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Recht im Alltag

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Das Gleiche gilt auch für einen PKW, der behin-<br />

dertengerecht umgebaut wurde. Und weil es<br />

<strong>im</strong>mer wieder Richter gibt, die von der Materie<br />

sehr wenig Ahnung haben, empfiehlt es sich, in<br />

einen Ehevertrag auch das Auto mit einzubezie-<br />

hen und insbesondere die persönlichen Zuschüs-<br />

se von Integrationsamt, Rentenversicherung,<br />

Arbeitsamt oder Sozialamt auszuschließen., da-<br />

mit von einem solchen Zuschuss, der nicht mehr<br />

bringt als die Möglichkeit sich <strong>im</strong> Auto fortzube-<br />

wegen, <strong>im</strong> Trennungsfalle nicht die Hälfte aus<br />

eigener Tasche ausgezahlt werden muss. Fahren<br />

darf das Auto ja ohnedies nur die/der Behinder-<br />

te oder derjenige, der extra für den Behinderten<br />

unterwegs ist. Übrigens: Wenn das Fahrzeug<br />

von einem anderen benutzt wird, ohne dass es<br />

für die Erledigung von Dingen eingesetzt wird,<br />

die (<strong>im</strong> weitesten Sinne) der Versorgung der be-<br />

hinderten Person dienen, entfallen nicht nur die<br />

Steuerbefreiung und der Behindertenrabatt bei<br />

der Versicherung (falls diese noch einen solchen<br />

einräumt). Es können auch Zuschüsse zurückge-<br />

fordert werden und außerdem handelt es sich<br />

dabei sogar um den Strafbestand der Steuerver-<br />

kürzung.<br />

„Eheliche Pflichten?“<br />

Aber es geht ja nicht nur um das liebe Geld.<br />

Auch andere Aspekte sind zu berücksichtigen:<br />

Bei wem sollen die Kinder nach einer Trennung<br />

leben? Meist ist das bei uns in Deutschland<br />

die Frau, es sei denn, sie ist behindert… Das ist<br />

zwar unsinnig, aber so normal sind behinderte<br />

Menschen auch heute noch nicht, dass ihnen<br />

generell zugestanden wird, ihre Kinder ebenso<br />

erziehen zu können wie Nichtbehinderte. Eine<br />

Regelung <strong>im</strong> Ehevertrag ist zwar nicht bindend,<br />

erhöht aber <strong>im</strong> Fall der Trennung die Chance,<br />

dass es auch so kommen wird. Manche Paare<br />

wollen keine eigenen Kinder, sondern ein Kind<br />

adoptieren. Vorsicht, Adoptionen sind so schon<br />

nicht einfach zu realisieren. Weicht aber ein<br />

Partner von der Norm ab, wird es umso schwie-<br />

riger. Auch hier gilt es, ein extra dickes Fell zu<br />

haben und nicht zu erwarten, dass sich dieser<br />

Wunsch einfach erfüllen lässt.<br />

Auch das gehört zum <strong>Recht</strong> in der Partner-<br />

schaft: Es gibt keine „Pflicht“ dem Partner die<br />

Ausübung „ehelicher <strong>Recht</strong>e“ zu gestatten.<br />

(Nicht nur) die behinderte Frau hat das <strong>Recht</strong>,<br />

sich zu verweigern. Das heißt natürlich nicht,<br />

dass man nicht miteinander schlafen soll oder<br />

will. Hier geht es um die Entscheidung, die die<br />

Frau selbst treffen muss, wenn sie es nicht selbst<br />

will. Wieviel ist es mir wert, nicht alleine zu sein,<br />

lasse ich mich be- und ausnutzen, nur weil ich<br />

mit diesem (oder überhaupt einem) Partner<br />

zusammen sein will? Habe ich dann die Stärke<br />

„Nein“ zu sagen?<br />

Und dann war da noch die „Ehefrau aus dem<br />

Katalog“ nicht nur für behinderte Männer, bei<br />

der es wohl weniger um die Liebe geht, son-<br />

dern um die Versorgung usw. All die aufgezähl-<br />

ten Punkte gelten auch für diese Frauen. Hinzu<br />

kommt, dass ausländische Frauen, die nicht aus<br />

der EU kommen, in den ersten Jahren kein ei-<br />

genständiges Aufenthaltsrecht haben, also bei<br />

einer Trennung innerhalb der ersten drei Jah-<br />

re wieder abgeschoben werden könnten. Das<br />

heißt aber nicht (Warnung an Voreilige), dass<br />

ihnen nicht trotzdem in Anspruch auf Zuge-<br />

winn, Versorgungsausgleich usw. zusteht. Nach<br />

Ablauf der Frist kann die Ehefrau dann ein ei-<br />

genständiges Aufenthaltsrecht beantragen,<br />

das auch nach einer Trennung weiter gilt. Im<br />

Einzelnen gibt es gerade hier eine Vielzahl un-<br />

terschiedlicher Regelungen, und in Berlin sind<br />

neue Gesetze in Arbeit.<br />

Beispielsweise gibt es ungewöhnliche Unter-<br />

scheidungen der Herkunftsländer nach einzel-

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