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Recht im Alltag

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8<br />

Aktuell<br />

Schon ein einziger Tag zu Hause lässt die Frist<br />

wieder neu laufen. Weil per Computer heute<br />

alles einfach zu erfassen ist („der gläserne Pati-<br />

ent“) wurden dann z. B. auch für einen einwö-<br />

chigen Klinikaufenthalt <strong>im</strong> Jahre 1999 rund 250<br />

Euro bei der Bemessungsgrundlage gekürzt.<br />

Nicht viel, wenn man ausrechnet, um wieviel<br />

die spätere Rente dadurch geringer ausfällt,<br />

aber für die Krankenkasse rund 50 € weniger<br />

Beiträge an die Rentenversicherung.<br />

Deshalb der dringende Rat an alle, denen von<br />

ihrer Krankenkasse/Pflegekasse solche falschen<br />

„berichtigten“ Meldungen zugeschickt werden:<br />

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung:<br />

Die Crux mit dem Gesetzesdeutsch<br />

Zwar werden normalerweise in jedem Rentenbescheid die individuellen Werte für den<br />

möglichen Hinzuverdienst bei voller oder teilweiser Zahlung einer Erwerbsminderungsren-<br />

te mit aufgeführt, aber die dabei gebrauchten Formulierungen sind nicht unbedingt auf<br />

Anhieb verständlich. Deshalb – und weil mancher überlegt, einen Rentenantrag zu stellen<br />

und nebenher noch etwas Geld zu verdienen – wollen wir hier Übersetzungshilfe leisten<br />

für Begriffe wie Bezugsgröße, Rentenwert, Entgeltpunkte, Durchschnittsverdienst usw.<br />

Es geht hierbei nicht um „Altrentner“, die schon<br />

vor dem 1. 1. 2001 einen Rentenanspruch hat-<br />

ten, sondern um das jetzt geltende neue Renten-<br />

recht. Das unterscheidet zwischen einer Rente<br />

wegen voller Erwerbsminderung (VE = max. drei<br />

Stunden Arbeitsbelastung pro Tag) und Rente<br />

wegen teilweiser Erwerbsminderung (TE = max.<br />

sechs Stunden pro Tag). Diese TE-Rente beträgt<br />

50 % der vollen Erwerbsminderungsrente.<br />

Eine volle Erwerbsminderungsrente kann ganz,<br />

zu drei Vierteln, zur Hälfte oder zu einem Vier-<br />

Unbedingt Widerspruch einlegen und darauf<br />

hinweisen, dass die Krankenkasse damit gegen<br />

§ 34 Abs. 3 SGB XI verstößt. Wichtig: Der Wider-<br />

spruch muss nicht von der pflegebedürftigen<br />

Person eingelegt werden, sondern von der Pfle-<br />

geperson, für die diese Leistungen gezahlt wer-<br />

den. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird,<br />

erlangen die neuen, aber falschen Bescheide Be-<br />

standskraft – und weil das nicht jeder weiß, hätte<br />

dann die KKH (oder eine andere Krankenkasse)<br />

das gewünschte Ziel erreicht, nämlich durch eine<br />

rechtswidrige Maßnahme Kosten einzusparen.<br />

Herbert Müller<br />

tel gezahlt werden, je nach Hinzuverdienst. Ein<br />

entscheidender Unterschied zwischen beiden<br />

Rentenarten ist, dass bei einem Hinzuverdienst<br />

bei voller Erwerbsminderung keine Beiträge zur<br />

Arbeitslosenversicherung gezahlt werden (aber<br />

Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversi-<br />

cherung), während Bezieher von Rente wegen<br />

teilweiser Erwerbsminderung auch Arbeitslo-<br />

senversicherungsbeiträge zahlen müssen, weil<br />

sie ja dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung<br />

stehen. Dafür bekommen sie auch für den Fall<br />

der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld.

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