Recht im Alltag
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Das Gleiche gilt auch für einen PKW, der behin-<br />
dertengerecht umgebaut wurde. Und weil es<br />
<strong>im</strong>mer wieder Richter gibt, die von der Materie<br />
sehr wenig Ahnung haben, empfiehlt es sich, in<br />
einen Ehevertrag auch das Auto mit einzubezie-<br />
hen und insbesondere die persönlichen Zuschüs-<br />
se von Integrationsamt, Rentenversicherung,<br />
Arbeitsamt oder Sozialamt auszuschließen., da-<br />
mit von einem solchen Zuschuss, der nicht mehr<br />
bringt als die Möglichkeit sich <strong>im</strong> Auto fortzube-<br />
wegen, <strong>im</strong> Trennungsfalle nicht die Hälfte aus<br />
eigener Tasche ausgezahlt werden muss. Fahren<br />
darf das Auto ja ohnedies nur die/der Behinder-<br />
te oder derjenige, der extra für den Behinderten<br />
unterwegs ist. Übrigens: Wenn das Fahrzeug<br />
von einem anderen benutzt wird, ohne dass es<br />
für die Erledigung von Dingen eingesetzt wird,<br />
die (<strong>im</strong> weitesten Sinne) der Versorgung der be-<br />
hinderten Person dienen, entfallen nicht nur die<br />
Steuerbefreiung und der Behindertenrabatt bei<br />
der Versicherung (falls diese noch einen solchen<br />
einräumt). Es können auch Zuschüsse zurückge-<br />
fordert werden und außerdem handelt es sich<br />
dabei sogar um den Strafbestand der Steuerver-<br />
kürzung.<br />
„Eheliche Pflichten?“<br />
Aber es geht ja nicht nur um das liebe Geld.<br />
Auch andere Aspekte sind zu berücksichtigen:<br />
Bei wem sollen die Kinder nach einer Trennung<br />
leben? Meist ist das bei uns in Deutschland<br />
die Frau, es sei denn, sie ist behindert… Das ist<br />
zwar unsinnig, aber so normal sind behinderte<br />
Menschen auch heute noch nicht, dass ihnen<br />
generell zugestanden wird, ihre Kinder ebenso<br />
erziehen zu können wie Nichtbehinderte. Eine<br />
Regelung <strong>im</strong> Ehevertrag ist zwar nicht bindend,<br />
erhöht aber <strong>im</strong> Fall der Trennung die Chance,<br />
dass es auch so kommen wird. Manche Paare<br />
wollen keine eigenen Kinder, sondern ein Kind<br />
adoptieren. Vorsicht, Adoptionen sind so schon<br />
nicht einfach zu realisieren. Weicht aber ein<br />
Partner von der Norm ab, wird es umso schwie-<br />
riger. Auch hier gilt es, ein extra dickes Fell zu<br />
haben und nicht zu erwarten, dass sich dieser<br />
Wunsch einfach erfüllen lässt.<br />
Auch das gehört zum <strong>Recht</strong> in der Partner-<br />
schaft: Es gibt keine „Pflicht“ dem Partner die<br />
Ausübung „ehelicher <strong>Recht</strong>e“ zu gestatten.<br />
(Nicht nur) die behinderte Frau hat das <strong>Recht</strong>,<br />
sich zu verweigern. Das heißt natürlich nicht,<br />
dass man nicht miteinander schlafen soll oder<br />
will. Hier geht es um die Entscheidung, die die<br />
Frau selbst treffen muss, wenn sie es nicht selbst<br />
will. Wieviel ist es mir wert, nicht alleine zu sein,<br />
lasse ich mich be- und ausnutzen, nur weil ich<br />
mit diesem (oder überhaupt einem) Partner<br />
zusammen sein will? Habe ich dann die Stärke<br />
„Nein“ zu sagen?<br />
Und dann war da noch die „Ehefrau aus dem<br />
Katalog“ nicht nur für behinderte Männer, bei<br />
der es wohl weniger um die Liebe geht, son-<br />
dern um die Versorgung usw. All die aufgezähl-<br />
ten Punkte gelten auch für diese Frauen. Hinzu<br />
kommt, dass ausländische Frauen, die nicht aus<br />
der EU kommen, in den ersten Jahren kein ei-<br />
genständiges Aufenthaltsrecht haben, also bei<br />
einer Trennung innerhalb der ersten drei Jah-<br />
re wieder abgeschoben werden könnten. Das<br />
heißt aber nicht (Warnung an Voreilige), dass<br />
ihnen nicht trotzdem in Anspruch auf Zuge-<br />
winn, Versorgungsausgleich usw. zusteht. Nach<br />
Ablauf der Frist kann die Ehefrau dann ein ei-<br />
genständiges Aufenthaltsrecht beantragen,<br />
das auch nach einer Trennung weiter gilt. Im<br />
Einzelnen gibt es gerade hier eine Vielzahl un-<br />
terschiedlicher Regelungen, und in Berlin sind<br />
neue Gesetze in Arbeit.<br />
Beispielsweise gibt es ungewöhnliche Unter-<br />
scheidungen der Herkunftsländer nach einzel-