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Recht im Alltag

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tengerechten Umbau der Wohnung erteilt. Dies<br />

gilt nicht nur, wenn der Mieter selbst die behin-<br />

derte Person ist, sondern auch für einen behin-<br />

derten Haushaltsangehörigen.<br />

Gute Chancen<br />

für behinderte Mieter<br />

Wenn der Mieter die Zust<strong>im</strong>mung verlangt, ist<br />

eine Abwägung zwischen den Interessen des<br />

Mieters und des Vermieters vorzunehmen. Als<br />

zu berücksichtigende Aspekte kommen z.B. Art,<br />

Dauer und Schwere der Behinderung, Umfang<br />

und Erforderlichkeit der Maßnahme, Auswir-<br />

kungen auf andere Mieter, Rückbaumöglichkeit<br />

und weiteres in Betracht. Der Vermieter kann<br />

-Anzeige-<br />

die Zust<strong>im</strong>mung nur verweigern, wenn sein In-<br />

teresse überwiegt. Schon bei gleichgewichtigen<br />

Interessen muss er die Zust<strong>im</strong>mung erteilen.<br />

Der Vermieter muss darlegen und ggf. bewei-<br />

sen können, dass seine Interessen überwiegen.<br />

Verweigert der Vermieter die Zust<strong>im</strong>mung, hat<br />

der Mieter die Möglichkeit die Zust<strong>im</strong>mung<br />

be<strong>im</strong> zuständigen Amtsgericht einzuklagen. Da<br />

der Vermieter die Beweislast trägt, hat er ge-<br />

genüber dem Mieter in der Regel die schlech-<br />

tere Ausgangsposition.<br />

Der Vermieter darf die Zust<strong>im</strong>mung aber davon<br />

abhängig machen, dass der Mieter eine ange-<br />

messene Kaution für die Umbauten leistet.

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