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Recht im Alltag

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52<br />

Sozialgericht erhoben werden kann, mit der die<br />

untätige Behörde zur Entscheidung gezwungen<br />

werden kann.<br />

Spätestens <strong>im</strong> Widerspruchsverfahren haben Sie<br />

auch das <strong>Recht</strong> auf Akteneinsicht gemäß § 25<br />

SGB X. Sie haben hierdurch die Möglichkeit, in<br />

den Räumen der Krankenkassen in die Akte Ein-<br />

sicht zu nehmen. Alternativ kommt in Betracht,<br />

dass Sie die Krankenkasse bitten Ihnen eine<br />

Kopie der Stellungnahme des Medizinischen<br />

Dienstes zur Verfügung zu stellen. In der Regel<br />

reicht dies aus, da dies in streitigen Fällen mei-<br />

stens die Entscheidungsgrundlage der Kranken-<br />

kasse ist. Die Akteneinsicht hat den Vorteil, dass<br />

Sie sich in ihrer Begründung des Widerspruchs<br />

besser mit den ablehnenden Gründen auseinan-<br />

dersetzen können.<br />

Endet das Widerspruchsverfahren mit einem<br />

Abhilfebescheid, ist alles gut, da Sie <strong>Recht</strong> be-<br />

kommen haben. Sollten Sie jedoch einen Wi-<br />

derspruchsbescheid bekommen, wurde Ihr<br />

Widerspruch abgewiesen. Auch der Wider-<br />

spruchsbescheid muss wieder mit einer <strong>Recht</strong>s-<br />

mittelbelehrung versehen sein, die sinngemäß<br />

lauten muss, dass man gegen den Wider-<br />

spruchsbescheid innerhalb eines Monats schrift-<br />

lich Klage be<strong>im</strong> zuständigen Sozialgericht erhe-<br />

ben kann. Im Gegensatz zu der ablehnenden<br />

Entscheidung ist bei Widerspruchsbescheiden<br />

<strong>im</strong>mer eine richtige und vollständige <strong>Recht</strong>smit-<br />

telbelehrung zu finden.<br />

Klage<br />

Für die Erhebung der Klage gelten die Ausfüh-<br />

rungen zum Widerspruch entsprechend. Die<br />

Klagefrist von einem Monat und die Schriftlich-<br />

keit sind zu beachten und ebenso kann eine Kla-<br />

ge erst einmal fristwahrend ohne Begründung<br />

eingereicht werden.<br />

Die Vertretung durch einen Anwalt ist nicht<br />

zwingend. Wenn er einen Anwalt einschalten<br />

will, sollte darauf achten, dass er auf dem Ge-<br />

biet des Sozialrechtes und des Krankenversiche-<br />

rungsrechts seinen Schwerpunkt hat, da viele<br />

Grundsätze und Regeln von den üblichen Ver-<br />

fahren abweichen.<br />

Das Sozialgericht überprüft die Entscheidung<br />

der Behörde auf ihre Richtigkeit. Soweit er-<br />

forderlich werden hierzu auch medizinische<br />

Gutachten eingeholt. Es werden unabhängige<br />

Gutachter beauftragt, aber nicht der medizi-<br />

nische Dienst der Krankenkassen. In der Regel<br />

entscheidet das Gericht durch Urteil nach einer<br />

mündlichen Verhandlung, in der alle Beteiligten<br />

noch mal Gelegenheit haben, ihren Standpunkt<br />

darzulegen. Hier legt das Gericht meistens sei-<br />

ne rechtliche Überzeugung deutlich dar und<br />

versucht eine der beiden Beteiligten davon zu<br />

überzeugen, dass entweder der Kläger die Kla-<br />

ge zurück n<strong>im</strong>mt oder dass die Krankenkasse<br />

anerkennt. In den Fällen, in denen das Gericht<br />

den Beteiligten z. B. nur zum Teil <strong>Recht</strong> gibt,<br />

wird häufig ein Vergleich vorgeschlagen. Ein<br />

Vergleich ist nicht grundsätzlich schlechter als<br />

ein Urteil, da man auf diesem Weg auch sei-<br />

ne Leistung bekommt und zum Teil ein länger<br />

dauerndes Verfahren bis zum Urteil vermeiden<br />

kann. Ob ein Vergleich sinnvoll ist, muss man<br />

<strong>im</strong>mer <strong>im</strong> konkreten Einzelfall entscheiden.

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