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Recht im Alltag

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Die nachstehenden Richtwerte sind unverbind-<br />

liche Durchschnittswerte für einen „Durch-<br />

schnittsverdiener“. Sie können Anhaltspunkte<br />

geben, so dass sich jeder seine individuelle Hin-<br />

zuverdienstgrenze (mindestens die Hälfte die-<br />

ser Werte) in etwa ausrechnen kann. Die Voll-<br />

rente wird ohne Abzüge ausgezahlt, wenn der<br />

Hinzuverdienst den Betrag von 350 € / Monat<br />

(Rentengebiet Ost: 295 €) nicht überschreitet<br />

(Das Gesetz sagt „Ein Siebtel der monatlichen<br />

Bezugsgröße 2006“).<br />

¾ VE; Hinzuverdienst bis ca. 1 225 € (max. 15<br />

Std. / Woche)<br />

½ VE = volle TE; Hinzuverdienst bis ca. 1 630 €<br />

(max. 30 Std. / Woche)<br />

¼ VE = ½ TE; Hinzuverdienst bis ca. 2 040 €<br />

(max. 30 Std. / Woche)<br />

Diese Werte dürfen zwe<strong>im</strong>al pro Jahr bis zum<br />

Doppelten dieser Beträge überschritten wer-<br />

den, ohne dass es weitere Kürzungen gibt.<br />

Werden diese Werte mit dem persönlichen Pro-<br />

zentsatz des „allgemeinen Durchschnittsver-<br />

dienstes“ der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn<br />

multipliziert, ergibt sich daraus der (ungefähre)<br />

mögliche individuelle Hinzuverdienst. Die Durch-<br />

schnittsverdienste der letzten drei Jahre:<br />

2003 – 29 230 €<br />

2004 – 29 428 €<br />

2005 – 29 569 €<br />

Beispiel für die Ermittlung der individu-<br />

ellen Hinzuverdienstgrenze:<br />

Das eigene Einkommen in den letzten drei Jah-<br />

ren lag bei 160 % vom Durchschnittsverdienst.<br />

Danach ergeben sich für ¾-Vollrente ca. 1 940 €,<br />

für die halbe Rente ca. 2 600 € und für die Ren-<br />

te in Höhe von ¼ ca. 3 260 €. Die vorstehen-<br />

den Werte gelten für den Rentenbereich West-<br />

deutschland, in Ostdeutschland sind sie ca. 12 %<br />

niedriger (Rentenwert West 2006: 26,13 € bzw.<br />

Ost: 22,97 €).<br />

Wichtiger Hinweis: Die von der Deutschen Ren-<br />

tenversicherung (früher BfA bzw. LVA) mitge-<br />

teilten Hinzuverdienstgrenzen sind wirklich<br />

solche. Wird der genannte Betrag auch nur um<br />

einen einzigen € überschritten, wird die Aus-<br />

zahlung auf die nächst niedrigere Stufe gekürzt<br />

oder möglicherweise sogar ganz eingestellt.<br />

Der Rentenanspruch ruht jedoch nur. Es muss<br />

also kein neuer Antrag gestellt werden, wenn<br />

der Grenzwert für die Auszahlung der Rente<br />

wieder unterschritten wird.<br />

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Aktuell<br />

Text: Herbert Müller

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