Recht im Alltag
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Aktuell<br />
Schon ein einziger Tag zu Hause lässt die Frist<br />
wieder neu laufen. Weil per Computer heute<br />
alles einfach zu erfassen ist („der gläserne Pati-<br />
ent“) wurden dann z. B. auch für einen einwö-<br />
chigen Klinikaufenthalt <strong>im</strong> Jahre 1999 rund 250<br />
Euro bei der Bemessungsgrundlage gekürzt.<br />
Nicht viel, wenn man ausrechnet, um wieviel<br />
die spätere Rente dadurch geringer ausfällt,<br />
aber für die Krankenkasse rund 50 € weniger<br />
Beiträge an die Rentenversicherung.<br />
Deshalb der dringende Rat an alle, denen von<br />
ihrer Krankenkasse/Pflegekasse solche falschen<br />
„berichtigten“ Meldungen zugeschickt werden:<br />
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung:<br />
Die Crux mit dem Gesetzesdeutsch<br />
Zwar werden normalerweise in jedem Rentenbescheid die individuellen Werte für den<br />
möglichen Hinzuverdienst bei voller oder teilweiser Zahlung einer Erwerbsminderungsren-<br />
te mit aufgeführt, aber die dabei gebrauchten Formulierungen sind nicht unbedingt auf<br />
Anhieb verständlich. Deshalb – und weil mancher überlegt, einen Rentenantrag zu stellen<br />
und nebenher noch etwas Geld zu verdienen – wollen wir hier Übersetzungshilfe leisten<br />
für Begriffe wie Bezugsgröße, Rentenwert, Entgeltpunkte, Durchschnittsverdienst usw.<br />
Es geht hierbei nicht um „Altrentner“, die schon<br />
vor dem 1. 1. 2001 einen Rentenanspruch hat-<br />
ten, sondern um das jetzt geltende neue Renten-<br />
recht. Das unterscheidet zwischen einer Rente<br />
wegen voller Erwerbsminderung (VE = max. drei<br />
Stunden Arbeitsbelastung pro Tag) und Rente<br />
wegen teilweiser Erwerbsminderung (TE = max.<br />
sechs Stunden pro Tag). Diese TE-Rente beträgt<br />
50 % der vollen Erwerbsminderungsrente.<br />
Eine volle Erwerbsminderungsrente kann ganz,<br />
zu drei Vierteln, zur Hälfte oder zu einem Vier-<br />
Unbedingt Widerspruch einlegen und darauf<br />
hinweisen, dass die Krankenkasse damit gegen<br />
§ 34 Abs. 3 SGB XI verstößt. Wichtig: Der Wider-<br />
spruch muss nicht von der pflegebedürftigen<br />
Person eingelegt werden, sondern von der Pfle-<br />
geperson, für die diese Leistungen gezahlt wer-<br />
den. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird,<br />
erlangen die neuen, aber falschen Bescheide Be-<br />
standskraft – und weil das nicht jeder weiß, hätte<br />
dann die KKH (oder eine andere Krankenkasse)<br />
das gewünschte Ziel erreicht, nämlich durch eine<br />
rechtswidrige Maßnahme Kosten einzusparen.<br />
Herbert Müller<br />
tel gezahlt werden, je nach Hinzuverdienst. Ein<br />
entscheidender Unterschied zwischen beiden<br />
Rentenarten ist, dass bei einem Hinzuverdienst<br />
bei voller Erwerbsminderung keine Beiträge zur<br />
Arbeitslosenversicherung gezahlt werden (aber<br />
Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversi-<br />
cherung), während Bezieher von Rente wegen<br />
teilweiser Erwerbsminderung auch Arbeitslo-<br />
senversicherungsbeiträge zahlen müssen, weil<br />
sie ja dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung<br />
stehen. Dafür bekommen sie auch für den Fall<br />
der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld.