Recht im Alltag
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Zum Verbrauch best<strong>im</strong>mte Pflegehilfsmittel:<br />
Kostenerstattung bis 31 €/Monat<br />
Seit Anfang 2004 tun sich die Krankenkassen noch schwerer damit, die Kosten für solche<br />
Hilfsmittel zu übernehmen, die gerade bei Inkontinenz regelmäßig anfallen wie Einmal-<br />
handschuhe, Bettschutzeinlagen usw. Dabei gibt es eine Alternative, diese Kosten trotz-<br />
dem nicht selbst tragen zu müssen – die Pflegeversicherung.<br />
Gemäß § 40 SGB XI stellen die Pflegekassen zur<br />
Erleichterung der Pflege und zur Linderung der<br />
Beschwerden der Pflegebedürftigen oder zur Er-<br />
möglichung einer selbständigen Lebensführung<br />
den Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel zur Ver-<br />
fügung, wenn für den Versicherten eine Pfle-<br />
gestufe anerkannt wurde. Die „zum Verbrauch<br />
best<strong>im</strong>mten Pflegehilfsmittel“ sind <strong>im</strong> Hilfsmittel-<br />
katalog unter Position 54 aufgeführt:<br />
– Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalge-<br />
brauch (also keine Einlagen, die am Körper<br />
getragen werden)<br />
– Fingerlinge<br />
– Einmalhandschuhe - auch sterilisiert, sofern<br />
diese nicht von der KV zu übernehmen sind<br />
– Mundschutz<br />
– Schutzschürzen (auch Overalls)<br />
– Hände- und Flächendesinfektionsmittel (ein-<br />
-Anzeige-<br />
schließlich Desinfektionswaschmitteln)<br />
Eigentlich ist diese Aufstellung erschöpfend.<br />
Aber nach einem Urteil am SG München (Az. S<br />
3 P 5060/01) dürfen Pflegehilfsmittel auch dann<br />
von der Pflegekasse gezahlt werden, wenn sie<br />
nicht <strong>im</strong> Hilfsmittelverzeichnis der Pflegeversiche-<br />
rung enthalten sind. Dazu müssten dann Ärzte<br />
und MDK eine positive Stellungnahme abgeben<br />
usw. Ob das aber bei den relativ geringen Kosten<br />
z. B. für Glyzerin als Gleitmittel bei der digitalen<br />
Darmentleerung sinnvoll und angemessen ist,<br />
bleibt dahingestellt. (Gilt nicht für andere Pfle-<br />
gehilfsmittel und technische Hilfen. Darum geht<br />
es hier aber nicht.)<br />
Keine Zuzahlung<br />
Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden nur<br />
<strong>im</strong> Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflege-<br />
kasse übernommen. Bei der stationären Versor-