18.12.2012 Aufrufe

Recht im Alltag

Recht im Alltag

Recht im Alltag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

50<br />

Sollte die Krankenkasse hierauf nicht eingehen,<br />

stellt sich die Frage, ob man das Risiko einge-<br />

hen will, dass alleine wegen der Ablehnung des<br />

externen Hilfsmittelberaters eine Ablehnung<br />

des Antrags erfolgt. Die Alternative hierzu ist<br />

die Zust<strong>im</strong>mung unter dem Vorbehalt, dass<br />

man die Vorgehensweise der Krankenkasse aus<br />

den oben genannten Gründen für rechtswidrig<br />

erklärt und hierauf schriftlich hinweist. Sollte<br />

dann eine ablehnende Entscheidung kommen,<br />

besteht die Möglichkeit die weiter unten ge-<br />

nannten <strong>Recht</strong>smittel einzulegen. Vorteil die-<br />

ser Vorgehensweise ist, dass man nicht nur<br />

aus formellen Gründen eine Ablehnung erhält,<br />

sondern auch eine inhaltliche Ablehnung be-<br />

kommt, die <strong>im</strong> Widerspruchs- oder gerichtlichen<br />

Verfahren überprüft werden kann. Soweit der<br />

Datenschutz verletzt wird, besteht die Möglich-<br />

keit, sich an den zuständigen Datenschutzbe-<br />

auftragten zu wenden.<br />

Was tun bei<br />

ablehnenden Entscheidungen?<br />

– Die <strong>Recht</strong>smittel<br />

Welche <strong>Recht</strong>e bestehen, wenn die Krankenkas-<br />

se z.B. die Versorgung mit einem neuen Rollstuhl<br />

ablehnt oder die Pflegekasse die Pflegestufe II<br />

auf die Pflegestufe I kürzt? Vergleichbares gilt<br />

aber auch wenn das Versorgungsamt den GdB<br />

(Grad der Behinderung) kürzt oder einen Nach-<br />

teilsausgleich wie das „aG“ (außergewöhnlich<br />

gehbehindert) auf „G“ beschränkt oder gänz-<br />

lich wegn<strong>im</strong>mt. In allen diesen Fällen handelt es<br />

sich um belastende Entscheidungen eines Sozi-<br />

alleistungsträgers, gegen die das <strong>Recht</strong>smittel<br />

des Widerspruchs möglich ist.<br />

Eine belastende Entscheidung liegt aber auch<br />

vor, wenn z. B. der Rollstuhl, aber erforderliches<br />

Zubehör nicht bewilligt wird. Dazu gehören<br />

auch die Fälle, in denen von der Krankenkas-<br />

se das <strong>Recht</strong> des Patienten zur Auswahl seines<br />

Leistungserbringers (z.B. eines best<strong>im</strong>mten Sa-<br />

nitätshaus) missachtet und ein anderes Unter-<br />

nehmen von der Krankenkasse beauftragt wird<br />

oder der Patient einen Eigenanteil leisten soll.<br />

Auch hier ist gegen den belastenden Teil der<br />

Entscheidung der Widerspruch möglich.<br />

<strong>Recht</strong>smittelbelehrung<br />

Grundsätzlich sind alle Sozialleistungsträger und<br />

damit auch die Krankenkassen gesetzlich ver-<br />

pflichtet, eine ablehnende Entscheidung mit ei-<br />

ner <strong>Recht</strong>smittel- oder <strong>Recht</strong>sbehelfsbelehrung<br />

zu versehen. In dieser muss sinngemäß enthal-<br />

ten sein, dass der Versicherte innerhalb einer<br />

Frist von einem Monat (nicht nur vier Wochen)<br />

das <strong>Recht</strong> hat, gegen die ablehnende Entschei-<br />

dung schriftlich Widerspruch einzulegen. Des<br />

Weiteren muss die Stelle genau benannt sein, bei<br />

der der Widerspruch eingelegt werden kann.<br />

Aus der korrekten und vollständigen Belehrung<br />

ergibt sich, dass der Widerspruch innerhalb<br />

eines Monats nach Zugang be<strong>im</strong> Versicherten<br />

schriftlich bei der erlassenden Stelle eingegan-<br />

gen sein muss. Es reicht nicht aus, dass der Wi-<br />

derspruch innerhalb von einem Monat abge-<br />

schickt wird, sondern er muss innerhalb der Frist<br />

von einem Monat auch bei der Krankenkasse<br />

eingehen. Dies geht per Post, Fax oder per-<br />

sönliche Abgabe bei der Behörde, jedoch nicht<br />

mündlich, telefonisch oder per Mail. Bei der per-<br />

sönlichen Abgabe sollten man sich <strong>im</strong>mer eine<br />

Empfangsbestätigung geben lassen, die z. B.<br />

auf der Kopie vermerkt werden kann. Eine Ko-<br />

pie sollte man übrigens <strong>im</strong>mer machen. Bei der<br />

Versendung durch die Post sollte Einschreiben/<br />

Rückschein oder Einwurf-Einschreiben gewählt<br />

werden, da ein einfaches Einschreiben nur die<br />

Bestätigung der Absendung, aber nicht des<br />

maßgeblichen Eingangs gibt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!