Recht im Alltag
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Wohnen in Deutschland:<br />
Gesetze, Vorschriften, Formulare<br />
Ob man ein Haus/eine Wohnung baut, kauft oder mietet, <strong>im</strong>mer ist eine Vielzahl von<br />
Vorschriften zu beachten, sind Anträge zu stellen und Unterschriften zu leisten. Dazu gibt<br />
es eine Vielzahl von Veröffentlichungen, die für alle gelten. Deshalb geht es hier nur um<br />
Besonderheiten, die behinderte Menschen dabei beachten sollen oder müssen.<br />
So wäre z. B. für Eheleute zu klären, ob sie aus<br />
romantischen Gründen gemeinsam Hausbe-<br />
sitzer sein wollen oder ob sie der praktischen<br />
Vernunft den Vorrang lassen. Ein behinderten-<br />
gerecht gebautes oder umgebautes Haus sollte<br />
grundsätzlich nicht auf die Eheleute eingetragen<br />
werden, sondern auf den behinderten Partner.<br />
Dann hat der andere bei einer Trennung nur ei-<br />
nen Anspruch auf eine Geldleistung (die Hälfte<br />
des Wertes der Immobilie minus Darlehen), je-<br />
doch nicht auf die Hälfte des Hauses, und ein<br />
Streit darüber, wer in dem Haus wohnen bleibt,<br />
wird ausgeschlossen. Besonders wichtig ist das,<br />
wenn eine Berufsgenossenschaft oder ein an-<br />
derer Leistungsträger einen Zuschuss für die be-<br />
hindertengerechte Ausstattung gezahlt hat, die<br />
eigentlich nicht werterhöhend ist, aber den Un-<br />
terschied zwischen einem für Rollstuhlfahrer be-<br />
wohnbaren Haus und einem unüberwindlichen<br />
Hindernis darstellt.<br />
Den einen oder anderen Stolperstein gilt es in<br />
einem solchen Fall auch zu vermeiden. Auch<br />
wenn in einem Haus ein Aufzug nur deshalb ein-<br />
gebaut wurde, damit der Rollstuhlfahrer auch<br />
das Obergeschoss erreichen kann, während<br />
andere problemlos über die Treppe nach oben<br />
kommen, gilt ein Aufzug als werterhöhend,<br />
ebenso wie eine größere Heizungsanlage (weil<br />
Querschnittgelähmte oft frieren), elektrische<br />
Rolladenbedienungen oder Garagentoröffner.<br />
Zuschüsse zum Einbau eines Aufzuges oder eines<br />
Treppenlifts gibt es – wenn überhaupt – norma-<br />
lerweise nur bei einem Umbau oder weil die Situ-<br />
ation so besonders ist, dass sich bei der Planung<br />
eines Neubaus eine ebenerdige Bauweise zumin-<br />
dest des größten Teils der Wohnung nicht ver-<br />
wirklichen lässt. (Zusätzliche Räume <strong>im</strong> OG z. B.<br />
bei einer kinderreichen Familie, die nicht erreich-<br />
bar sind, sind zumutbar.) Baut man trotzdem ei-<br />
nen Lift kann man auf das preissteigernde Siegel<br />
„Behindertenaufzug“ gut verzichten. Auch „nor-<br />
male“ Aufzüge erfüllen diesen Zweck. Seit 2004<br />
muss der Aufzug in einem Ein- bis Zweifamilien-<br />
haus nicht mehr in regelmäßigen Abständen vom<br />
TÜV überprüft werden. Aus Sicherheitsgründen<br />
sollte man aber mit einem Fachunternehmen ei-<br />
nen Wartungsvertrag abschließen.<br />
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