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Recht im Alltag

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Zum Verbrauch best<strong>im</strong>mte Pflegehilfsmittel:<br />

Kostenerstattung bis 31 €/Monat<br />

Seit Anfang 2004 tun sich die Krankenkassen noch schwerer damit, die Kosten für solche<br />

Hilfsmittel zu übernehmen, die gerade bei Inkontinenz regelmäßig anfallen wie Einmal-<br />

handschuhe, Bettschutzeinlagen usw. Dabei gibt es eine Alternative, diese Kosten trotz-<br />

dem nicht selbst tragen zu müssen – die Pflegeversicherung.<br />

Gemäß § 40 SGB XI stellen die Pflegekassen zur<br />

Erleichterung der Pflege und zur Linderung der<br />

Beschwerden der Pflegebedürftigen oder zur Er-<br />

möglichung einer selbständigen Lebensführung<br />

den Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel zur Ver-<br />

fügung, wenn für den Versicherten eine Pfle-<br />

gestufe anerkannt wurde. Die „zum Verbrauch<br />

best<strong>im</strong>mten Pflegehilfsmittel“ sind <strong>im</strong> Hilfsmittel-<br />

katalog unter Position 54 aufgeführt:<br />

– Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalge-<br />

brauch (also keine Einlagen, die am Körper<br />

getragen werden)<br />

– Fingerlinge<br />

– Einmalhandschuhe - auch sterilisiert, sofern<br />

diese nicht von der KV zu übernehmen sind<br />

– Mundschutz<br />

– Schutzschürzen (auch Overalls)<br />

– Hände- und Flächendesinfektionsmittel (ein-<br />

-Anzeige-<br />

schließlich Desinfektionswaschmitteln)<br />

Eigentlich ist diese Aufstellung erschöpfend.<br />

Aber nach einem Urteil am SG München (Az. S<br />

3 P 5060/01) dürfen Pflegehilfsmittel auch dann<br />

von der Pflegekasse gezahlt werden, wenn sie<br />

nicht <strong>im</strong> Hilfsmittelverzeichnis der Pflegeversiche-<br />

rung enthalten sind. Dazu müssten dann Ärzte<br />

und MDK eine positive Stellungnahme abgeben<br />

usw. Ob das aber bei den relativ geringen Kosten<br />

z. B. für Glyzerin als Gleitmittel bei der digitalen<br />

Darmentleerung sinnvoll und angemessen ist,<br />

bleibt dahingestellt. (Gilt nicht für andere Pfle-<br />

gehilfsmittel und technische Hilfen. Darum geht<br />

es hier aber nicht.)<br />

Keine Zuzahlung<br />

Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden nur<br />

<strong>im</strong> Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflege-<br />

kasse übernommen. Bei der stationären Versor-

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