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Recht im Alltag

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Wohnen in Deutschland:<br />

Gesetze, Vorschriften, Formulare<br />

Ob man ein Haus/eine Wohnung baut, kauft oder mietet, <strong>im</strong>mer ist eine Vielzahl von<br />

Vorschriften zu beachten, sind Anträge zu stellen und Unterschriften zu leisten. Dazu gibt<br />

es eine Vielzahl von Veröffentlichungen, die für alle gelten. Deshalb geht es hier nur um<br />

Besonderheiten, die behinderte Menschen dabei beachten sollen oder müssen.<br />

So wäre z. B. für Eheleute zu klären, ob sie aus<br />

romantischen Gründen gemeinsam Hausbe-<br />

sitzer sein wollen oder ob sie der praktischen<br />

Vernunft den Vorrang lassen. Ein behinderten-<br />

gerecht gebautes oder umgebautes Haus sollte<br />

grundsätzlich nicht auf die Eheleute eingetragen<br />

werden, sondern auf den behinderten Partner.<br />

Dann hat der andere bei einer Trennung nur ei-<br />

nen Anspruch auf eine Geldleistung (die Hälfte<br />

des Wertes der Immobilie minus Darlehen), je-<br />

doch nicht auf die Hälfte des Hauses, und ein<br />

Streit darüber, wer in dem Haus wohnen bleibt,<br />

wird ausgeschlossen. Besonders wichtig ist das,<br />

wenn eine Berufsgenossenschaft oder ein an-<br />

derer Leistungsträger einen Zuschuss für die be-<br />

hindertengerechte Ausstattung gezahlt hat, die<br />

eigentlich nicht werterhöhend ist, aber den Un-<br />

terschied zwischen einem für Rollstuhlfahrer be-<br />

wohnbaren Haus und einem unüberwindlichen<br />

Hindernis darstellt.<br />

Den einen oder anderen Stolperstein gilt es in<br />

einem solchen Fall auch zu vermeiden. Auch<br />

wenn in einem Haus ein Aufzug nur deshalb ein-<br />

gebaut wurde, damit der Rollstuhlfahrer auch<br />

das Obergeschoss erreichen kann, während<br />

andere problemlos über die Treppe nach oben<br />

kommen, gilt ein Aufzug als werterhöhend,<br />

ebenso wie eine größere Heizungsanlage (weil<br />

Querschnittgelähmte oft frieren), elektrische<br />

Rolladenbedienungen oder Garagentoröffner.<br />

Zuschüsse zum Einbau eines Aufzuges oder eines<br />

Treppenlifts gibt es – wenn überhaupt – norma-<br />

lerweise nur bei einem Umbau oder weil die Situ-<br />

ation so besonders ist, dass sich bei der Planung<br />

eines Neubaus eine ebenerdige Bauweise zumin-<br />

dest des größten Teils der Wohnung nicht ver-<br />

wirklichen lässt. (Zusätzliche Räume <strong>im</strong> OG z. B.<br />

bei einer kinderreichen Familie, die nicht erreich-<br />

bar sind, sind zumutbar.) Baut man trotzdem ei-<br />

nen Lift kann man auf das preissteigernde Siegel<br />

„Behindertenaufzug“ gut verzichten. Auch „nor-<br />

male“ Aufzüge erfüllen diesen Zweck. Seit 2004<br />

muss der Aufzug in einem Ein- bis Zweifamilien-<br />

haus nicht mehr in regelmäßigen Abständen vom<br />

TÜV überprüft werden. Aus Sicherheitsgründen<br />

sollte man aber mit einem Fachunternehmen ei-<br />

nen Wartungsvertrag abschließen.<br />

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