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Recht im Alltag

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Wohngeld<br />

Ein wichtiges Thema ist die Finanzierung der<br />

Wohnkosten. Wohngeld kann als Mietzuschuss<br />

oder als Lastenzuschuss für ein Eigenhe<strong>im</strong> ge-<br />

zahlt werden. Für behinderte Menschen sind<br />

dabei zwei verschiedene Aspekte zu berück-<br />

sichtigen: Be<strong>im</strong> Einkommen werden 1 500 €<br />

pro Jahr als Freibetrag abgesetzt, wenn ein<br />

Grad der Behinderung von 100 % vorliegt, 1<br />

200 € bei einem GdB von 80 % und gleichzei-<br />

tiger häuslicher Pflegebedürftigkeit. Das Wohn-<br />

geldgesetz geht von einem „angemessenen“<br />

Wohnflächenbedarf aus. Daraus ergibt sich die<br />

zu berücksichtigende Miete. Für Menschen, die<br />

auf den Rollstuhl angewiesen sind, kann ein zu-<br />

sätzlicher Flächenbedarf von 10 m² angesetzt<br />

werden. Seit dem 1. Januar 2005 erhalten aller-<br />

dings Empfänger von Arbeitslosengeld II und<br />

Sozialgeld nach SGB II, Grundsicherung gemäß<br />

SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB<br />

XII oder Ergänzender Hilfe zum Lebensunter-<br />

halt nach dem Bundesversorgungsgesetz kein<br />

Wohngeld mehr, weil die Kosten der Unterkunft<br />

jetzt zu den Leistungen gehören, die nach die-<br />

sen Gesetzen gezahlt werden. Leistungen der<br />

Pflegeversicherung (Pflegestufen I, II oder III)<br />

gehören nicht dazu und werden auch nicht bei<br />

der Berechnung des Wohngelds berücksichtigt.<br />

Die erhöhten Werte nach dem Wohngeldgesetz<br />

gelten auch für die Erteilung eines Wohnberech-<br />

tigungsscheins (WBS), der benötigt wird, wenn<br />

man eine Wohnung beziehen möchte, die mit<br />

öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Den WBS<br />

gibt es bei den zuständigen Stellen der Städte<br />

und Gemeinden (meist Wohnungsamt, Amt<br />

für Soziales und Senioren etc.) Damit hat man<br />

zwar noch keine Wohnung, aber man kommt<br />

auf eine Warteliste für eine geeignete Woh-<br />

nung. Früher lag die Schwierigkeit darin, dass es<br />

zu wenige rollstuhlgeeignete Wohnungen gab.<br />

Heute sind die Fälle gar nicht so selten, dass ei-<br />

gentlich geeignete Räumlichkeiten von anderen<br />

Mietern belegt sind, weil sich kein behinderter<br />

Interessent gemeldet hat. Diese kann man jetzt<br />

ja nicht so ohne weiteres vor die Tür setzen.<br />

Also ist unter Umständen Warten angesagt.<br />

Wenn Mieter einer Sozialwohnung <strong>im</strong> Laufe der<br />

Zeit die dafür vorgesehenen Einkommensgren-<br />

zen (je nach Bundesland um 5 bis 20 %) über-<br />

schreiten, müssen sie eventuell eine „Fehlbele-<br />

gungsabgabe“ bezahlen. Auch dabei gelten die<br />

oben aufgeführten erhöhten Freigrenzen.<br />

Zuschüsse fürs Eigenhe<strong>im</strong><br />

Plant man einen Umzug in die eigenen vier<br />

Wände, ist die wichtigste Frage meist die nach<br />

dem Geld. „Wieviel kann ich selbst aufbringen,<br />

wer zahlt Zuschüsse, wo bekomme ich beson-<br />

ders günstige Darlehn? Kann ich mir/können<br />

wir uns das auf Dauer leisten?“<br />

Das Eigenkapital besteht nicht nur aus dem<br />

hoffentlich gut gefüllten Bankkonto, sondern<br />

auch aus Eigenleistungen, die man nicht un-<br />

bedingt selbst aufbringen muss. Da ist auch<br />

Familien- und Nachbarschaftshilfe möglich. Fi-<br />

nanzierungen und Zuschüsse gibt es auch nur<br />

dann, wenn das Eigenkapital mindestens 20 %<br />

ausmacht, besser mehr. So will man vermeiden,<br />

dass sich jemand total verschuldet und später<br />

sein Haus doch veräußern muss.<br />

Zuschüsse können berufstätige Behinderte<br />

über das Integrationsamt, das in diesem Zu-<br />

sammenhang seit dem 1. Januar 2005 auch die<br />

Leistungen übernommen hat, die vorher vom<br />

Arbeitsamt erfolgten (§§ 33 und 55 SGB IX),<br />

bei der Rentenversicherung (§ 16 SGB VI) und<br />

- nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Be-<br />

rufskrankheit - bei den Berufsgenossenschaften

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