Recht im Alltag
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tengerechten Umbau der Wohnung erteilt. Dies<br />
gilt nicht nur, wenn der Mieter selbst die behin-<br />
derte Person ist, sondern auch für einen behin-<br />
derten Haushaltsangehörigen.<br />
Gute Chancen<br />
für behinderte Mieter<br />
Wenn der Mieter die Zust<strong>im</strong>mung verlangt, ist<br />
eine Abwägung zwischen den Interessen des<br />
Mieters und des Vermieters vorzunehmen. Als<br />
zu berücksichtigende Aspekte kommen z.B. Art,<br />
Dauer und Schwere der Behinderung, Umfang<br />
und Erforderlichkeit der Maßnahme, Auswir-<br />
kungen auf andere Mieter, Rückbaumöglichkeit<br />
und weiteres in Betracht. Der Vermieter kann<br />
-Anzeige-<br />
die Zust<strong>im</strong>mung nur verweigern, wenn sein In-<br />
teresse überwiegt. Schon bei gleichgewichtigen<br />
Interessen muss er die Zust<strong>im</strong>mung erteilen.<br />
Der Vermieter muss darlegen und ggf. bewei-<br />
sen können, dass seine Interessen überwiegen.<br />
Verweigert der Vermieter die Zust<strong>im</strong>mung, hat<br />
der Mieter die Möglichkeit die Zust<strong>im</strong>mung<br />
be<strong>im</strong> zuständigen Amtsgericht einzuklagen. Da<br />
der Vermieter die Beweislast trägt, hat er ge-<br />
genüber dem Mieter in der Regel die schlech-<br />
tere Ausgangsposition.<br />
Der Vermieter darf die Zust<strong>im</strong>mung aber davon<br />
abhängig machen, dass der Mieter eine ange-<br />
messene Kaution für die Umbauten leistet.