br />

unterstehst du dem<br />

Kündigungsschutz<br />

bis vier Monate nach<br />

der Geburt. Wenn du<br />

hingegen diejenige bist, die<br />

kündigen möchte, dann musst<br />

du dem Betrieb die Schwangerschaft<br />

innerhalb von 14 Tagen<br />

melden. Wenn das Unternehmen nicht in<br />

die Kündigung einwilligt, dann wende dich an deine<br />

zuständige Stelle.<br />

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